Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39976
BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22 (https://dejure.org/2023,39976)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22 (https://dejure.org/2023,39976)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2023 - 2 BvR 1699/22 (https://dejure.org/2023,39976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,39976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer rechtskräftig Verurteilten gegen die Ablehnung einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 6 Abs 1 MRK
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach § 359 Nr 6 StPO (Konventionsverletzung) - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens bei Feststellung einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention im konkrten Einzelfall durch den der Europäische Gerichtshof; Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs; Ausreichende ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach § 359 Nr 6 StPO (Konventionsverletzung) - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach § 359 Nr 6 StPO (Konventionsverletzung) - Gegenstandswertfestsetzung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer rechtskräftig Verurteilten gegen die Ablehnung einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen abgelehnte Wiederaufnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweifel an der Unparteilichkeit eines Gerichts - und die abgelehnte Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

  • lto.de (Pressebericht, 26.01.2024)

    Strafrechtliche Wiederaufnahme nach EMRK-Verstoß: Anforderungen von OLG und GBA "unerfüllbar und unzumutbar"

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer rechtskräftig Verurteilten gegen die Ablehnung einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens

  • stern.de (Pressemeldung, 26.01.2024)

    Neuer Mordprozess wegen falsch besetzter Richterbank

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer rechtskräftig Verurteilten gegen die Ablehnung einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens - Verfassungsbeschwerde gegen OLG-Beschluss zulässig und begründet

Besprechungen u.ä. (3)

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Parteiischer Richter in Mordsache ist keine Mordssache

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Konventionswidrig aber rechtssicher - Was eine abgelehnte Wiederaufnahme für das Verhältnis zwischen deutscher Rechtsordnung und Europäischen Menschenrechtskonvention bedeuten könnte

  • rudolph-recht.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Befangenheit wegen Vorbefassung

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (58)

  • EGMR, 16.02.2021 - 1128/17

    Meng ./. Deutschland - Konventionsverletzung durch Beteiligung eines nicht

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    Mit Urteil vom 16. Februar 2021 (EGMR, M. v. Deutschland, Urteil vom 16. Februar 2021, Nr. 1128/17) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Konventionsverstoß fest.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat für eine persönliche Voreingenommenheit keine Anhaltspunkte festgestellt (EGMR, M. v. Deutschland, Urteil vom 16. Februar 2021, Nr. 1128/17, § 53), so dass eine dem entgegenstehende Darlegung unmöglich wäre.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs spricht für die Unparteilichkeit, dass das im Folgeprozess ergangene Urteil keine Verweise oder Bezugnahmen auf die Feststellungen im früheren Urteil enthält (vgl. EGMR, M. v. Deutschland, Urteil vom 16. Februar 2021, Nr. 1128/17, § 50).

    Umgekehrt spricht die Zitierung von Auszügen aus dem früheren Urteil in der späteren Rechtssache gegen die Unparteilichkeit (vgl. EGMR, M. v. Deutschland, Urteil vom 16. Februar 2021, Nr. 1128/17, § 50, unter Verweis auf EGMR, Ferrantelli und Santangelo v. Italien, Urteil vom 7. August 1996, Nr. 19874/92, § 59).

    Fehlen - wie im vorliegenden Fall - im späteren Urteil gegen die Unparteilichkeit sprechende Gesichtspunkte, können nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gleichwohl objektiv begründete Zweifel an der Unparteilichkeit bestehen, wenn sich dies aus der Prüfung des früheren Urteils ergibt (vgl. EGMR, M. v. Deutschland, Urteil vom 16. Februar 2021, Nr. 1128/17, §§ 57 ff.).

    Ist die nach deutschem Revisionsrecht mögliche und im Licht des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gebotene Korrektur des Konventionsverstoßes nicht erfolgt, kann dies - wie im vorliegenden Fall (vgl. EGMR, M. v. Deutschland, Urteil vom 16. Februar 2021, Nr. 1128/17, § 64) - zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen.

    Dies steht weder mit der Bedeutung im Einklang, die der Gerichtshof der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte beimisst (vgl. EGMR, M. v. Deutschland, Urteil vom 16. Februar 2021, Nr. 1128/17, §§ 42 ff.), noch entspricht es der Wertung des Art. 101 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 95, 322 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 28; Beschluss der 3.Kammer des Zweiten Senats vom27.Januar2023-2BvR1122/22-, Rn. 22).

