Rechtsprechung
   BVerfG - 1 BvL 5/07   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,12023
BVerfG - 1 BvL 5/07 (https://dejure.org/9999,12023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,12023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG - 1 BvL 4/07 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus BVerfG - 1 BvL 5/07
    - 1 BvL 4/07 -.
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 4/06

    Rückwirkende Kürzung der gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs bei Ausscheiden

    Auszug aus BVerfG - 1 BvL 5/07
    - IV R 59/05 und IV R 4/06- zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die zu § 10a Satz 4 und 5 GewStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) ergangene Anwendungsregelung des § 36 Abs. 9 GewStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als danach für den Erhebungszeitraum 1999 bzw. 2000 bei einer Mitunternehmerschaft der gewerbesteuerrechtliche Verlustabzug im Falle des Ausscheidens eines Mitunternehmers in größerem Umfang gekürzt wird, als es das im Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitunternehmers geltende Gesetz vorsah.
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 59/05
    Auszug aus BVerfG - 1 BvL 5/07
    - IV R 59/05 und IV R 4/06- zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die zu § 10a Satz 4 und 5 GewStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) ergangene Anwendungsregelung des § 36 Abs. 9 GewStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als danach für den Erhebungszeitraum 1999 bzw. 2000 bei einer Mitunternehmerschaft der gewerbesteuerrechtliche Verlustabzug im Falle des Ausscheidens eines Mitunternehmers in größerem Umfang gekürzt wird, als es das im Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitunternehmers geltende Gesetz vorsah.
  • BVerfG - 1 BvL 4/07 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)

    - 1 BvL 5/07 -.
  • BFH, 24.09.2009 - V R 6/08

    Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen

    Es werde das Ruhen des Verfahrens beantragt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfahren 2 BvL 57/06 und 1 BvL 5/07, die die Rückwirkung von Steuergesetzen betreffen.

    Soweit die Klägerin sinngemäß nicht das Ruhen des Verfahrens, sondern dessen Aussetzung begehrt, ist dem Antrag nicht zu entsprechen, da die Verfahren 2 BvL 57/06 (zur rückwirkenden Ersetzung des halben Steuersatzes in § 34 des Einkommensteuergesetzes durch die sog. Fünftelungsregelung) und 1 BvL 5/07 (zur Kürzung des gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrages) keine vergleichbaren Sachverhalte betreffen.

  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5096/07

    Vereinbarkeit einer rückwirkenden Anwendung von § 40a Abs. 1 S. 2 Gesetz über

    Das grundsätzliche verfassungsrechtliche Verbot einer echten Rückwirkung, das nur in seltenen Ausnahmefällen durchbrochen werden darf, wäre damit weitgehend ausgehöhlt (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BFH-Beschluss vom 19. April 2007 IV R 4/06, BFHE 217, 117, DStR 2007, 1299, unter B.III.2.c, Az. BVerfG 1 BvL 5/07).

    Vorliegend ist im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Übergangsvorschrift des § 43 Abs. 18 KAGG, wonach § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen anzuwenden ist, eine verfassungskonforme Auslegung ausgeschlossen (ebenso zu einer vergleichbaren Anwendungsregelung BFH-Beschluss vom 19. April 2007 IV R 4/06, BFHE 217, 117, DStR 2007, 1299, unter B.IV.2., Az. BVerfG 1 BvL 5/07).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht