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   BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14   

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BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14 (https://dejure.org/2023,18591)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.2023 - 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14 (https://dejure.org/2023,18591)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14 (https://dejure.org/2023,18591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlagen zur Beschränkung der Kindergeldberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern auf bestimmte Aufenthaltstitel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 62 Abs 2 EStG 2006
    Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses nichtfreizügigkeitsberechtigter Ausländer vom Kindergeldbezug (§ 62 Abs 2 EStG 2006) mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Beschränkung der Kindergeldberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern auf bestimmte Aufenthaltstitel mit dem Grundgesetz; Unzulässigkeit der Richtervorlage wegen nicht ausreichend fundierter Begründung

  • rewis.io

    Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses nichtfreizügigkeitsberechtigter Ausländer vom Kindergeldbezug (§ 62 Abs 2 EStG 2006) mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Beschränkung der Kindergeldberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern auf bestimmte Aufenthaltstitel mit dem Grundgesetz ; Unzulässigkeit der Richtervorlage wegen nicht ausreichend fundierter Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses nichtfreizügigkeitsberechtigter Ausländer vom Kindergeldbezug (§ 62 Abs 2 EStG 2006) mangels hinreichender Begründung unzulässig

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern - und ihre Beschränkung auf bestimmte Aufenthaltstitel

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 3 Abs 2, GG Art 6
    Kindergeld, Anspruch, Ausländer, Aufenthaltsstatus

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    a) Die Begründung, die das Bundesverfassungsgericht entlasten soll, muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und weshalb das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 153, 310 - Knorpelfleisch).

    Das vorlegende Gericht muss dabei den wesentlichen Sachverhalt verständlich darstellen (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 107, 59 ), sich mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und die relevanten in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 - Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben).

    b) Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 138, 1 ; 141, 1 ).

    Der Vorlagebeschluss muss hierzu den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und sich mit der Rechtslage, insbesondere der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 ).

  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    Die dies bestätigende Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 9. Dezember 2009 (2 BvR 1957/08) berücksichtige nicht, dass die Ausreisepflicht zwar weiterhin bestehe, jedoch gerade deshalb, weil die Abschiebung aus den in § 60a AufenthG genannten Gründen ausgesetzt sei.

    bb) Hinsichtlich der im Verfahren 2 BvL 12/14 relevanten Fallgruppe des § 62 Abs. 2 EStG 2006, soweit danach geduldete Ausländer (vgl. § 60a Abs. 2 AufenthG) keinen Anspruch auf Kindergeld haben, hat das Bundesverfassungsgericht bereits auf die naheliegende Erwägung hingewiesen, dass eine Ungleichbehandlung von Ausländern, die sich lediglich geduldet in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gegenüber denjenigen Ausländern, denen ein Anspruch auf Kindergeld aus § 62 Abs. 2 EStG 2006 zukommt, schon deswegen gerechtfertigt sein könnte, weil der Aufenthalt lediglich geduldeter Ausländer nicht rechtmäßig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 15 unter Verweis auf BVerfGE 111, 160 ).

    Dabei hat es ausgeführt, dass der dortige Beschwerdeführer sich jedenfalls nicht mit der Frage auseinandergesetzt habe, weshalb es nicht gerechtfertigt sein soll, Personengruppen, die nicht abgeschoben werden können und die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, von Sozialleistungen auszuschließen, wenn ihr Existenzminimum anderweitig, etwa über das Asylbewerberleistungsgesetz, gesichert wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009, a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass darauf einzugehen gewesen wäre, dass einem Ausländer, dem die freiwillige Ausreise unverschuldet rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist, nach einem geduldeten Aufenthalt von 18 Monaten regelmäßig ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG zukommt und auf diesem Wege ein Hineinwachsen in den Anspruch auf Kindergeld möglich ist (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG) (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    Im Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz (BVerfGE 132, 134) lege das Bundesverfassungsgericht zur tatsächlichen Dauer des Aufenthalts bei den Leistungsberechtigten dar, dass diese sich teilweise langjährig hier aufhielten und sich jedenfalls nach einigen Jahren der Aufenthalt zu einem voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt verfestigen könne.

    Zudem hat es klargestellt, dass bei der Prognose der Aufenthaltsdauer des jeweiligen Aufenthaltsstatus auch dessen Einbindung in die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 132, 134 ).

    Auch soweit es auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Aufenthaltsdauer von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. BVerfGE 132, 134 ) verweist, setzt es sich nicht damit auseinander, dass es bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um die Sicherung des existenznotwendigen Bedarfs geht, während es sich bei dem Kindergeld um eine Leistung zur Familienförderung handelt.

