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   BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 8/13   

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https://dejure.org/2017,12257
BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 8/13 (https://dejure.org/2017,12257)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2017 - 1 BvR 8/13 (https://dejure.org/2017,12257)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2017 - 1 BvR 8/13 (https://dejure.org/2017,12257)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 70 Abs 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG, § 4 Abs 2 S 3 SpielhG BE
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen § 4 Abs 2 S 3 SpielhG BE (Mindestabstand zwischen Geldspielgeräten, Erfordernis einer Sichtblende) - Gesetzgebungskompetenz des Landes gem Art 70 Abs 1 GG iVm Art 74 Abs 1 Nr 11 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Reduzierung der zulässigen Höchstzahl von Geldspielgeräten in Spielhallen von zwölf auf acht je Spielhalle in Berlin; Verbot der Zweiergruppenaufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen; Vorgabe des zwischen Geldspielgeräten einzuhaltenden ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen § 4 Abs 2 S 3 SpielhG BE (Mindestabstand zwischen Geldspielgeräten, Erfordernis einer Sichtblende) - Gesetzgebungskompetenz des Landes gem Art 70 Abs 1 GG iVm Art 74 Abs 1 Nr 11 GG

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Die in § 4 Abs. 2 SpielhG Bln angeordnete Reduzierung der Gerätehöchstzahl von zwölf auf acht je Spielhalle ist formell und materiell verfassungsgemäß.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Reduzierung der zulässigen Höchstzahl von Geldspielgeräten in Spielhallen von zwölf auf acht je Spielhalle in Berlin; Verbot der Zweiergruppenaufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen; Vorgabe des zwischen Geldspielgeräten einzuhaltenden ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Reduzierung der zulässigen Höchstzahl von Geldspielgeräten in Spielhallen von zwölf auf acht je Spielhalle in Berlin; Verbot der Zweiergruppenaufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen; Vorgabe des zwischen Geldspielgeräten einzuhaltenden ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen § 4 Abs 2 S 3 SpielhG BE (Mindestabstand zwischen Geldspielgeräten, Erfordernis einer Sichtblende) - Gesetzgebungskompetenz des Landes gem Art 70 Abs 1 GG iVm Art 74 Abs 1 Nr 11 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1128
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 8/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die in § 4 Abs. 2 SpielhG Bln angeordnete Reduzierung der Gerätehöchstzahl von zwölf auf acht je Spielhalle formell und materiell verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Rn. 112, 163 ff.).

    Den Ländern kommt mit der Kompetenz für das Recht der Spielhallen die Befugnis zur Regelung der gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb und die Zulassung von Spielhallen zu (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Rn. 100 ff.).

    Dies umfasst auch Fragen der zulässigen Aufstellweise von Geldspielgeräten in Spielhallen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Rn. 112).

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 8/13
    Dabei kann offen bleiben, ob die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) nach der zwischenzeitlichen Schließung ihrer in Berlin betriebenen Spielhallen unzulässig geworden ist, oder ob das Rechtsschutzbedürfnis mit Blick auf die vorgetragene Ursächlichkeit der angegriffenen Regelungen für die Schließung auch zum Zeitpunkt der Entscheidung noch fortbesteht (vgl. BVerfGE 69, 161 ; 81, 138 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 8/13
    Dabei kann offen bleiben, ob die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) nach der zwischenzeitlichen Schließung ihrer in Berlin betriebenen Spielhallen unzulässig geworden ist, oder ob das Rechtsschutzbedürfnis mit Blick auf die vorgetragene Ursächlichkeit der angegriffenen Regelungen für die Schließung auch zum Zeitpunkt der Entscheidung noch fortbesteht (vgl. BVerfGE 69, 161 ; 81, 138 ).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 8/13
    Entgegen der von den Beschwerdeführerinnen allein erhobenen Rüge einer mangelnden Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers ist § 4 Abs. 2 Satz 3 SpielhG Bln dem Recht der Spielhallen (Art. 70 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) und damit der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zuzuordnen (so auch BerlVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 96/13 -, NVwZ-RR 2014, S. 825 ; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 8/13
    Entgegen der von den Beschwerdeführerinnen allein erhobenen Rüge einer mangelnden Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers ist § 4 Abs. 2 Satz 3 SpielhG Bln dem Recht der Spielhallen (Art. 70 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) und damit der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zuzuordnen (so auch BerlVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 96/13 -, NVwZ-RR 2014, S. 825 ; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

    Die Beklagte war für den Erlass der die Aufstellung und äußeren Ausgestaltung der Geldspielgeräte mit Sichtblenden betreffenden Regelung nach Art. 70 Abs. 1 GG zuständig (vgl. zur gleichlautenden Berliner Regelung: BVerfG, Beschl. v. 31.3.2017, 1 BvR 8/13, NVwZ 2017, 1128, juris Rn. 5, 6; Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u.a., a.a.O., juris Rn. 112; vgl. ausführlich OVG Hamburg, Beschl. v. 19.5.2015, NordÖR 2015, 489, 4 Bs 14/15, juris Rn. 71 ff.).

    Dem Spieler ist es durch die dem Betreiber aufgegebene Aufstellung und Ausstattung der Geldspielgeräte schwerer möglich, an mehreren Geldspielgeräten gleichzeitig zu spielen (vgl. zu dieser Gefährlichkeit: BVerfG, Beschl. v. 31.3.2017, 1 BvR 8/13, NVwZ 2017, 1128, juris Rn. 6 a.E.; vgl. auch Meyer, Stellungnahme zu dem Entwurf der 6. VO zur Änd d. SpielV, Stand 8.2.2012, S. S. 14 ff.).

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    Die Abstandsgebote zu anderen Spielhallen sowie zu allgemeinbildenden Schulen (§ 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG) sind dem Recht der Spielhallen zuzuordnen, das gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ausdrücklich aus der konkurrierenden Kompetenz des Bundes herausgenommen wurde und damit nach Art. 70 Abs. 1 GG der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder unterfällt (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 97; zum Mindestabstand zwischen Spielgeräten nach § 4 Abs. 2 Satz 3 SpielG Berlin: Beschl. v. 31. März 2017 - 1 BvR 8/13 -, juris Rn. 5; zum Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV und zur Überleitungsvorschrift des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV siehe: BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 28 f., SächsOVG. Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris Rn. 8 f.).
  • OVG Saarland, 12.06.2017 - 1 B 168/17

    Unerlaubter Spielhallenbetrieb; Scheingastronomie

    BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.3.2017 - 1 BvR 8/13 -, juris; Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 -, juris.
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