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   BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21, 2 BvR 1986/21   

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https://dejure.org/2022,8695
BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21, 2 BvR 1986/21 (https://dejure.org/2022,8695)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21, 2 BvR 1986/21 (https://dejure.org/2022,8695)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2022 - 2 BvR 1954/21, 2 BvR 1986/21 (https://dejure.org/2022,8695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich substanzloser Verfassungsbeschwerden und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme mehrerer offensichtlich substanzloser Verfassungsbeschwerden beleidigenden Inhalts - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich substanzloser Verfassungsbeschwerden beleidigenden Inhalts - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Anforderungen an die Annahme der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich substanzloser Verfassungsbeschwerden beleidigenden Inhalts - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerden sind damit zugleich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (BVerfGE 1, 109 ) zu verneinen.
  • BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde, Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit Verfassungsbeschwerden befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2020 - 2 BvR 386/20 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 21.02.2017 - 2 BvR 240/17

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit Verfassungsbeschwerden befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2020 - 2 BvR 386/20 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 23.06.1998 - 2 BvR 1916/97

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit Verfassungsbeschwerden befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2020 - 2 BvR 386/20 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 2029/17

    Auferlegung eines Missbrauchsgebühr bei beleidigendem Inhalt der

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit Verfassungsbeschwerden befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2020 - 2 BvR 386/20 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 02.01.2017 - 1 BvR 2324/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit Verfassungsbeschwerden befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2020 - 2 BvR 386/20 -, Rn. 6).
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