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   BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10   

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BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10 (https://dejure.org/2010,4848)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2010 - 2 BvR 223/10 (https://dejure.org/2010,4848)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 (https://dejure.org/2010,4848)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 94 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 48 Abs. 1 StPO; § 84 Abs. 1 AsylVfG
    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; Beschlagnahme (Akten; E-Mail-Verkehr); besonders sorgfältige richterliche Prüfung des Tatverdachtes); Unterstützung einer missbräuchlichen Asylantragstellung; Verhältnismäßigkeit (Nutzung weiterer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und Beschlagnahme von Akten verletzt bei unzureichendem Tatverdacht und mangelnder Verhältnismäßigkeit den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 1, 13 Abs 1, 14 Abs 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 84 Abs 1 AsylVfG 1992, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und Beschlagnahme von Akten verletzt bei unzureichendem Tatverdacht und mangelnder Verhältnismäßigkeit den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 1, 13 Abs 1, 14 Abs 1 GG - hier: Anforderungen an ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung im Zusammenhang mit dem Auffinden eines undatierten und vorformulierten Asylantrags bei der Einreise; Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen dem tatbestandlichen Handeln aus ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 13 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, AsylVfG § 84, StPO § 53, StPO § 48 Abs. 1
    Durchsuchung, Wohnungsdurchsuchung, Rechtsanwalt, Kanzlei, Asylantrag, Rechtsmissbrauch, Unterstützung, Beihilfe, Amtsermittlung, Tatverdacht

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und Beschlagnahme von Akten verletzt bei unzureichendem Tatverdacht und mangelnder Verhältnismäßigkeit den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 1, 13 Abs 1, 14 Abs 1 GG - hier: Anforderungen an ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und Beschlagnahme von Akten verletzt bei unzureichendem Tatverdacht und mangelnder Verhältnismäßigkeit den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 1, 13 Abs 1, 14 Abs 1 GG - hier: Anforderungen an ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Durchsuchung von Kanzleiräumen und Beschlagnahme von Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 9; AsylVfG § 84 Abs. 1
    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung im Zusammenhang mit dem Auffinden eines undatierten und vorformulierten Asylantrags bei der Einreise; Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen dem tatbestandlichen Handeln aus ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 550
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in die mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Diesen Verdacht hat der für die vorherige Gestattung des Eingriffs oder dessen nachträgliche Kontrolle zuständige Richter eigenverantwortlich zu prüfen und dabei die Interessen des Betroffenen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in die mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Rechtsanwaltskanzleien (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 96, 44 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07

    Durchsuchung (Berufsgeheimnisträger; Arztpraxis; Unzulässigkeit bei bloß vagem

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

    Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 53 StPO) gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei zudem die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

    In die Verhältnismäßigkeitsprüfung muss außerdem eingestellt werden, dass bei der Durchsuchung der Kanzlei und der Suche auf dem Rechner empfindliche Daten Dritter gefährdet waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Die Strafverfolgungsbehörden haben dabei auch das Ausmaß der - mittelbaren - Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit der Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Soweit Daten aus dem Rechner kopiert wurden, ist der Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG eröffnet (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Bei einer Maßnahme nach § 94 StPO muss der Tatverdacht ebenfalls in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

    Auch muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Die Beschlagnahme der Akte ist an Art. 14 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).

    Bei einer Maßnahme nach § 94 StPO muss der Tatverdacht ebenfalls in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).

    Schließlich ist auch hier die mittelbare Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Dem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Rechtsanwaltskanzleien (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 96, 44 ).

    Auch muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 -, NStZ-RR 2008, S. 176 ).

    Auch muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Beschwerdeführerin nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
    Bei einer Maßnahme nach § 94 StPO muss der Tatverdacht ebenfalls in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • LG Münster, 10.12.2009 - 11 Qs 63/09
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Für die Begrenzung der Enteignung auf Güterbeschaffungsvorgänge spricht insbesondere, dass ein praktischer Bedarf für den bloßen Eigentumsentzug, der nicht zugleich mit einem Übergang des Eigentums auf den Staat oder einen Drittbegünstigten verbunden ist, gerade dann besteht, wenn das Eigentumsrecht im weitesten Sinne bemakelt ist oder in sonstiger Weise als Gemeinwohllast wahrgenommen wird, der Staat also kein originäres Interesse an der Beschaffung des betroffenen Gegenstands aus Gründen des Gemeinwohls hat (so z.B. die Entziehung deliktisch erlangten Eigentums als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung - BVerfGE 110, 1 ; das Einfuhr- und Verbringungsverbot bestimmter Hunderassen - BVerfGE 110, 141 ; die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken - BVerfGK 17, 550 ).
  • BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren gegen einen

    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich der besonders strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle einer Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 -, BayVBl 2011, S. 315 f.), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 53 StPO) gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei zudem die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGK 17, 550 ).

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.; Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 24).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121IV-18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 25; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [198]).

    Diese Belange verlangen eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit der Zwangsmaßnahme (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 - juris Rn. 18; Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10 - juris Rn. 18; Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 24; Beschluss vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 - juris Rn. 15; Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 - juris Rn. 16).

    Eine andere Beurteilung folgt schließlich auch nicht aus der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 2010 (2 BvR 223/10).

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [198]; Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [198]; Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 25).
  • KG, 07.09.2016 - 5 Ws 75/16

    Nachverfahren in Strafsachen wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 53 StPO) gebietet bei der Anordnung einer solchen Durchsuchung die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGK 17, 550, 556; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497-499/12, 1054/12 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21
    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [198]; Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 147-IV-11
    Im Einzelfall kann der Durchsuchung auch entgegenstehen, dass der Auffindeverdacht nur vage ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 25; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [198]).
  • VG München, 26.08.2013 - M 7 E 13.3036
    Auch steht die Schwere dieses grundgesetzlichen Eingriffs in Art. 14 Abs. 1 bzw. Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B. v. 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - <> Rz 27) mit Blick auf den Umfang und das Gewicht der vorliegenden Erkenntnisse und auf die aus dem Agieren der neonazistischen Szene resultierenden Gefahren für höchste Rechtsgüter, die Schwierigkeiten, in einem unübersichtlichen, kaum über formale Organisationsstrukturen verfügenden, teilweise konspirativen Umfeld zu ermitteln, in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck, eine vereinsrechtliche Entscheidung vorzubereiten, sowie zu der hierdurch zu schützenden verfassungsmäßigen Ordnung.
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