Rechtsprechung
BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG;§ 202d StGB; § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; § 97 Abs. 2 Satz 2 StPO
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (Grundrecht der Pressefreiheit; investigativ tätige Journalisten; Einschüchterungswirkung von Strafnormen; Veröffentlichung geleakter Informationen; Whistleblower; fehlende Strafbarkeit der ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von journalistisch tätigen Personen und Vereinen gegen §§ 202d StGB und 97 Abs. 2 Satz 3 StPO a.F
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 202d Abs 1 StGB vom 10.12.2015, § 202d Abs 2 StGB vom 10.12.2015
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die 2015 eingeführten Rechtsnormen des § 202d StGB (Datenhehlerei); Hinreichende Darlegung einer Beschwerdbefugnis
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs. 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern; mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen; ...
- rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs. 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern; mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen; ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - ...
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Beschaffung von Daten von Informanten durch Journalisten regelmäßig von Pressefreiheit gedeckt und nicht als Datenhehlerei nach § 202d StGB strafbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Speicherpflicht für Verkehrsdaten
- lto.de (Kurzinformation)
Strafverfolgung von Journalisten: Datenhehlerei-Paragraf verhindert Investigativjournalismus nicht
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Journalisten machen sich nicht strafbar, wenn sie "geleakte" Daten entgegennehmen
- wbs.legal (Kurzinformation)
Investigativjournalismus - Journalisten droht bei "geleakten Daten" keine Strafverfolgung
- heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.01.2017)
Verfassungsbeschwerde gegen Anti-Whistleblower-Gesetz
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Keine Datenhehlerei bei Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- freiheitsrechte.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)
§ 202d StGB
GFF und ihre Partner klagen gegen Anti-Whistleblowing-Gesetz "Datenhehlerei"
Verfahrensgang
- BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 2821/16
- BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
- BVerfG - 2 BvR 702/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- MMR 2022, 657
- afp 2022, 333
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
aa) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den gesamten Prozess der Herstellung und Verbreitung von digitalen oder analogen Presseerzeugnissen und Rundfunksendungen von der Informationsgewinnung bis zur Veröffentlichung und zum Vertrieb der hergestellten Inhalte (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).Als Grundentscheidung für ein freies Presse- und Rundfunkwesen gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vielmehr auch die institutionellen Rahmen- und Funktionsbedingungen der journalistischen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ).
Dies bedingt auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der für die Informationsgewinnung benötigten Quellen, des in diesem Rahmen vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 100, 313 ; 117, 244 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Als Grundentscheidung für ein freies Presse- und Rundfunkwesen gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vielmehr auch die institutionellen Rahmen- und Funktionsbedingungen der journalistischen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ).Dies bedingt auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der für die Informationsgewinnung benötigten Quellen, des in diesem Rahmen vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 100, 313 ; 117, 244 ).
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
aa) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den gesamten Prozess der Herstellung und Verbreitung von digitalen oder analogen Presseerzeugnissen und Rundfunksendungen von der Informationsgewinnung bis zur Veröffentlichung und zum Vertrieb der hergestellten Inhalte (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).Dies bedingt auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der für die Informationsgewinnung benötigten Quellen, des in diesem Rahmen vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 100, 313 ; 117, 244 ).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG ist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde das angeblich verletzte Recht zu bezeichnen und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 99, 84 ).Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Das gilt auch für die Beschwerdeführer zu 2) und zu 9), die als eingetragene Vereine (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 10, 221 ; 24, 278 ; 97, 228 ; 105, 279 ) und damit als inländische juristische Personen im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsberechtigt sind.Zudem betrifft der Schutz vor inhaltsbezogenen Einwirkungen nicht allein Eingriffe im traditionellen Sinne (zum herkömmlichen Eingriffsbegriff siehe BVerfGE 105, 279 ), sondern kann auch bei mittelbaren Einwirkungen auf die Presse (vgl. BVerfGE 52, 283 ) ausgelöst werden, wenn sie in der Zielsetzung und ihren Wirkungen Eingriffen gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Die Beschwerdeführenden müssen darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert; sie müssen das Grundrecht in Bezug zu dem Lebenssachverhalt setzen und die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung verdeutlichen (vgl. BVerfGE 79, 203 ; 108, 370 ; 120, 274 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 88).bb) Es bleibt in jedem Fall Sache der Beschwerdeführer, die Einzelheiten der von ihnen erstrebten Handlungen, deren Verbot sie bekämpfen möchten, hinreichend substantiiert darzulegen, so dass das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt wird, die Frage der unmittelbaren Betroffenheit zu beurteilen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 92 BVerfGG; vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 88).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Die Verfassungsbeschwerde muss sich mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 101, 331 ).Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Dass über faktische Nachteile des Informationshandelns hinaus rechtliche Auswirkungen an die staatliche Maßnahme geknüpft sein müssen, ist nicht Voraussetzung dafür, dass die Kommunikationsfreiheit beeinträchtigt sein kann (vgl. BVerfGE 113, 63 ). - BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
Werkszeitungen
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Juristische Personen können sich grundsätzlich auf die von den Beschwerdeführern geltend gemachten Grundrechte der Presse- und Rundfunkfreiheit berufen (vgl. BVerfGE 95, 28 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG ist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde das angeblich verletzte Recht zu bezeichnen und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 99, 84 ). - BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1560/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Zulassung zum Studium …
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen …
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
Berufsverbot I
- BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I
- BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57
Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem …
- BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78
Beitragsfreie Krankenversicherung
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
Tendenzbetrieb
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in …
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54
Gesamtdeutscher Block
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
- BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21
Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten …