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BVerfG, 20.07.2015 - 2 BvR 971/13 |
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Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
Abgrenzung; Außerordentliche Einkünfte; Rechtsanwalt
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 34 Abs 2 Nr 4
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 28.09.2009 - 5 K 201/08
- BFH, 30.01.2013 - III R 84/11
- BVerfG, 20.07.2015 - 2 BvR 971/13
Wird zitiert von ...
- BFH, 25.02.2014 - X R 10/12
Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei …
Demgegenüber hat sich der III. Senat des BFH jüngst eher kritisch zu der vorstehend dargestellten neuen Fallgruppe geäußert und ausgeführt, bei Freiberuflern sei an der Einschränkung des Gesetzeswortlauts festzuhalten, weil sonst erhebliche Teile der berufsüblich erzielten Einkünfte nicht dem Regelsteuersatz unterliegen würden, was diese Personengruppe gegenüber anderen Steuerpflichtigen privilegieren würde (Urteil vom 30. Januar 2013 III R 84/11, BFHE 240, 156, Verfassungsbeschwerde unter dem Az. 2 BvR 971/13 anhängig).