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    Für den Bereich des Erziehungs- und Elterngeldes habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 10. Juli 2012 (BVerfGE 132, 72) ausgeführt, dass die durch die mit § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c in Verbindung mit Nr. 3 Buchstabe b EStG 2006 wortgleichen Regelungen des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (BErzGG 2006) beziehungsweise des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG 2007) bewirkte Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt sei.

    In rechtlicher Hinsicht hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere auf die Verlängerungs- und Verfestigungsmöglichkeiten des jeweiligen Aufenthaltstitels abgestellt (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; 132, 72 ).

    Denn die von ihm maßgeblich in Bezug genommene Entscheidung zum Erziehungs- und Elterngeld (BVerfGE 132, 72) bezog sich allein auf die Parallelvorschriften zu § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b in Verbindung mit Nr. 2 Buchstabe c EStG 2006, die in keinem der beiden vorliegenden Verfahren relevant sind.

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09

    Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog.

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    Das vorlegende Gericht muss dabei den wesentlichen Sachverhalt verständlich darstellen (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 107, 59 ), sich mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und die relevanten in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 - Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben).

    Der Vorlagebeschluss muss hierzu den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und sich mit der Rechtslage, insbesondere der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 ).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    In rechtlicher Hinsicht hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere auf die Verlängerungs- und Verfestigungsmöglichkeiten des jeweiligen Aufenthaltstitels abgestellt (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; 132, 72 ).

    bb) Hinsichtlich der im Verfahren 2 BvL 12/14 relevanten Fallgruppe des § 62 Abs. 2 EStG 2006, soweit danach geduldete Ausländer (vgl. § 60a Abs. 2 AufenthG) keinen Anspruch auf Kindergeld haben, hat das Bundesverfassungsgericht bereits auf die naheliegende Erwägung hingewiesen, dass eine Ungleichbehandlung von Ausländern, die sich lediglich geduldet in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gegenüber denjenigen Ausländern, denen ein Anspruch auf Kindergeld aus § 62 Abs. 2 EStG 2006 zukommt, schon deswegen gerechtfertigt sein könnte, weil der Aufenthalt lediglich geduldeter Ausländer nicht rechtmäßig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 15 unter Verweis auf BVerfGE 111, 160 ).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    In rechtlicher Hinsicht hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere auf die Verlängerungs- und Verfestigungsmöglichkeiten des jeweiligen Aufenthaltstitels abgestellt (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; 132, 72 ).

    Dabei setzt es sich jedoch nicht mit der naheliegenden Erwägung auseinander, dass der Gesetzgeber zur Typisierung und Generalisierung von Massesachverhalten berechtigt ist (vgl. BVerfGE 111, 176 zum BErzGG 1993).

  • BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11

    Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    Das vorlegende Gericht muss dabei den wesentlichen Sachverhalt verständlich darstellen (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 107, 59 ), sich mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und die relevanten in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 - Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben).

    Der Vorlagebeschluss muss hierzu den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und sich mit der Rechtslage, insbesondere der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 ).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    Enthält eine gesetzliche Vorschrift mehrere Alternativen, ist sie nur wegen derjenigen Alternative vorzulegen und zu prüfen, auf die es bei der Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 3, 187 ; 24, 220 ; 126, 331 ; stRspr).

    Enthält eine gesetzliche Vorschrift mehrere Alternativen, ist sie grundsätzlich nur wegen derjenigen Alternative vorzulegen und zu prüfen, auf die es bei der Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 126, 331 ; stRspr).

  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
    Teile einer Gesamtregelung, auf die dies nicht zutrifft, können zwar bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der entscheidungserheblichen Alternativen eine Rolle spielen, etwa im Rahmen einer systematischen oder teleologischen Auslegung im Hinblick auf Gleichheitsverstöße, unterliegen aber im Regelfall nicht einer in Gesetzeskraft erwachsenden (§ 31 Abs. 2 Satz 1, § 13 Nr. 11 BVerfGG) Verwerfung als verfassungswidrig (BVerfGE 162, 277 - Kindergeld für Drittstaatsangehörige).

    Jede der Einzelregelungen des § 62 Abs. 2 EStG 2006 ist im Hinblick auf das vom Gesetzgeber gewählte Differenzierungskriterium der Prognose eines dauerhaften Aufenthalts deshalb gesondert auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen (vgl. BVerfGE 162, 277 ).

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52

    Unterbringungsanspruch

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67

    Normenkontrolle III

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07

    Unzulässige Vorlage des Finanzgerichts Köln zur Verfassungsmäßigkeit von § 62

  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

  • BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer

  • BFH, 17.04.2008 - III R 16/05

    Kein Kindergeld für nicht anspruchsberechtigte Ausländer mit deutschen

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

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