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   BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08   

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BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08 (https://dejure.org/2008,7301)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2008 - 1 BvR 416/08 (https://dejure.org/2008,7301)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 (https://dejure.org/2008,7301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Richterablehnungsverfahren vor einem Landesarbeitsgericht; Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 78a Abs. 5 S. 1, 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der Richterablehnung vor den Arbeitsgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 122
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.07.1998 - 9 AZB 5/98

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    Der Vorsitzende des Neunten Senats hat auf eine Entscheidung dieses Senats hingewiesen, nach der der Ausschluss eines Rechtsmittels im arbeitsgerichtlichen Richterablehnungsverfahren gemäß § 49 Abs. 3 ArbGG nicht verfassungswidrig sei (Beschluss vom 27. Juli 1998 - 9 AZB 5/98 -, AP ArbGG 1979 § 49 Nr. 6).

    b) § 49 Abs. 3 ArbGG, der Beschlüsse über Richterablehnungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren für unanfechtbar erklärt, ist nicht verfassungswidrig (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 27. Juli 1998 - 9 AZB 5/98 -, AP ArbGG 1979 § 49 Nr. 6; Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 AZR 2/02 -, AP ArbGG 1979 § 49 Nr. 8).

  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 2026/06
    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    Das Landesarbeitsgericht wird allerdings, sofern sich die Anhörungsrügen vom 4. Februar 2008 als statthaft und auch im Übrigen als zulässig erweisen, bei der erneuten Beurteilung der Einwände des Beschwerdeführers berücksichtigen müssen, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich verletzt sein kann, wenn ein Gericht, bei dem ein Antrag auf Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor den Antrag auf Fristverlängerung beschieden zu haben (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 153/02 -, NVwZ 2003, S. 859 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2006 - 1 BvR 2026/06 -, JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 9 B 535.98 -, NVwZ-RR 1998, S. 783).

    Insoweit könnte allerdings zu bedenken sein, ob der - wiederholte - Antrag, ohne dass der Beschwerdeführer auf eine Verlängerung hätte vertrauen können, so spät gestellt wurde, dass er entweder vor Fristablauf ohnehin nicht mehr hätte beschieden werden können oder dass jedenfalls keine Möglichkeit mehr bestanden hätte, bei einer Ablehnung des Antrags noch zur Sache vorzutragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2006 - 1 BvR 2026/06 -, JURIS).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    Das Bundesverfassungsgericht habe zwar im Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - ausgeführt, fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung sei nach dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG dann notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden werde und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden könne.

    a) Nach den aus dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - (MDR 2008, S. 223) folgenden Vorgaben für die Auslegung und Anwendung des § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG darf eine Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren nur dann als nach dieser Vorschrift unstatthaft beurteilt werden, wenn das Landesarbeitsgericht zuvor über die Richterablehnungen nicht abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren entschieden hat, sondern die Zurückweisung der Ablehnungsgesuche später zumindest im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann.

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    Zum Teil wird allerdings eine Bindung des Revisionsgerichts - entgegen § 557 Abs. 2 ZPO - abgelehnt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht, oder wenn sie darauf hindeutet, dass das Berufungsgericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 9. Januar 2008 - B 12 KR 24/07 B -, JURIS, Rn. 11 f.; vgl. zur ähnlichen Problematik im verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 289 m.w.N.; vgl. für den Fall einer unanfechtbaren Prozesskostenhilfeentscheidung des Berufungsgerichts BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 29.06 -, JURIS).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist;

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    Das Landesarbeitsgericht wird allerdings, sofern sich die Anhörungsrügen vom 4. Februar 2008 als statthaft und auch im Übrigen als zulässig erweisen, bei der erneuten Beurteilung der Einwände des Beschwerdeführers berücksichtigen müssen, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich verletzt sein kann, wenn ein Gericht, bei dem ein Antrag auf Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor den Antrag auf Fristverlängerung beschieden zu haben (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 153/02 -, NVwZ 2003, S. 859 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2006 - 1 BvR 2026/06 -, JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 9 B 535.98 -, NVwZ-RR 1998, S. 783).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip beinhaltet nicht den Anspruch auf einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 92, 365 ; stRspr).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    Das Landesarbeitsgericht hat sich nicht damit befasst, ob diese Vorschrift nicht generell der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Zurückweisung eines im Berufungsverfahren angebrachten Ablehnungsgesuchs entgegensteht (so BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 -, NJW-RR 2005, S. 294 ; BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06 -, NJW-RR 2007, S. 775 ; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B -, JURIS, Rn. 11).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 93/06

