Rechtsprechung
BVerfG, 31.07.2014 - 1 BvR 1858/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 169 Satz 2 GVG; § 176 GVG
Einstweilige Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung (Presse- und Rundfunkfreiheit; Beschränkung von Ton- und Bildaufnahmen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Hauptverhandlung; Begründungserfordernis; Güterabwägung; Informationsinteresse der ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf eine sitzungspolizeiliche Anordnung zur Beschränkung der Presseberichterstattung über ein Strafverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Teilweise Außervollzugsetzung einer sitzungspolizeilichen Anordnung bzgl Foto- und Filmaufnahmen in einer strafprozessualen Hauptverhandlung (Medienverfügung) - Fehlen einer Begründung der Medienverfügung gegenüber den Betroffenen - Wolters Kluwer
Verfasungsmäßigkeit einer sitzungspolizeilichen Anordnung zur Beschränkung der Presseberichterstattung über ein Strafverfahren
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Teilweise Außervollzugsetzung einer sitzungspolizeilichen Anordnung bzgl Foto- und Filmaufnahmen in einer strafprozessualen Hauptverhandlung (Medienverfügung) - Fehlen einer Begründung der Medienverfügung gegenüber den Betroffenen
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verfahrensrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfasungsmäßigkeit einer sitzungspolizeilichen Anordnung zur Beschränkung der Presseberichterstattung über ein Strafverfahren
- rechtsportal.de
GVG § 176
Verfasungsmäßigkeit einer sitzungspolizeilichen Anordnung zur Beschränkung der Presseberichterstattung über ein Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung im Todesfall Y. teilweise erfolgreich
- internet-law.de (Kurzinformation)
Einschränkung der Berichterstattung aus dem Gerichtssaal
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschränkung der Presseberichterstattung über ein Strafverfahren
- Jurion (Kurzinformation)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung im Todesfall Y. teilweise erfolgreich
- welt.de (Pressemeldung, 07.08.2014)
Fall Yagmur: Presseeinschränkung muss neu geprüft werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Medienverfügung des Gerichts im Strafverfahren von Todesfall Y. teilweise verfassungswidrig
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung im Todesfall Y. teilweise erfolgreich
- juraforum.de (Kurzinformation)
Beschränkungen der Pressefreiheit im Fall Yagmur Y. aufgehoben
- juraforum.de (Kurzinformation)
Beschränkungen der Pressefreiheit im Fall Yagmur Y. aufgehoben
Besprechungen u.ä. (2)
- lawblog.de (Kurzanmerkung)
Hausordnungen müssen länger werden
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Berichterstattung aus dem Gerichtssaal
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.05.2014 - 601 Ks 3/14
- LG Hamburg, 03.06.2014 - 601 Ks 3/14
- BVerfG, 31.07.2014 - 1 BvR 1858/14
- LG Hamburg, 25.11.2014 - 601 Ks 3/14
- BGH, 15.10.2015 - 5 StR 329/15
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3013
- StV 2015, 201
- K&R 2014, 652
- afp 2014, 438
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 21.10.2019 - 1 BvR 2309/19
Einstweilige Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung zur Beschränkung …
a) Die Anordnungen des Vorsitzenden genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe nicht offengelegt und dadurch den Betroffenen nicht zu erkennen gegeben hat, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, Rn. 10 f.).Ihre Vorgaben verstehen sich auch nicht in einer Weise von selbst, die eine konkrete Begründung der einzelnen Beschränkungsmaßnahmen entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, Rn. 11).
Dabei wird der Vorsitzende Richter im Wege praktischer Konkordanz einen Ausgleich zwischen grundrechtlich geschützten Informations- und Berichterstattungsinteressen der Medien und den Erfordernissen eines geordneten Verfahrensablaufs, insbesondere mit Blick auf die Rechte der Verfahrensbeteiligten, zu treffen haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, Rn. 13-17).
Als Eingriffe in den Schutzbereich der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ) bedürfen Beschränkungen des Medienzugangs und der Berichterstattung im Wege der sitzungspolizeilichen Anordnung nach § 176 GVG konkreter, auf Gesichtspunkte der Sitzungsleitung bezogener Gründe zum Schutz der Angeklagten und der sonstigen Verfahrensbeteiligten, eines ungestörten Verlaufs der Sitzung oder der Bedingungen für eine ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, Rn. 15).
Hier gelten im Ausgangspunkt die für Angeklagte entwickelten Grundsätze entsprechend (vgl. BVerfGE 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 -, Rn. 14-16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, Rn. 16).
- BVerfG, 17.08.2017 - 1 BvR 1741/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
Um den Eingriff in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu rechtfertigen, muss er seine Entscheidung dabei jeweils auf konkrete, auf Gesichtspunkte der Sitzungsleitung bezogene Gründe zum Schutz der Angeklagten und der sonstigen Verfahrensbeteiligten, eines ungestörten Verlaufs der Sitzung oder der Bedingungen für eine ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung stützen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, NJW 2014, S. 3013 ). - BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen …
Die Anordnungen des Vorsitzenden genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe nicht offengelegt und dadurch den Betroffenen nicht zu erkennen gegeben hat, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. BVerfGE 119, 309 ;… vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, NJW 2014, S. 3013 ).
