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BVerfG, 31.10.1992 - 2 BvR 236/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 201
Zustellung der Anklageschrift und Anspruch auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- BGH, 07.01.1992 - 1 StR 612/91
- BVerfG, 31.10.1992 - 2 BvR 236/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 31.10.1992 - 2 BvR 236/92
Dieses Verfahrensgrundrecht gewährleistet, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt grundsätzlich vor deren Erlaß zu äußern und damit das Gericht in seiner Willensbildung zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 1, 418 [429]; 84, 188 [190]; st. Rspr.). - BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
Auszug aus BVerfG, 31.10.1992 - 2 BvR 236/92
Sie scheitert bereits am Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 33, 247 [258]; 54, 53 [65]). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 31.10.1992 - 2 BvR 236/92
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen auf der Grundlage des allgemeinen Willkürverbots kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht; es erfordert, daß sich über eine fehlerhafte Rechtsanwendung hinaus der Schluß aufdrängt, diese beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 31.10.1992 - 2 BvR 236/92
Die Auslegung und Anwendung des Strafprozeßrechts, wie sie der Beschwerdeführer hier beanstandet, ist allein Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 31.10.1992 - 2 BvR 236/92
Dieses Verfahrensgrundrecht gewährleistet, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt grundsätzlich vor deren Erlaß zu äußern und damit das Gericht in seiner Willensbildung zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 1, 418 [429]; 84, 188 [190]; st. Rspr.). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 31.10.1992 - 2 BvR 236/92
Sie scheitert bereits am Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 33, 247 [258]; 54, 53 [65]).