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   BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86   

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BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86 (https://dejure.org/1987,1874)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1987 - 1 C 22.86 (https://dejure.org/1987,1874)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 1 C 22.86 (https://dejure.org/1987,1874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisungsermessen - Todesstrafe im Heimatstaat - Ausweisung - Racheakte Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 ; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 ; 42, 133 ; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 ; 51, 386 ).

    Vielmehr sind alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls in die Abwägung einzubeziehen (BVerwGE 60, 75 ; 61, 32 ).

    Die wirtschaftliche und soziale Integration aufgrund langen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ist stets auch im Zusammenhang mit einer die Rückkehr erschwerenden Lockerung der Bindungen zur Heimat zu sehen und zu werten (BVerwGE 59, 112 ; 60, 75 ; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92).

    Im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung schließlich darf kein Mißverhältnis zwischen dem konkreten Tatgeschehen und den mit der Ausweisung verbundenen Folgen bestehen (BVerwGE 60, 75 ).

    Bei der Abwägung der für und gegen die Ausweisung eines Ausländers sprechenden Gründe kommt dem öffentlichen Interesse, künftigen Störungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubeugen (BVerwGE 60, 75 ), nach Verurteilung wegen Rauschgifttaten eine besondere Bedeutung zu.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Eine Einbeziehung der im Ausland eintretenden Folgen ist ferner nicht deshalb ausgeschlossen, weil die deutsche Hoheitsgewalt grundsätzlich die Eigenständigkeit fremder Rechtsordnungen zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 18, 112 ; 31, 58 ).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 ; 59, 280 ).

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64

    Auslieferung I

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Eine Einbeziehung der im Ausland eintretenden Folgen ist ferner nicht deshalb ausgeschlossen, weil die deutsche Hoheitsgewalt grundsätzlich die Eigenständigkeit fremder Rechtsordnungen zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 18, 112 ; 31, 58 ).

    Die Bundesrepublik Deutschland bemüht sich, bei der Rechtsgestaltung durch internationale Verträge "die in Art. 102 GG zum Ausdruck gekommene grundsätzliche Einstellung zur Todesstrafe" (BVerfGE 18, 112 ) zur Geltung zu bringen und auf eine Einschränkung dieser Strafe hinzuwirken.

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Das Bundesverfassungsgericht hat ungeachtet dessen, daß es eine grundrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Hoheitsgewalt für die Folgewirkung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme im Heimatstaat eines Ausländers verneint hat (BVerfG - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37 im Anschluß an BVerfGE 66, 39 ), bei der Überprüfung von Entscheidungen über die Auslieferung von Ausländern wiederholt anerkannt, daß die deutschen Gerichte nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet sind, die im Ausland eintretenden Folgen einer Auslieferung zu prüfen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; BVerfGE 59, 280 ; 63, 197 ).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 ; 59, 280 ).

  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Das Bundesverfassungsgericht hat ungeachtet dessen, daß es eine grundrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Hoheitsgewalt für die Folgewirkung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme im Heimatstaat eines Ausländers verneint hat (BVerfG - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37 im Anschluß an BVerfGE 66, 39 ), bei der Überprüfung von Entscheidungen über die Auslieferung von Ausländern wiederholt anerkannt, daß die deutschen Gerichte nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet sind, die im Ausland eintretenden Folgen einer Auslieferung zu prüfen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; BVerfGE 59, 280 ; 63, 197 ).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 ; 59, 280 ).

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Entscheidend ist insoweit nicht das strafbare Verhalten, sondern die strafgerichtliche Verurteilung des Betroffenen (Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112 m.w.N.; BVerfG-Vorprüfungsausschuß-NVwZ 1983, 667 ).

    Vielmehr ist im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren das Tatsachengericht nicht nur befugt, sondern im Rahmen der ihm nach § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht auch verpflichtet zu prüfen, ob die behördliche Ermessensentscheidung im Ergebnis auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage beruht (Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112).

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 ; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 ; 42, 133 ; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 ; 51, 386 ).

    Die wirtschaftliche und soziale Integration aufgrund langen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ist stets auch im Zusammenhang mit einer die Rückkehr erschwerenden Lockerung der Bindungen zur Heimat zu sehen und zu werten (BVerwGE 59, 112 ; 60, 75 ; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 1 B 51.85

    Rechtswidrigkeit einer Ausweisung eines Ausländers wegen Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so ist darin kein Aufklärungsmangel nach § 24 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NW und damit kein Entscheidungsmangel zu sehen, da es Sache des Klägers war, der Ausländerbehörde solche Umstände mitzuteilen, die allein seinen Lebensbereich betreffen; dazu rechnen nach der Rechtsprechung des Senats die durch die Ausweisung betroffenen Beziehungen zu einer Frau, mit der der Ausländer nicht verheiratet ist (Beschluß vom 10. Mai 1985 - BVerwG 1 B 51.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108).

    Bei der einem Rauschgifttäter in seinem Heimatstaat drohenden erneuten Bestrafung bis hin zur Todesstrafe handelt es sich auch nicht um einen ausschließlich den persönlichen Lebensbereich des Ausländers betreffenden Umstand, dem - wenn nicht vom Ausländer selbst geltend gemacht - nach der Rechtsprechung des Senats die Behörde von Amts wegen nicht nachzugehen braucht (Beschluß vom 10. Mai 1985 - BVerwG 1 B 51.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108).

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Die Verwaltungsgerichte dürfen die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens nur auf Rechtsfehler nachprüfen, namentlich darauf, ob die Behörde dem Zweck der Ermächtigung entsprechend und unter Beachtung der Grundrechte und der in ihnen verkörperten Wertordnung sowie des Rechtsstaatsprinzips, insbesondere des sich aus ihm herleitenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, gehandelt hat (BVerwGE 35, 291 ; 42, 133 ; 62, 215 ; BVerfGE 51, 386 ).

    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 ; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 ; 42, 133 ; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 ; 51, 386 ).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
    Die Verwaltungsgerichte dürfen die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens nur auf Rechtsfehler nachprüfen, namentlich darauf, ob die Behörde dem Zweck der Ermächtigung entsprechend und unter Beachtung der Grundrechte und der in ihnen verkörperten Wertordnung sowie des Rechtsstaatsprinzips, insbesondere des sich aus ihm herleitenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, gehandelt hat (BVerwGE 35, 291 ; 42, 133 ; 62, 215 ; BVerfGE 51, 386 ).

    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 ; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 ; 42, 133 ; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 ; 51, 386 ).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerwG, 15.09.1986 - 1 B 144.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ermessensgebrauch - Negative

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge -

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

  • VGH Bayern, 15.05.1986 - 24 B 84 C.704
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerwG, 11.11.1982 - 1 C 15.79
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79

    Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit -

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

  • BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85

    Zeitlicher Abstand zwischen Straftat und Ausweisung

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

  • BVerwG, 23.03.1984 - 1 B 33.84

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausweisung eines ausländischen

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Eine Ermessensentscheidung kann nicht dadurch rechtswidrig werden, dass die Behörde einen Sachverhalt nicht berücksichtigt, den der Betroffene hätte vortragen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1987 - 1 C 22.86 -, juris).
  • VGH Hessen, 12.03.1990 - 12 UE 3026/86

    Zum Ausweisungsermessen bei möglicher Doppelbestrafung; "Türkeibezug" der

    Allerdings ist dabei eine schematische Betrachtung dieser Gesichtspunkte nicht vorzunehmen, sondern es sind die Wertordnung des Grundgesetzes und dessen Prinzipien, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zu berücksichtigen (BVerfG, 17.01.1979 -- 1 BvR 241/77 --, BVerfGE 50, 166 = EZAR 122 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1979, a.a.O.; BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 22.86 --, EZAR 120 Nr. 12).

    Zwar sind einerseits bei gefährlichen, nur schwer zu bekämpfenden Straftaten wie Rauschgiftdelikten die Anforderungen an einen hinreichenden spezialpräventiven Anlaß für die Ausweisung grundsätzlich nicht hoch anzusetzen (BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 22.86 --, EZAR 120 Nr. 12), jedoch könnten vorliegend die Art und Weise der Verstrickung des Klägers in die Straftat, sein Verhalten nach Festnahme, seine familiäre Anbindung und der Umstand, daß die Schulden, die Anlaß für die Straftat waren, zurückgezahlt wurden, Anhaltspunkte sein, die Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen eher in Frage zu stellen.

    Ungeachtet dessen ist jedoch -- wie der Kläger zu Recht geltend macht -- die Gefahr einer Bestrafung bis hin zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei der Ausübung des Ausweisungsermessens zu berücksichtigen und nicht nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bei der Abschiebung (vgl. BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 22.86 --, a.a.O.; Hess.VGH, 18.09.1989 -- 12 UE 2865/86 --).

    Die Revision gegen dieses Urteil ist nicht zuzulassen, weil Zulassungsgründe nicht gegeben sind (§ 132 Abs. 2 VwGO); insbesondere weicht der Senat -- wie oben dargelegt -- nicht von den in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1987 (-- 1 C 29.85 --, a.a.O. und -- 1 C 22.86 --, a.a.O.) und vom 6. April 1989 (-- 1 C 70.86 --, a.a.O.) dargelegten Rechtsgrundsätzen ab.