    Im Gewährleistungsbereich des Rechts auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat bei Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften die Aufhebung eines Strafurteils schon dann zu erfolgen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verfahrensverstoß den Inhalt des Urteils beeinflusst hat; dies entspricht der Funktion dieser Norm, das Vertrauen in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte zu schützen (BVerfGE 4, 412 ; Classen, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 101 Rn. 27; Morgenthaler, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 101 Rn. 32 ).

    Die Möglichkeit ist wegen der Bedeutung der Besetzung des erkennenden Gerichts für die Urteilsfindung bereits dann nicht auszuschließen, wenn das Gericht ohne den Verfahrensfehler anders besetzt gewesen wäre (vgl. BVerfGE 4, 412 ; BVerfGK 10, 474 ; Classen, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 101 Rn. 27; Morgenthaler, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 101 Rn. 32 ; Degenhart, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 101 Rn. 21).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch und dessen Spezialregelung, die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, unterscheiden sich im rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht; Unterschiede bestehen lediglich hinsichtlich der Anwendungsbereiche (vgl. zum Justizgewährungsanspruch BVerfGE 107, 395 ).

    aa) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der formellen Subsidiarität verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 95, 163 ; 107, 395 ; 110, 1 ; 112, 50 ; 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2016 - 2 BvR 408/16 -, Rn. 3).

    Er gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, Rn. 11), sondern verbietet es dem Gericht auch, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 54, 94 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    aa) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der formellen Subsidiarität verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 95, 163 ; 107, 395 ; 110, 1 ; 112, 50 ; 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2016 - 2 BvR 408/16 -, Rn. 3).

    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert dabei, dass Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchlaufen, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 7).

    Beschwerdeführer müssen das fachgerichtliche Verfahren nicht im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits führen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).

  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17

    Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    a) Das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes folgt im Wiederaufnahmeverfahren aus dem Justizgewährungsanspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleiten ist (vgl. BVerfGK 11, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20 ff.).

    (1) Zwar trifft es zu, dass wegen der Bedeutung der Rechtskraft die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen möglich ist (vgl. BVerfGE 22, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 95, 322 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 28; Beschluss der 3.Kammer des Zweiten Senats vom27.Januar2023-2BvR1122/22-, Rn. 22).

  • BVerfG, 27.01.2023 - 2 BvR 1122/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    Die strafprozessualen Vorschriften der §§ 22, 23 und 24 StPO über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern dienen diesem durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Ziel, auch im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; BVerfGK 5, 269 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 2023 - 2 BvR 1122/22 -, Rn. 23 f.).

    Die Unparteilichkeit des zur Entscheidung berufenen Richters im Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 EMRK korrespondiert mit der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 2023 - 2 BvR 1122/22 -, Rn. 31 ff.).

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    Aus diesem Grund sichert Art. 101 Abs. 1 GG den Grundsatz des gesetzlichen Richters als objektives Verfassungsrecht - als Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im gerichtlichen Verfahren schlechthin (vgl. BVerfGE 40, 356 ).

    Der Grundsatz des gesetzlichen Richters enthält - als Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im gerichtlichen Verfahren schlechthin - objektives Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 40, 356 ).

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts stehe auch in Widerspruch zu der Entscheidung BVerfGK 11, 215, wonach es dem Wiederaufnahmegericht verfassungsrechtlich verwehrt sei, im Zulassungsverfahren im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten seien.

    a) Das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes folgt im Wiederaufnahmeverfahren aus dem Justizgewährungsanspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleiten ist (vgl. BVerfGK 11, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert dabei, dass Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchlaufen, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 7).

    Beschwerdeführer müssen das ihnen Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 7; stRspr).

  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BGH, 13.03.1963 - 2 StR 570/62
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16

    Erfolgreicher Antrag auf Auslagenerstattung für das

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

  • BVerfG, 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01

    Zur Handhabung der Vorschriften über das strafprozessuale Wiederaufnahmeverfahren

  • EGMR, 07.08.1996 - 19874/92

    FERRANTELLI AND SANTANGELO v. ITALY

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02

    Zur Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren, ob neue Tatsachen vorliegen, auch wenn

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14

    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22

    (Keine) Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des

  • BVerfG, 10.03.2016 - 2 BvR 408/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig aufgrund fehlender Grundrechtsverletzung und

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht