Rechtsprechung
BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d StGB
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug; tiefgreifender Grundrechtseingriff); Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Fall "Mollath"; Freiheitsgrundrecht; Sicherungsbelange der Allgemeinheit; Abwägung im ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus - "Fall Mollath"
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 63 StGB, § 67d Abs 2 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus - "Fall Mollath" - Wolters Kluwer
Anforderungen an die richterlichen Begründungspflichten im Zusammenhang mit langdauernden Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter dem ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Langdauernde Unterbringung, Fortdauer der Unterbringung, Anforderungen an die richterlichen Begründungspflichten, Grundrechtsverletzung, Fall Mollath
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus - "Fall Mollath"
- ra.de
- strate.net
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die richterlichen Begründungspflichten im Zusammenhang mit langdauernden Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter dem ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (33)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"
- lawblog.de (Kurzinformation)
Mollaths Richter haben schlampig gearbeitet
- faz.net (Pressebericht, 05.09.2013)
Gustl Mollath gewinnt auch in Karlsruhe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn die Unterbringung in der Psychiatrie unverhältnismäßig wird - der Fall Mollath
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
BVerfG-Beschluss im Fall Mollath: Verletzung der Grundrechte
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 05.09.2013)
Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich
- t-online.de (Pressebericht, 05.09.2013)
Mollath-Anwalt: Richter und Ministerin waren verfassungsblind
- focus.de (Pressebericht, 05.09.2013)
Grundrechte verletzt: Mollath siegt vor dem Bundesverfassungsgericht
- strafakte.de (Kurzinformation)
Welche Lehren zieht das BVerfG aus dem Fall Mollath?
- Telepolis (Pressebericht, 05.09.2013)
Fall Mollath: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
- donaukurier.de (Pressebericht, 05.09.2013)
Ein Tiefpunkt für die bayerische Justiz
- spiegel.de (Pressebericht, 05.09.2013)
Ehemaliger Psychiatrieinsasse: Mollath erstreitet Erfolg vor Bundesverfassungsgericht
- nordbayern.de (Pressebericht, 06.09.2013)
Karlsruher Entscheidung zum Fall Mollath hat Folgen
- stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht, 05.09.2013)
Karlsruhe justiert Psychiatrie-Fälle neu
- sowhy.de (Kurzinformation)
Fall Mollath: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath”
- haufe.de (Kurzinformation)
Mollath siegt vor dem Bundesverfassungsgericht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath" erfolgreich - Fortdauer der Unterbringung nicht gerechtfertigt
- bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 09.07.2013)
Justizministerium nimmt zur Verfassungsbeschwerde Herrn Mollaths Stellung
- zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)
Psychiatrie: Bundesverfassungsgericht fordert Auskunft zum Fall Mollath
- nordbayern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.01.2012)
Psychiatrie-Fall beschäftigt Karlsruhe
- spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)
Unterbringung in Psychiatrie: Verfassungsgericht verlangt Auskunft im Fall Mollath
- handelsblatt.com (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)
Justizskandal: Verfassungsgericht fordert Auskunft zum Fall Mollath
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)
Fall Mollath: Bundesverfassungsgericht will Auskunft
- gustl-for-help.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.06.2013)
Verfassungsgericht macht Merk Beine
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.07.2013)
Merk zum Fall Mollath: "Die Dauer der Unterbringung wirft Fragen auf"
- yahoo.com (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)
Bundesverfassungsgericht will Auskunft zum Fall Gustl Mollath // Bayerns Justizministerium verspricht rasche Antwort
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.07.2013)
Fall Mollath: Hoffen auf das Bundesverfassungsgericht
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.07.2013)
Verfassungsgericht zu Psychiatrie-Einweisungen: Nadelstiche für die Freiheit
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2013)
Mollath erhält Hilfe aus Karlsruhe // Zweifel an bayerischen Gerichten
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2013)
Generalbundesanwalt hilft Mollath
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2013)
Fall Mollath: Generalbundesanwalt kritisiert OLG Bamberg
Besprechungen u.ä. (10)
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich
- faz.net (Pressekommentar, 05.09.2013)
Der Fall Mollath: Ein Weckruf
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Fall Mollath
- berliner-zeitung.de (Pressekommentar, 05.09.2013)
Die Kunst, an Merk nicht irre zu werden
- focus.de (Pressekommentar, 05.09.2013)
Jetzt muss gegen Gustl Mollaths Richter ermittelt werden
- ow.ly (Pressekommentar, 06.09.2013)
Fehler, Fehler, Fehler
- Blog Gabriele Wolff (Entscheidungsbesprechung)
Der Fall Mollath: Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen
- Blog Gabriele Wolff (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)
