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   BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16   

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BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16 (https://dejure.org/2022,17188)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16 (https://dejure.org/2022,17188)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2022 - 1 BvR 2103/16 (https://dejure.org/2022,17188)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 6 Abs 1 MRK, § 1025 Abs 2 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde einer deutschen Berufssportlerin gegen die Abweisung einer Klage wegen einer zugunsten des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs in Lausanne vereinbarten Schiedsklausel durch die deutsche Zivilgerichtsbarkeit; Schadensersatzansprüche und ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des ...

  • Betriebs-Berater

    Claudia Pechstein - erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel

  • doev.de PDF

    Justizgewährungsanspruch; mangelhafte Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde einer deutschen Berufssportlerin gegen die Abweisung einer Klage wegen einer zugunsten des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs in Lausanne vereinbarten Schiedsklausel durch die deutsche Zivilgerichtsbarkeit; Schadensersatzansprüche und ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht/Verfahrensrecht: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sportschiedsgerichtsbarkeit - und der Justizgewährungsanspruch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Claudia Pechstein siegt vor dem BVerfG

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 12.07.2022)

    Bundesverfassungsgericht gibt Claudia Pechstein Recht

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Claudia Pechstein obsiegt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel - Pechstein kann weiter um Schadenersatz für Sperre kämpfen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2677
  • MDR 2022, 1232
  • NVwZ 2022, 1785
  • SchiedsVZ 2022, 296
  • SpuRt 2022, 322
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    (a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ; 107, 395 ).

    Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).

    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Recht auf Zugang zu den staatlichen Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch ein staatliches Gericht (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 84, 366 ; 85, 337 ; 107, 395 ).

    Unterschiede bestehen hinsichtlich der Anwendungsbereiche (vgl. BVerfGE 107, 395 (Plenum); 116, 135 ).

    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch ist in Verbindung mit den Grundrechten Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 93, 99 ; 97, 169 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    Dies beruht auf der jedenfalls faktischen Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ).

    Die innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen des EGMR erschöpfen sich daher nicht in einer auf den konkreten Lebenssachverhalt begrenzten Berücksichtigungspflicht (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 112, 1 ; 148, 296 ).

    Die Heranziehung der Rechtsprechung des EGMR als Auslegungshilfe auf der Ebene des Verfassungsrechts über den Einzelfall hinaus dient dazu, den Garantien der EMRK in der Bundesrepublik Deutschland möglichst umfassend Geltung zu verschaffen, und kann darüber hinaus helfen, Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden (vgl. BVerfGE 128, 326 ; 148, 296 ).

    Auf die weitere Frage, ob ein strukturelles Übergewicht der Verbände insbesondere bei der Benennung der "neutralen" dritten Schiedsrichterperson ebenfalls gegen den Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verstößt, der insoweit über die Gewährleistungen des Art. 6 Abs. 1 EMRK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinausgehen kann (Art. 53 EMRK; vgl. dazu BVerfGE 128, 326 - Sicherungsverwahrung II; 148, 296 - Streikverbot für Beamte), kommt es angesichts der Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung wegen mangelnder Öffentlichkeit nicht mehr an.

  • EGMR, 02.10.2018 - 40575/10

    Claudia Pechstein scheitert mit Klage gegen den Sportgerichtshof Cas

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    Mit Urteil vom 2. Oktober 2018 (EGMR, 3. Sektion, (...), Urteil vom 2. Oktober 2018, Nr. 40575/10 und 67474/10) entschied die 3. Sektion des Gerichtshofs mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen, dass das Bundesgericht nicht gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen habe, soweit die Beschwerdeführerin die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des CAS rüge.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der von der Beschwerdeführerin gegen den Schiedsspruch und die Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts angestrengten Verfahren (EGMR, 3. Sektion, (...), Urteil vom 2. Oktober 2018, Nr. 40575/10, 67474/10, §§ 182 ff.) erkannt, dass der CAS insoweit Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt habe, als das dort geführte Verfahren nicht öffentlich war.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der von der Beschwerdeführerin gegen den Schiedsspruch und die Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts angestrengten Verfahren (EGMR, 3. Sektion, (...), Urteil vom 2. Oktober 2018, Nr. 40575/10 und 67474/10, §§ 113 ff.) in der Folge hingegen ausgesprochen, dass das Verfahren des CAS die Beschwerdeführerin in Art. 6 Abs. 1 EMRK mangels öffentlicher Verhandlung verletzte.

    (d) In der Rechtsprechung des EGMR ist zwar anerkannt, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht in allen Fällen eine öffentliche Verhandlung voraussetzt (vgl. EGMR, 3. Sektion, (...), Urteil vom 2. Oktober 2018, Nr. 40575/10 und 67474/10, §§ 176 ff. m.w.N.) und auf eine öffentliche Verhandlung verzichtet werden kann (EGMR, a.a.O., § 180 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    Ist durch die normative Ausgestaltung des Verfahrens ein gleichwertig effektiver, rechtsstaatlichen Mindeststandards entsprechender Rechtsschutz zu gewährleisten, ist daher zu beachten, dass Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips auch der Grundsatz der Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen ist, der in Art. 6 Abs. 1 EMRK ergänzend normiert ist (vgl. BVerfGE 103, 44 ).