- OLG Hamm, 21.12.2017 - 5 Ws 578/17
Beschwerde; sitzungspolizeiliche Anordnung; Prüfungsumfang des …
Bei Erlass einer sitzungspolizeilichen Anordnung sind danach einerseits die Pressefreiheit und andererseits der Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, die Gewährleistung der ungestörten Wahrheits - und Rechtsfindung und des sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Anspruchs der Beteiligten auf ein faires Verfahren gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07; BVerfG, Beschluss vom 31.07.2014, 1 BvR 1858/14, NJW 2014, 3013).Veröffentlichungsbeschränkungen zugunsten von Zeugen dienen der Sicherung der ungestörten Wahrheitsfindung, da durch Foto- und Filmaufnahmen die Fähigkeit zur unbeeinträchtigten Mitwirkung am Verfahren verloren gehen kann (BVerfG, Beschluss vom 31.07.2014, aaO).
- OLG Bremen, 13.04.2016 - 1 Ws 44/16
Keine Anfechtung der Ausübung des Hausrechts der Behördenleitung auf dem …
Die im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Anordnung erforderliche Ermessensausübung hat danach einerseits die Pressefreiheit und andererseits den Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, der ungestörten Wahrheits- und Rechtsfindung und des sich aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Anspruchs der Beteiligten auf ein faires Verfahren zu beachten (BVerfG, NJW 2014, 3013, 3014;… Beschluss vom 19.12.2007, Az.: 1 BvR 620/07 - Rn. 34 ff., zit. nach juris).Um eines der wesentlichen Ziele der Hauptverhandlung, wahrheitsgemäße und vollständige forensisch brauchbare Angaben aller Aussagepersonen zu erlangen, erreichen zu können, sind Rahmenbedingungen notwendig, die Hemmungen und Aufgeregtheit - gerade bei im Umgang mit Medien nicht erfahrenen Personen - vermeiden helfen (BVerfG, NJW 2014, 3013, 3014).
- BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 2001/16
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen …
Die Anordnungen des Vorsitzenden genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe nicht offengelegt und dadurch den Betroffenen nicht zu erkennen gegeben hat, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. BVerfGE 119, 309 ;… vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, NJW 2014, S. 3013 und vom 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 -, juris). - OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18
Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im …
cc) Greift eine Anordnung nach § 176 GVG in die grundrechtlich geschützte Presse- bzw. Rundfunkfreiheit ein, hat der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe offenzulegen, so dass für die Betroffenen erkennbar ist, dass er in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt hat (BVerfG, Beschl. [Kammer] v. 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14, NJW 2014, 3013;… Beschl. [Kammer] v. 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16, juris Rn. 3;… OLG Hamm, Beschl. v. 26. September 2017, a.a.O., Rn. 27 und v. 21. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 34;… OLG Stuttgart, a.a.O., S. 384).Die erforderliche Ermessensausübung hat danach einerseits die Rundfunkfreiheit mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und andererseits den Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, namentlich der Angeklagten, aber auch die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege zu beachten (vgl. BVerfG, Beschl. [Kammer] v. 17. August 2017 - 1 BvR 1741/17, NJW 2017, 3288 f.; Beschl. v. 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14, NJW 2014, 3013;… Beschl. v. 19. Dezember 2007, a.a.O., S. 321 f.;… vgl. Beschl. v. 14. Juli 1994, a.a.O., BVerfGE 91, 125, 138 f.;… HansOLG Bremen, a.a.O., S. 551).
- OLG Hamm, 26.09.2017 - 2 Ws 127/17
Beschwerde; sitzungspolizeiliche Anordnung; Begründung der Anordnung; …
Die im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Anordnung erforderliche Ermessensausübung hatte danach einerseits die Pressefreiheit und andererseits den Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, der ungestörten Wahrheits - und Rechtsfindung und des sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Anspruchs der Beteiligten auf ein faires Verfahren zu beachten (vgl BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, zitiert nach juris; BVerfG, Beschluss vom 31.07.2014, 1 BvR 1858/14, NJW 2014, 3013).Der Vorsitzende hat der Bedeutung der Pressefreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl BVerfG, Beschluss vom 31.07.2014, aaO).
- OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 2 Ws 148/17
Sitzungspolizeiliche Maßnahmen: Zulässigkeit der Beschwerde; Beschränkung der …
Bei der zu treffenden Ermessensausübung im Rahmen der sitzungspolizeilichen Anordnung sind einerseits die Pressefreiheit und andererseits der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beteiligten, namentlich der Angeklagten und der Zeugen, aber auch der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung zu beachten (BVerfG, NJW 2014, 3013 f. m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 11.03.2020 - 2 Ws 49/20
Sitzungspolizeiliche Anordnung der Einschränkung von Ton - und Bildaufnahmen im …
Stellt eine Anordnung nach § 176 GVG einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit dar, bedarf es der nachvollziehbaren Darlegung konkreter, auf die vorstehend angeführten Gesichtspunkte der Sitzungsleitung bezogener Gründe, wenn diese nicht auf der Hand liegen (zum Ganzen BVerfGE 119, 309; NJW 2009, 350; 2014, 3013; 2020, 38).