- neuerichter.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Aktuelle Probleme und Reformbedarf bei der Unterbringung nach § 63 StGB - Podiumsdiskussion im LG Stuttgart am 17.10.2013
- sueddeutsche.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.07.2013)
Merks Erklärung zum Fall Mollath: Flucht nach vorne
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+8Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13
Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld
BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"
LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt
LG Bayreuth, 10.06.2013 - StVK 551/09Mollath: Freiheit oder Psychiatrie
OLG Bamberg, 09.12.2011 - 1 Ws 337/11Gustl Mollath
OLG Bamberg, 26.08.2011 - 1 Ws 337/11Gustl Mollath
LG Bayreuth, 09.06.2011 - StVK 551/09Gustl Mollath
LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2006 - 7 KLs 802 Js 4743/03Wegen Sturheit eingesperrt? Nach einer Anzeige landet Gustl Mollath in der
LG München I - 15 O 4267/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)Gütliche Einigung in dem Amtshaftungsverfahren Gustl Mollath ./. Freistaat Bayern
Gustl Mollath
Sonstiges (8)
- gustl-for-help.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerde
- strate.net (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme der Staatsministerin der Justiz an das Bundesverfassungsgericht vom 5.7.2013
- strate.net (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme des Generalbundesanwalts an das Bundesverfassungsgericht vom 24.7.2013
- strate.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 06.09.2012)
Erklärung der Verteidigung zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.8.2013
- deutschlandfunk.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 02.10.2014)
Für immer drin? Der Maßregelvollzug zwischen Reform und Restrisiko
- sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.07.2013)
Fall Mollath: Justizministerin plant Strafrechtsreform
- strate.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 20.06.2013)
Erklärung zum Stand der verschiedenen Gustl Mollath betreffenden Verfahren
- archive.org (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.07.2013)
Fall Mollath: Merk distanziert sich von Urteilen
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 22.04.2004 - 41 Ds 802 Js 4743/03
- LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2006 - 7 KLs 802 Js 4743/03
- BGH, 13.02.2007 - 1 StR 6/07
- LG Bayreuth, 09.06.2011 - StVK 551/09
- OLG Bamberg, 26.08.2011 - 1 Ws 337/11
- OLG Bamberg, 09.12.2011 - 1 Ws 337/11
- LG Regensburg, 25.01.2012 - 7 KLs 112 Js 24210/11
- LG Bayreuth, 30.07.2012 - StVK 551/09
- OLG Bamberg, 27.09.2012 - 1 Ws 519/12
- LG Bayreuth, 01.02.2013 - StVK 551/09
- LG Bayreuth, 26.04.2013 - StVK 551/09
- LG Regensburg, 28.05.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13
- LG Bayreuth, 10.06.2013 - StVK 551/09
- OLG Nürnberg, 24.06.2013 - 1 Ws 268/13
- LG Regensburg, 15.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13
- OLG Bamberg, 16.07.2013 - 1 Ws 420/13
- OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 1 Ws 333/13
- LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13
- OLG Nürnberg, 06.08.2013 - 1 Ws 354/13
- BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
- OLG Bamberg, 24.03.2014 - 1 Ws 420/13
- LG Regensburg, 28.07.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13
- LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13
- BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15
- OLG Bamberg - 1 Ws 420/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BVerfG - 2 BvR 1480/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3228
- DÖV 2013, 946
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer langandauernder Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).Das gilt auch für die Regelung der Unterbringung eines schuldunfähigen oder erheblich vermindert schuldfähigen Straftäters, von dem infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
Dies gilt in Sonderheit dort, wo die Gefährlichkeit eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten zu beurteilen ist (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
Er darf die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).
Dieser lässt sich für die Entscheidung über die Aussetzung der Maßregelvollstreckung nur dadurch bewirken, dass Sicherungsbelange und der Freiheitsanspruch des Untergebrachten als wechselseitiges Korrektiv gesehen und im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
Die darauf aufbauende Gesamtwürdigung hat die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
Abzuheben ist aber auch auf die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 16, 501 ).
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit kann es daher auf die voraussichtlichen Wirkungen der im Falle der Aussetzung der Maßregelvollstreckung zur Bewährung kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht (§ 67d Abs. 2 Satz 3 StGB) und der damit verbindbaren weiteren Maßnahmen der Aufsicht und Hilfe (vgl. §§ 68a, 68b StGB), insbesondere also die Tätigkeit eines Bewährungshelfers und die Möglichkeit bestimmter Weisungen, ankommen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
Bleibt das Bemühen des Richters um Zuverlässigkeit der Prognose trotz Ausschöpfung der zu Gebote stehenden Erkenntnismittel mit großen Unsicherheiten behaftet, so hat auch dies Eingang in seine Bewertung zu finden (vgl. BVerfGE 70, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, NStZ-RR 2013, S. 72).
Genügen die Gründe einer Entscheidung über die Fortdauer einer bereits außergewöhnlich lange währenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus diesen Maßstäben nicht, so führt dies dazu, dass die Freiheit der Person des Untergebrachten auf solcher Grundlage nicht rechtmäßig eingeschränkt werden kann; sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist verletzt, weil es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage für die Unterbringung fehlt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ); zugleich haben die gesetzlichen Eingriffstatbestände freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen.Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 58, 208 ).
Er darf die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).
- OLG Bamberg, 26.08.2011 - 1 Ws 337/11
Gustl Mollath
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Der Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 9. Juni 2011 - StVK 559/11 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. August 2011 - 1 Ws 337/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. August 2011 - 1 Ws 337/11 - wird aufgehoben.
Damit ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. Dezember 2011 - 1 Ws 337/11 - gegenstandslos.
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Denn die angegriffenen Entscheidungen waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 128, 326 ).Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuiert (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).
- BVerfG, 21.01.2010 - 2 BvR 660/09
Unzureichende Berücksichtigung der Haftdauer und des hohen Alters des Betroffenen …
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Abzuheben ist aber auch auf die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 16, 501 ). - BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12
Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Bleibt das Bemühen des Richters um Zuverlässigkeit der Prognose trotz Ausschöpfung der zu Gebote stehenden Erkenntnismittel mit großen Unsicherheiten behaftet, so hat auch dies Eingang in seine Bewertung zu finden (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, NStZ-RR 2013, S. 72). - BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ). - BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ). - BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73
Haftgrund Wiederholungsgefahr
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuiert (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ). - BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ); zugleich haben die gesetzlichen Eingriffstatbestände freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen. - BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
- BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I
- BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht; …
Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, juris, Rn. 36;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2014 - 2 BvR 1056/12 -, juris, Rn. 18). - OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortdauer der Unterbringung …
25 1. Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer beruht auf einer ausreichend ermittelten und aktuellen Tatsachengrundlage und wird damit dem verfassungsrechtlichen Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 42 - zitiert nach juris) gerecht.Bei dem Wahrscheinlichkeitsurteil handelt es sich um eine Rechtsfrage, deren Beantwortung Aufgabe des Richters ist, nicht eines Sachverständigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 42 - zitiert nach juris).
38 b) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bereits in die Prüfung nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (integrative Betrachtung) (BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 43 - zitiert nach juris).
Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).
(5) Den Untergebrachten zu entlassen, erscheint deshalb trotz der sehr langen Unterbringungsdauer angesichts der aufgezeigten Risiken im Ergebnis auch unvertretbar im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).
49 e) Den vom Untergebrachten drohenden Gefahren kann schließlich auch nicht, dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung tragend, auf anderem, den Untergebrachten weniger belastenden Wege begegnet werden, namentlich durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 46, 58 - zitiert nach juris), durch polizeirechtliche Maßnahmen, durch eine Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB (BGH, NStZ-RR 2007, 300) oder durch eine Unterbringung nach Landesrecht.
- VerfG Brandenburg, 21.02.2014 - VfGBbg 35/13
Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer …
Hierzu gehört regelmäßig die Einholung sachverständiger, vom Gericht selbständig zu würdigender Einschätzungen, soweit in Prognoseentscheidungen - wie vorliegend hinsichtlich künftiger Straffälligkeit des Beschwerdeführers nach § 67d Abs. 2, 6 StGB - geistige oder seelische Anomalien zu beurteilen sind (BVerfGE 70, 297, 309 f; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, zitiert nach juris Rn. 42).Dabei darf in die Abwägung nur die Gefahr solcher rechtswidrigen Taten eingestellt werden, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach auch die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen können; ferner ist der Grad der Wahrscheinlichkeit zu bestimmen, dass sich diese Gefahr realisiert (BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013, a. a. O., zitiert nach juris Rn. 44 f …und vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, zitiert nach juris Rn. 26 f).
Eine solche Anordnung rechtfertigt eine weitere Freiheitsentziehung nicht und verletzt den Untergebrachten in seinem Freiheitsgrundrecht (BVerfGE 70, 297, 314 f, 316 f; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 48 f).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Unterbringungsfortdauer hätte sich das Landgericht mit dieser Möglichkeit auseinandersetzen müssen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 46, 58 …und vom 5. Juli 2013, a. a. O., Rn. 43).