  • VGH Hessen, 12.03.1990 - 12 UE 427/87

    Ausweisung; Prognose; Berücksichtigung von nach dem Widerspruchsbescheid

    Dabei unterliegt die Frage, ob einer der in § 10 Abs. 1 AuslG genannten Tatbestände erfüllt ist, der vollen gerichtlichen Nachprüfung, während die Frage, ob die Behörde sodann das ihr eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung im Rahmen des § 114 VwGO zugänglich ist (vgl. BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 22.86 --, EZAR 120 Nr. 12).

    Zum anderen handelt es sich bei diesem Lebenssachverhalt um einen ausschließlich den persönlichen Lebensbereich des Klägers betreffenden Umstand, der, um im Rahmen der ausländerrechtlichen Interessenabwägung Berücksichtigung zu finden, von dem Kläger selbst ausdrücklich hätte geltend gemacht werden müssen (vgl. BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 22.86 --, EZAR 120 Nr. 12; BVerwG, 10.05.1985 -- 1 B 51.85 --, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108).

  • VGH Hessen, 08.01.1990 - 12 TH 1801/88

    Drohende Doppelbestrafung und Todesstrafe als Ausweisungshindernis

    Dabei ist allerdings eine schematische Betrachtung dieser Gesichtspunkte nicht vorzunehmen, sondern die Wertordnung des Grundgesetzes und dessen Prinzipien, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zu berücksichtigen (BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77 -, BVerfGE 50, 166 = EZAR 122 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 658/77 -, BVerfGE 51, 386 = EZAR 123 Nr. 2; BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86 - = EZAR 120 Nr. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2005 - 3 N 192.05

    Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);

    Sollte der Kläger sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1987 mit dem Aktenzeichen 1 C 22.86 (juris) beziehen wollen, unterlässt er es, hierzu wie zu der weiter von ihm benannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1979 (BVerfGE 50, 166) aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts diejenigen abstrakten Rechtssätze herauszuarbeiten, die mit abstrakten Rechtssätzen der höchstrichterlichen Entscheidungen nicht im Einklang stehen sollen.
  • VGH Hessen, 13.01.1992 - 12 UE 3691/88

    Ausweisung eines Türken; Weiterverfolgung der Aufhebung einer

    Dabei unterliegt die Frage, ob einer der in § 10 Abs. 1 AuslG genannten Tatbestände erfüllt ist, der vollen gerichtlichen Nachprüfung, während die Frage, ob die Behörde sodann das ihr eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung im Rahmen des § 114 VwGO zugänglich ist (vgl. BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86 -, EZAR 120 Nr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.1990 - 18 A 362/88

    Ausländerrecht: Ausweisung nach Handeltreiben mit Heroin, Gefahr der

    So Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. Dezember 1987 - 1 C 22.86 - (Urteilsabdruck S. 21); vgl. auch Beschluß des Senats vom 28. September 1989 - 18 B 2057/88 -, NWVBl 1990, 170; vgl. außerdem die gesetzgeberische Wertung in § 53 Abs. 2 u. 5 der künftigen Neufassung des Ausländergesetzes (BGBl I 1990, 1354 (1367)).
  • BVerwG, 15.09.1988 - 1 B 116.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die Beurteilung der Frage, ob dazu im Einzelfall ausreichender Anlaß besteht, erfordert im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine an Art und Ausmaß des Schadens ausgerichtete Differenzierung nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen (BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104; Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 22.86 -).
  • VGH Hessen, 05.01.1990 - 12 TH 989/89

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Vergewaltigung; Ausreisefrist während

    Der Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG setzt lediglich voraus, daß ein Ausländer wegen einer Straftat verurteilt worden ist; insoweit ist nicht das strafbare Verhalten, sondern die strafgerichtliche Verurteilung des Betroffenen ausschlaggebend (BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 22.86 --, EZAR 120 Nr. 12; BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11; jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 11.02.1988 - 10 TH 200/88

    Unbeachtlichkeit eines Asylfolgeantrags bei bloßer Ankündigung neuer Beweismittel

    Unterstellt man den Inhalt des vorgelegten Anwaltschreibens als wahr, hätte die zuständige Ausländerbehörde vor Erlaß der Abschiebungsandrohung prüfen müssen, ob sich aus den mitgeteilten Tatsachen hinreichend konkret die Gefahr einer Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe in Indien und damit ein Abschiebungshindernis ergibt (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1987 - 1 C 22.86 -, Seite 19 f. des Urteilsumdrucks; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschluß vom 2. Dezember 1985 - Bs V 227/85 -, EZAR 130 Nr. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 24. Februar 1986 - 18 B 100/86 -, EZAR 130 Nr. 4; anderer Auffassung OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Januar 1985 - 11 A 124/84 -, InfAuslR 1985, 199).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1995 - 11 A 12260/95

    Anfechtungsklage gegen eine Ausschreibung zum Zwecke der Zurückweisung;

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