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Richterablehnung

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    Das Landesarbeitsgericht hat sich nicht damit befasst, ob diese Vorschrift nicht generell der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Zurückweisung eines im Berufungsverfahren angebrachten Ablehnungsgesuchs entgegensteht (so BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 -, NJW-RR 2005, S. 294 ; BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06 -, NJW-RR 2007, S. 775 ; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B -, JURIS, Rn. 11).
  • BAG, 22.07.2008 - 3 AZB 26/08

    Rechtsmittel gegen Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    b) § 49 Abs. 3 ArbGG, der Beschlüsse über Richterablehnungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren für unanfechtbar erklärt, ist nicht verfassungswidrig (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 27. Juli 1998 - 9 AZB 5/98 -, AP ArbGG 1979 § 49 Nr. 6; Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 AZR 2/02 -, AP ArbGG 1979 § 49 Nr. 8).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
    Das Landesarbeitsgericht hat sich nicht damit befasst, ob diese Vorschrift nicht generell der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Zurückweisung eines im Berufungsverfahren angebrachten Ablehnungsgesuchs entgegensteht (so BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 -, NJW-RR 2005, S. 294 ; BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06 -, NJW-RR 2007, S. 775 ; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B -, JURIS, Rn. 11).
  • BSG, 09.01.2008 - B 12 KR 24/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 29.06

    Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 -, juris, Rn. 26; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung ist daher - wie bei allen sonstigen Zwischenverfahren auch - nach dem Grundsatz des wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Ablehnungsantrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 -, [...], Rn. 26).
  • BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung

    Die Partei ist vielmehr auf die beim Berufungsgericht zu erhebende Anhörungsrüge (§ 78a ArbGG) zu verweisen (vgl. BVerfG 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 - Rn. 27).

    Es kann dahinstehen, ob diese Beschränkung auch dann gilt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht oder wenn sie darauf hindeutet, dass das Berufungsgericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfG 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 - Rn. 29).

  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Hinweise des Senats: Anschluss an BVerfG 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - MDR 2008, 223; BVerfG 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 -.

    Vielmehr ist diese Vorschrift verfassungskonform dahin auszulegen, dass Entscheidungen, die ein selbständiges Zwischenverfahren abschließen, das im Hinblick auf mögliche Gehörsverletzungen im weiteren fachgerichtlichen Verfahren nicht mehr überprüft und korrigiert werden kann, mit der Anhörungsrüge angegriffen werden können (BVerfG 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - MDR 2008, 223; vgl. auch BVerfG 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 -).

  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Ob hiervon eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (vgl. dazu BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 6; BVerfG 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 - Rn. 29), kann dahinstehen, da eine derartige Fallgestaltung nicht vorliegt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 92/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Sie beruhen mithin nicht auf einer Anwendung des in § 49 Abs. 3 ArbGG statuierten Rechtsmittelausschlusses, den das Bundesverfassungsgericht im Übrigen für verfassungsgemäß befunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08, BVerfGK 14, 122 = juris, Rn. 37 m. w. N.).
  • BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 2313/08

    Nachprüfung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über ein

    Insbesondere ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass es das Bundesarbeitsgericht abgelehnt hat, eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über ein Richterablehnungsgesuch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu überprüfen (vgl. zu dieser Problematik, bezogen auf behauptete Gehörsverletzungen im Richterablehnungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht, zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2017 - 13 WF 258/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Entscheidung vor Ablauf

    Die vorherige Entscheidung über die Fristverlängerung soll es dem Beteiligten ermöglichen, bei Ablehnung der Fristverlängerung zumindest dasjenige vorzutragen, was er noch innerhalb der gesetzten Frist vorbringen kann (BVerfGK 14, 122, 130 f.).
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