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   BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97   

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BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97 (https://dejure.org/1999,1307)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97 (https://dejure.org/1999,1307)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 (https://dejure.org/1999,1307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der Zusammenhangsklage (ArbGG § 2 Abs 3) weitere Streitgegenstände mit einem "sic-non-Fall" verbunden werden können - Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Richter - Zulässigkeit des Rechtsweges - Arbeitsgerichtsentscheidung - Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchst. a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b; ; ArbGG § 2 Abs. 3; ; GVG § 17 a Abs. 4 Sätze 4 bis 6

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1234
  • NZA 2000, 463
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulation der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt werden kann, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulation ausgeht (BVerfGE 17, 294 ; 95, 322 ; stRspr).
  • LAG Köln, 02.07.1996 - 4 Ta 90/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - sic-non-Fall

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    So kann in Fällen von Rechtswegerschleichung ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vorliegen; diesen Standpunkt nehmen einige Landesarbeitsgerichte ein (LAG Köln, Beschluß vom 2. Juli 1996, 4 Ta 90/96, LAGE Nr. 21 zu § 2 ArbGG 1979; LAG Köln, Beschluß vom 5. März 1997, 4 Ta 253/96, a.a.O., Nr. 22; LAG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 1997, 15 Ta 298/97, Juris).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    b) Die Auslegung von Zuständigkeitsnormen durch die Gerichte verstößt nur dann gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist oder wenn dabei die Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wurde (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ).
  • LAG Köln, 05.03.1997 - 4 Ta 253/96

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    So kann in Fällen von Rechtswegerschleichung ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vorliegen; diesen Standpunkt nehmen einige Landesarbeitsgerichte ein (LAG Köln, Beschluß vom 2. Juli 1996, 4 Ta 90/96, LAGE Nr. 21 zu § 2 ArbGG 1979; LAG Köln, Beschluß vom 5. März 1997, 4 Ta 253/96, a.a.O., Nr. 22; LAG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 1997, 15 Ta 298/97, Juris).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    b) Die Auslegung von Zuständigkeitsnormen durch die Gerichte verstößt nur dann gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist oder wenn dabei die Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wurde (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    Das Landesarbeitsgericht hat sich damit im Hinblick auf den Feststellungsantrag der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts zu den sogenannten "sic-non-Fällen" (Beschluß vom 24. April 1996, 5 AZB 25/95, AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung) angeschlossen.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    Diese Vorschrift gewährt aber keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    Diese Vorschrift gewährt aber keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ).
  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    In diesen Fällen muß er vielmehr mindestens die Tatsachen schlüssig vortragen, aus denen er seine Arbeitnehmereigenschaft herleitet (vgl. BAG, Beschluß vom 10. Dezember 1996, 5 AZB 20/96, AP Nr. 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.1997 - 15 Ta 298/97

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtswegzuständigkeit - Personen des § 5 Abs. 1 Satz 3

    Auszug aus BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
    So kann in Fällen von Rechtswegerschleichung ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vorliegen; diesen Standpunkt nehmen einige Landesarbeitsgerichte ein (LAG Köln, Beschluß vom 2. Juli 1996, 4 Ta 90/96, LAGE Nr. 21 zu § 2 ArbGG 1979; LAG Köln, Beschluß vom 5. März 1997, 4 Ta 253/96, a.a.O., Nr. 22; LAG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 1997, 15 Ta 298/97, Juris).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit ("Waffengleichheit") der Parteien (vgl. Lüke, aaO) und dem Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfG, NZA 1999, 1234) wäre es nicht vereinbar, wenn das Gericht im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs den Sachvortrag des Beklagten nicht zur Kenntnis nähme und seine Zuständigkeit allein auf der Grundlage eines schlüssigen, aber bestrittenen und nicht bewiesenen Klägervortrags bejahte, es sei denn, es handelt sich um doppelrelevante Tatsachen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu oben unter aa).
  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach

    In diesen Fällen (sic-non-Fälle) eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - zu II 1 b der Gründe; BAG 29. Mai 2012 - 10 AZB 3/12 - Rn. 16; 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 -) .
  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 60/12

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigungsschutzklage

    In diesen Fällen (sic-non-Fälle) eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - zu II 1 b der Gründe, AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 6 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 47; BAG 29. Mai 2012 - 10 AZB 3/12 - Rn. 16; 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 52) .
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