    Dies soll zur Gewährleistung von Verfahrensgerechtigkeit im Sinne einer Verfahrensgarantie der Beteiligten beitragen (BVerfGE 103, 44 ).

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit besagt insbesondere noch nichts zu den Modalitäten, unter denen die Öffentlichkeit zugelassen wird (BVerfGE 103, 44 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    Dies beruht auf der jedenfalls faktischen Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ).

    Die Heranziehung der Rechtsprechung des EGMR als Auslegungshilfe auf der Ebene des Verfassungsrechts über den Einzelfall hinaus dient dazu, den Garantien der EMRK in der Bundesrepublik Deutschland möglichst umfassend Geltung zu verschaffen, und kann darüber hinaus helfen, Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden (vgl. BVerfGE 128, 326 ; 148, 296 ).

    Auf die weitere Frage, ob ein strukturelles Übergewicht der Verbände insbesondere bei der Benennung der "neutralen" dritten Schiedsrichterperson ebenfalls gegen den Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verstößt, der insoweit über die Gewährleistungen des Art. 6 Abs. 1 EMRK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinausgehen kann (Art. 53 EMRK; vgl. dazu BVerfGE 128, 326 - Sicherungsverwahrung II; 148, 296 - Streikverbot für Beamte), kommt es angesichts der Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung wegen mangelnder Öffentlichkeit nicht mehr an.

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 6/15

    Unbegründetheit einer Anhörungsrüge: Umfang des vom Gericht berücksichtigten

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Justizgewähranspruch aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Bundesgerichthofs vom 12. Juli 2016 - KZR 6/15 - gegenstandslos.

    bb) Der Bundesgerichtshof hat selbst in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht darauf hingewiesen, dass bei einem Verstoß der Schiedsvereinbarung gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot aus § 19 GWB die Schiedsvereinbarung gemäß § 134 BGB nichtig wäre (BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 - , Rn. 46).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).

    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch ist in Verbindung mit den Grundrechten Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 93, 99 ; 97, 169 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    Vielmehr ist diese in der Vertragsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG verankert (zu dieser vgl. BVerfGE 134, 204 ; 142, 268 ; 149, 126 , zum Ganzen C.D. Classen, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 92 Rn. 41; Detterbeck, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 92 Rn. 28; Hillgruber, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 92 Rn. 26 f., 90 (Juli 2021); Kment, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 92 Rn. 6).

    Kollidierende Grundrechtspositionen sind hierfür in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 134, 204 - Übersetzungsvergütung; 148, 267 - Stadionverbot; stRspr).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    Dies beruht auf der jedenfalls faktischen Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ).

    Die innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen des EGMR erschöpfen sich daher nicht in einer auf den konkreten Lebenssachverhalt begrenzten Berücksichtigungspflicht (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 112, 1 ; 148, 296 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
    (a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ; 107, 395 ).

    Der Justizgewährungsanspruch garantiert darüber hinaus aber auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 117, 71 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 15.09.2016 - 1 BvQ 38/16

    Eilantrag gegen die Nichtzulassung von russischen Sportlerinnen und Sportlern zu

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

  • BVerfG, 27.04.1992 - 1 BvR 507/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Verfahren des

  • EGMR, 05.11.2002 - 32576/96

    WYNEN AND CENTRE HOSPITALIER INTERRÉGIONAL EDITH-CAVELL v. BELGIUM

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Auf diesen Zugang kann nur dann wirksam verzichtet werden, wenn anstelle des staatlichen Gerichtsverfahrens ein Schiedsverfahren vereinbart wird, das effektiven Rechtsschutz gewährleistet und rechtsstaatlichen Mindeststandards genügt (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16 , Rn. 36 ff. bei juris).
  • OLG Celle, 07.11.2022 - 9 W 87/22
    c) Nach diesem eindeutigen Auslegungsbefund, der die Anwendung der Klausel und der in Bezug genommenen Schiedsordnungen auf den Streitfall ausschließt, braucht der Senat nicht aufzuklären und zu entscheiden, ob die vertraglichen Schiedsklauseln bezogen auf Informations- und Einsichtsrechte den Anforderungen entsprechen könnten, die das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 1 BvR 2103/16 an Schiedsvereinbarungen gestellt hat.
  • LG Köln, 30.03.2023 - 39 T 104/22
    Mangels Vorliegens eines "echten", die staatliche Gerichtsbarkeit ersetzenden Schiedsgerichts ist entgegen der Auffassung des Antragstellers schließlich auch die von ihm herangezogene "Pechstein"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 3.6.2022 - 1 BvR 2103/16) vorliegend nicht anwendbar, wobei ohnehin erheblich zweifelhaft ist, ob die dortigen Erwägungen zur Verfahrensöffentlichkeit im Interesse der Verfahrensbeteiligten überhaupt auf die anders gelagerte Frage der Akteneinsicht für Nichtverfahrensbeteiligte übertragbar sind.
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