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   BVerfG - 2 BvL 3/17   

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BVerfG - 2 BvL 3/17 (https://dejure.org/9999,91443)
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Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 31, EStG § 32 Abs 6, GG Art 1 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 6 Abs 2, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Kinderfreibetrag, Sozialstaatsgebot, Grundgesetz

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Berechnung; Existenzminimum; Höhe; Kinderfreibetrag

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 31 ; EStG § 32 Abs 6 ; GG Art 1 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 6 Abs 1 ; GG Art 6 Abs 2 ; GG Art 2 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Sachsen, 09.11.2020 - 1 K 1869/18

    Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetze betreffend die Kinderfreibeträge und die

    - das Niedersächsische Finanzgericht (Vorlagebeschluss vom 2. Dezember 2016, 7 K 83/16) die Kinderfreibeträge nach den geltenden gesetzlichen Regelungen als verfassungswidrig erachte (Az. Bundesverfassungsgericht 2 BvL 3/17), so dass zweifelhaft sei, ob der Bescheid auf dieser Grundlage rechtskonform sei,.

    Insbesondere war das Verfahren nicht nach § 74 FGO auszusetzen, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Normkontrollverfahren 2 BvL 3/17 abzuwarten.

    Zudem betrifft die dem Normkontrollverfahren 2 BvL 3/17 zugrunde liegende Rechtsfrage nicht die die hier verfahrensgegenständliche Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge in der für den Veranlagungszeitraum 2014 geltenden Fassung des § 32 EStG .

    aa) Das gilt zunächst, soweit der Kläger geltend macht, die Kinderfreibeträge nach den geltenden gesetzlichen Regelungen seien verfassungswidrig und auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren 2 BvL 3/17 verweist.

  • BFH, 11.05.2023 - III R 9/22

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG -

    Die Festsetzung der Einkommensteuer im streitgegenständlichen Bescheid vom 30.03.2021 erfolgte im Übrigen hinsichtlich der Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG nur vorläufig (vgl. das beim BVerfG anhängige Verfahren 2 BvL 3/17; im Streitjahr 2014 des dortigen Ausgangsverfahrens betrug der BEA-Freibetrag ebenfalls 1.320 EUR).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 12 K 1279/18

    Progressionsvorbehalt und Familienleistungsausgleich bei Bezug von

    Diese Frage, die in dem beim BVerfG anhängigen Verfahren 2 BvL 3/17 zu klären sein wird, ist bereits Gegenstand des Vorläufigkeitsvermerks im Bescheid vom 30. März 2018 und vom 27. September 2018.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20

    Vorläufige Veranlagung zu konkreter Rechtsfrage verhindert insoweit ein

    Die Vorläufigkeit bezieht sich damit auf das beim BVerfG noch anhängige Normenkontrollverfahren 2 BvL 3/17 (vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, Vorlagebeschluss vom 02. Dezember 2016, 7 K 83/16, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2017, 668).
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