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   BVerfG, 31.03.2021 - 2 BvR 263/21, 2 BvR 304/21, 2 BvR 284/21, 2 BvR 276/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8392
BVerfG, 31.03.2021 - 2 BvR 263/21, 2 BvR 304/21, 2 BvR 284/21, 2 BvR 276/21 (https://dejure.org/2021,8392)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2021 - 2 BvR 263/21, 2 BvR 304/21, 2 BvR 284/21, 2 BvR 276/21 (https://dejure.org/2021,8392)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2021 - 2 BvR 263/21, 2 BvR 304/21, 2 BvR 284/21, 2 BvR 276/21 (https://dejure.org/2021,8392)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger Verfassungsbeschwerden und Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung bei Vorliegen von Annahmegründen

  • rewis.io

    Nichtannahme mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger Verfassungsbeschwerden; Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de

    Nichtannahme mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger Verfassungsbeschwerden; Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 2 BvR 263/21
    Die Verfassungsbeschwerden sind bereits unzulässig, weil sie entgegen den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG nicht substantiiert begründet sind (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2018 - 2 BvR 415/18

    Nichtannahme unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden und Hinweis auf

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 2 BvR 263/21
    Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. April 2018 - 2 BvR 415/18 u.a. -, Rn. 2).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 2 BvR 263/21
    Die Verfassungsbeschwerden sind bereits unzulässig, weil sie entgegen den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG nicht substantiiert begründet sind (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; stRspr).
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