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   BVerfG - 2 BvL 3/21   

Anhängiges Verfahren
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BVerfG - 2 BvL 3/21 (https://dejure.org/9999,132971)
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Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 6 S 5 ; EStG § 20 Abs 6 S 4 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 14 Abs 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 6 S 5, EStG § 20 Abs 6 S 4, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1
    Aktien, Aktienveräußerungsverlust, Kapitalvermögen, Verfassung, Verfassungsmäßigkeit, Verlust, Verlustausgleich, Verlustverrechnung, Verlustverrechnungsbeschränkung, Veräußerungsverlust, Verhältnismäßigkeit, Gleichheit

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der

    Unter Berufung auf das beim BVerfG anhängige Verfahren 2 BvL 3/21 machten sie Einwände gegen die Beschränkung der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Termingeschäften geltend.

    Zur Begründung verwies er auf das anhängige Verfahren 2 BvL 3/21 und das BMF-Schreiben vom 31.01.2022, wonach der Einkommensteuerbescheid nachträglich vorläufig zu stellen sei, so dass eine AdV nicht in Betracht komme.

    Die Frage, ob Bescheide in den Fällen mit Gewinnen und Verlusten aus Termingeschäften analog des BMF-Schreibens vom 31.01.2022 (nachträglich) vorläufig zu setzen seien, sei zu verneinen, da das Verfahren beim BVerfG (2 BvL 3/21) keine Termingeschäfte thematisiere.

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