Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1989 - 7 CB 5.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10112
BVerwG, 01.02.1989 - 7 CB 5.89 (https://dejure.org/1989,10112)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1989 - 7 CB 5.89 (https://dejure.org/1989,10112)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1989 - 7 CB 5.89 (https://dejure.org/1989,10112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,10112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionsvoraussetzung - Auskunftspflicht nach dem Volkszählungsgesetz 1987 auf die Religionszugehörigkeit - Form der Begründung in der verwaltungsgerichtlichen Berufung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 7 CB 5.89
    Es hat dabei auf sein das Volkszählungsgesetz 1983 betreffendes Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - (BVerfGE 65, 1 ) Bezug genommen; dort hat es auf die Art. 140 GG und 136 Abs. 3 Satz 2 WRV hingewiesen, die die Frage nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft im Rahmen einer gesetzlich angeordneten statistischen Erhebung ausdrücklich zulassen.
  • BVerfG, 24.09.1987 - 1 BvR 970/87

    Verfassungsrechtliche Beurteilung organisatorischer und verfahrensrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 7 CB 5.89
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 24. September 1987 - 1 BvR 970/87 - (NJW 1987, 2805 [BVerfG 24.09.1987 - 1 BvR 970/87]) ausgeführt, die im Volkszählungsgesetz 1987 normierte Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben über die rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) und begegne auch sonst keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht