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   BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19   

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https://dejure.org/2019,39650
BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19 (https://dejure.org/2019,39650)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19 (https://dejure.org/2019,39650)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 2019 - 1 BvQ 79/19 (https://dejure.org/2019,39650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend die Aufhebung einer Sperrerklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 2 Abs 2 S 3 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Aufhebung einer behördlichen Sperrerklärung bzgl eines Informanten in einem Strafverfahren - Unzulässigkeit des eA-Antrags bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität - hier: ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Aufhebung einer behördlichen Sperrerklärung bzgl. eines Informanten in einem Strafverfahren; Unzulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Aufhebung einer behördlichen Sperrerklärung bzgl eines Informanten in einem Strafverfahren - Unzulässigkeit des eA-Antrags bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität - hier: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Aufhebung einer behördlichen Sperrerklärung bzgl. eines Informanten in einem Strafverfahren; Unzulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Aufhebung einer behördlichen Sperrerklärung bzgl eines Informanten in einem Strafverfahren - Unzulässigkeit des eA-Antrags bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität - hier: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19
    Der Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde muss, über die bloße formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; stRspr).

    Der Beschwerdeführer muss das fachgerichtliche Verfahren allerdings nicht im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits führen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).

    Etwas anderes kann jedoch in Fällen gelten, in denen bei verständiger Einschätzung der Rechtslage und der jeweiligen verfahrensrechtlichen Situation ein Begehren nur Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn verfassungsrechtliche Erwägungen in das fachgerichtliche Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19
    Der Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde muss, über die bloße formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; stRspr).

    Der Beschwerdeführer muss das fachgerichtliche Verfahren allerdings nicht im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits führen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).

    Etwas anderes kann jedoch in Fällen gelten, in denen bei verständiger Einschätzung der Rechtslage und der jeweiligen verfahrensrechtlichen Situation ein Begehren nur Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn verfassungsrechtliche Erwägungen in das fachgerichtliche Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich ein Antrag in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 16/12

    Ablehnung (A-limine-Abweisung) eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich ein Antrag in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich ein Antrag in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ).
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19
    Deswegen bedarf es auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechender Darlegungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -).
  • BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2017 - 1 BvR 1780/17 -, Rn. 4 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 11.03.2022 - VfGBbg 1/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Antragsgegenstand,

    Dabei gelten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 30 VerfGGBbg die allgemeinen Begründungsanforderungen des § 20 Abs. 1, § 46 VerfGGBbg (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2020 ‌- VfGBbg 17/20 EA -‌, Rn. 18, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Oktober 2020 ‌- 1 BvR 2248/20 -‌, Rn. 5, und vom 31. Oktober 2019 ‌- 1 BvQ 79/19 -‌, Rn. 3 f., juris).
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