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   BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23   

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https://dejure.org/2023,10700
BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23 (https://dejure.org/2023,10700)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2023 - 1 BvR 382/23 (https://dejure.org/2023,10700)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2023 - 1 BvR 382/23 (https://dejure.org/2023,10700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer wegen gravierender Begründungsmängel unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch des Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahme einer wegen gravierender Begründungsmängel unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer wegen gravierender Begründungsmängel unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der unbelehrbare Rechtsanwalt - und die Missbrauchsgebühr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Die Missbrauchsgebühr kann Bevollmächtigten von Beschwerdeführenden auferlegt beziehungsweise angedroht werden, wenn ihnen die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2018 - 1 BvR 1949/18 u.a. -, Rn. 3 ).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Die Missbrauchsgebühr kann Bevollmächtigten von Beschwerdeführenden auferlegt beziehungsweise angedroht werden, wenn ihnen die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2018 - 1 BvR 1949/18 u.a. -, Rn. 3 ).
  • BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende und damit für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 2405/21 -, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2022 - 1 BvR 1204/22 -, Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 1949/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden bezüglich der Erhebung des Rundfunkbeitrags

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Die Missbrauchsgebühr kann Bevollmächtigten von Beschwerdeführenden auferlegt beziehungsweise angedroht werden, wenn ihnen die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2018 - 1 BvR 1949/18 u.a. -, Rn. 3 ).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Ein Missbrauch des Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. August 2013 - 1 BvR 923/13 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2020 - 1 BvR 447/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 923/13

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Ein Missbrauch des Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. August 2013 - 1 BvR 923/13 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2020 - 1 BvR 447/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 373/17

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten der Bevollmächtigten aufgrund der

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Zuletzt wurde in Tenorbegründungen darauf hingewiesen, dass die Verfassungsbeschwerden den gesetzlichen Anforderungen der § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BVerfGG an ihre Begründung nicht genügten (vgl. zu ähnlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2012 - 1 BvR 2642/11 u.a. -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Sie ist offensichtlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen der § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BVerfGG entsprechend begründet, weil der Beschwerdeschrift jegliche auf den Einzelfall bezogene Auseinandersetzung mit den fachgerichtlichen Entscheidungen fehlt (vgl. nur etwa BVerfGE 130, 1 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache und Auferlegung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende und damit für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 2405/21 -, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2022 - 1 BvR 1204/22 -, Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 02.04.2020 - 1 BvR 447/20

    Androhung einer Missbrauchsgebühr bei völlig aussichtsloser Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23
    Ein Missbrauch des Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. August 2013 - 1 BvR 923/13 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2020 - 1 BvR 447/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten

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