- OLG Nürnberg, 29.09.2014 - 1 Ws 348/14
Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
14 (2) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bereits in die Prüfung nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (integrative Betrachtung) (BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 43 - zitiert nach juris).Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).
(5) Unter diesen Umständen erscheint es im Hinblick auf die aufgezeigten Risiken jedenfalls unvertretbar im Sinne der unter (2) zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, den Untergebrachten zu entlassen (BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).
(6) Den vom Untergebrachten drohenden Gefahren kann schließlich auch nicht, dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung tragend, auf anderem, den Untergebrachten weniger belastendem Wege begegnet werden, namentlich durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 46, 58 - zitiert nach juris), durch polizeirechtliche Maßnahmen, durch eine Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB (BGH, NStZ-RR 2007, 300) oder durch eine Unterbringung nach Landesrecht.
- OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ws 53/18
Verhältnismäßigkeit einer lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen …
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bereits in die Prüfung nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (sog. "integrative Betrachtung", vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, Az. 2 BvR 371/12, zitiert nach juris, dort Rdn. 43).Einen Anhalt hierfür können die Strafrahmen derjenigen Tatbestände geben, die der Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, aber auch diejenigen der von ihm drohenden Delikte (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014, 1 Ws 348/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juni 2014, 2 Ws 271/14; KG, Beschluss vom 30. März 2014, 2 Ws 29/14; zitiert jeweils nach juris).
Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - Rn. 47, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014 - 1 Ws 348/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Juni 2014 - 2 Ws 271/14 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 Ws 135/14 - KG, Beschluss vom 30. März 2014 - 2 Ws 29/14 - OLG Bamberg; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 1 Ws 1062/13 - jeweils zitiert nach juris).
Gegenwärtig erscheint es im Hinblick auf die aufgezeigten Risiken unvertretbar im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, den Untergebrachten aus dem Maßregelvollzug zu entlassen (BVerfGE 70, 297; Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - Rn. 47, zitiert nach juris).
- VerfGH Berlin, 24.01.2018 - VerfGH 166/16
Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch Anordnung der …
Das Freiheitsgrundrecht aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB setzt auch Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für die Anforderungen an die tatsächliche Grundlage der richterlichen Entscheidung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - juris Rn. 40).Dadurch soll das Gericht ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Betroffenen erhalten und dabei seiner Pflicht zur selbständigen Beurteilung des Sachverhalts genügen, indem es den Stellungnahmen der Vollzugsbehörde und anderer Beteiligter richterliche Kontrolle entgegensetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 42), um dadurch den Verfahrenssicherungen besondere Wirksamkeit zu verleihen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. Februar 1984, a. a. O., Rn. 18).
Vielmehr soll sie dem Gericht einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschaffen und dadurch den Stellungnahmen der Vollzugsbehörde und anderer Beteiligter richterliche Kontrolle entgegensetzen, damit das Gericht seiner - der Wahrung des Freiheitsgrundrechts dienenden - Pflicht zur selbständigen Beurteilung des Sachverhalts genügt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 42;… 11. Februar 1993, a. a. O., Rn. 26; …und vom 8. Februar 1984, a. a. O., Rn. 17;… BT-Drs. 7/550, S. 309).
- OLG München, 30.03.2016 - 1 Ws 160/16
Sofortige Beschwerde gegen Erledigterklärung einer Unterbringung in einem …
Er gebietet es, die Unterbringung nach § 63 StGB nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel dies unabweisbar erfordert und zu seiner Erreichung den Untergebrachten weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (BVerfG, NJW 1986, 767, 769; NJW 2013, 3228, 3230;… BeckRS 2014, 54608, Rdnr. 19).Je länger die Unterbringung dauert, desto strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (BVerfG, BeckRS 2013, 54084 unter Punkt 2. a) der Gründe; 2015, NJW 2013, 3228, 3230; BeckRS 2014, 59451 unter Punkt 1. a) ee) der Gründe).
bb) Zunächst muss die konkrete Gefahr künftiger rechtswidriger Taten festgestellt werden, wobei auch entlastende Umstände - insbesondere seit der Anordnung der Maßregel veränderte Umstände, die für die zukünftige Entwicklung des Beschwerdeführers bestimmend sind - zu berücksichtigen sind (BVerfG, NJW 2013, 3228, 3230; BeckRS 2014, 59451 unter Punkt 1. a) dd) der Gründe).
- OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 1 Ws 141/18
Unterbringung eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Täters …
Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs stößt jedoch dort an Grenzen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12; juris).Schließlich kann den vom Untergebrachten drohenden Gefahren auch nicht auf anderem, den Untergebrachten weniger belastendem Wege begegnet werden, namentlich durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12; juris), durch polizeirechtliche Maßnahmen, durch eine Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB (BGH, NStZ-RR 2007, 300) oder durch eine Unterbringung nach Landesrecht.
- OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13
Maßregelvollstreckung: Wahl zwischen der Aussetzung einer Unterbringung in einem …
Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer beruht auf einer ausreichend ermittelten Tatsachengrundlage und wird damit dem verfassungsrechtlichen Gebot bestmöglicher Sachaufklärung gerecht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12, Rn. 42 - zitiert nach juris).Es geht dabei um eine Rechtsfrage, deren Beantwortung Aufgabe des Richters ist, nicht eines Sachverständigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12, Rn. 42).
Je länger eine Unterbringung dauert, desto strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (BVerfGE 70, 297 unter C I 2 c; BVerfG vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12 - Fall Mollath - Rn. 47).
- VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines …
Geringere Eintrittswahrscheinlichkeiten der abzuwehrenden Gefahren sind zu Lasten des Gewichts des legitimen Zwecks zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 26.08.2013 - 2 BvR 371/12 -, NJW 2013, 3228 Rn. 48; Klatt/Meister, JuS 2014, 193, 198; Michaelis, JA 2021, 573, 578).Der Eingriff in beide Rechtsgüter wog mit dem Fortdauern des Gewahrsams auch zunehmend schwerer, weil die Intensität von Einschränkungen der körperlichen Bewegungsfreiheit mit zunehmender Dauer immer weiter zunimmt (BVerfG, Beschluss vom 26.08.2013 - 2 BvR 371/12 -, NJW 2013, 3228 Rn. 48;… Degenhart, in: Sachs, GG, 9. Auflage 2021, Art. 104 GG Rn. 16b).
- VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer …
- OLG Bremen, 10.12.2019 - 1 Ws 124/19
Widerruf der Aussetzung bei ohne Unterbringung nicht durchführbarer Maßregel
- OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20
Notwendigkeit einer mündlichen Anhörung der behandelnden Ärzte bei Abgabe einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 16/14
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des …
- OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
Beschwerdeverfahren gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Anforderungen …
- OLG Brandenburg, 18.04.2019 - 1 Ws 53/19
Fortdauer der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
- OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 15 AS 202/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14
Erforderlichkeit von Prognosegutachten bei der Vollstreckung der Unterbringung …
- OLG München, 05.06.2014 - 1 Ws 365/14
Beschwerdeführer
- OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus; …
- OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17
Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel nur bei konkreten Anhaltspunkten für …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 AS 251/14
- OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16
Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überprüfung der …
- OLG München, 18.05.2015 - 34 Wx 116/15
Erledigung, Grundbuch, Oberbürgermeister
- OLG Braunschweig, 15.03.2019 - 1 Ws 164/18
Negative Prognose zur Fortdauer der Maßregel aufgrund noch nicht rechtskräftiger …
- OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Entscheidung über die Fortdauer einer bereits mehr als 10 Jahre dauernden …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 289/14
- OLG Bremen, 27.01.2023 - 1 Ws 2/23
Rechtsfolgen des überlangen Vollzugs von Organisationshaft
- OLG Braunschweig, 28.12.2016 - 1 Ws 305/16
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung …
- OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 3 Ws 135/14
Unterbringung: Abwägung Freiheitsanspruch des Untergebrachten und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2014 - L 15 AS 179/14
- KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
Anhörung durch beauftragten Richter im Vollstreckungsverfahren
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2014 - L 15 AS 244/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2014 - L 15 AS 530/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 15 AS 166/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2014 - L 15 AS 43/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2014 - L 15 AS 21/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2014 - L 15 AS 149/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 AS 274/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 15 AS 50/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2014 - L 15 AS 79/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 15 AS 83/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 15 AS 146/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2014 - L 15 AS 81/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2014 - L 15 AS 86/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2014 - L 15 AS 84/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2014 - L 15 AS 94/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2014 - L 15 AS 34/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 51/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 52/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 41/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 15 AS 526/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2014 - L 15 AS 139/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2014 - L 15 AS 93/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 15/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 66/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 67/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 15 AS 49/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 15 AS 10/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2014 - L 15 AS 44/14
- OLG München, 29.03.2021 - 1 Ws 194/21
Beschwerde, Krankenhaus, Widerruf, Verteidiger, Strafvollstreckungskammer, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 15 AS 133/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 15 AS 65/14