Rechtsprechung
BVerfG - 1 BvL 9/62 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Nun ist geltend gemacht worden, daß diese Erwägungen wohl die Beseitigung der Selbstversicherung für die Zukunft rechtfertigen könnten, nicht aber die Beseitigung der nach dem 31. Dezember 1955 bereits begonnenen; denn zahlenmäßig wären diese nicht ins Gewicht gefallen, hätten also keine nennenswerte finanzielle Mehrbelastung der Versicherungsträger mit sich gebracht; dies um so mehr, als der Gefahr, daß im Verhältnis zu geringem Beitragsaufwand hohe Rentenleistungen erzielt würden, durch die neue Rentenformel zum Teil begegnet werde, da sie - mehr als die frühere Berechnungsweise - auf die Beitragsleistung abstelle (so z.B. Äußerung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zu dem Parallelverfahren 1 BvL 9/62).