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   BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93   

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BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93 (https://dejure.org/1994,11739)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1994 - 9 B 654.93 (https://dejure.org/1994,11739)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 9 B 654.93 (https://dejure.org/1994,11739)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Eintragung in die deutsche Volksliste - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Bewusstsein und Willen der Angehörigkeit zum deutschen Volk als national geprägte Kulturgemeinschaft - Deutsche Volkszugehörigkeit der Großeltern eines Klägers auf Staatsangehörigkeit

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  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93
    Im übrigen ist das Berufungsgericht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (BVerwGE 92, 70) ausgegangen, nach der aus einem Verhalten, das sich - wie in dem Antrag auf Eintragung in die deutsche Volksliste - nach seinem äußeren Erklärungsinhalt als Bekenntnis zum deutschen Volkstum darstellt, dann nicht auf ein dahinterstehendes subjektives Bewußtsein und den Willen geschlossen werden kann, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören, wenn sich aus den Gesamtumständen Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die sich äußerlich als Bekenntnis zum deutschen Volkstum darstellende Erklärung nicht auf dem freien Willen des Erklärenden beruhte.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 ; Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - a.a.O. S. 74).

  • BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88

    Aufnahme als Aussiedler - Verteilungsverfahren - Durchgangslager - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Beauftragte der Bundesregierung im Rahmen der Verteilungsentscheidung nach § 2 der Verteilungsverordnung vom 28. März 1952 (BGBl I S. 236) lediglich vorläufig zu prüfen hatte, ob die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Volkszugehörigkeit gegeben sei, und eine positive Beantwortung dieser Frage im Verfahren auf Ausstellung des Vertriebenenausweises keine Bindung entfaltete mit der Folge, daß ein Vertrauen auf den Registrierschein nicht gerechtfertigt war (Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51; Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 ; Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - a.a.O. S. 74).
  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 157.87
    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Beauftragte der Bundesregierung im Rahmen der Verteilungsentscheidung nach § 2 der Verteilungsverordnung vom 28. März 1952 (BGBl I S. 236) lediglich vorläufig zu prüfen hatte, ob die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Volkszugehörigkeit gegeben sei, und eine positive Beantwortung dieser Frage im Verfahren auf Ausstellung des Vertriebenenausweises keine Bindung entfaltete mit der Folge, daß ein Vertrauen auf den Registrierschein nicht gerechtfertigt war (Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51; Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 1 B 133.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung einer Sache bei

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93
    Soweit die Beschwerde rügt, das Berufungsgericht habe das Verfahren in rechtsfehlerhafter Weise nicht nach § 94 VwGO ausgesetzt, kann sie mit diesem Vorbringen schon deshalb nicht durchdringen, weil dieser angebliche Verfahrensfehler einer Nachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen ist (Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 1 B 133.82 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93
    - Schließlich ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein Minderjähriger nur dann ein eigenes Bekenntnis zum deutschen Volkstum ablegen konnte, wenn er hierzu im maßgeblichen Zeitpunkt reif genug war (Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 78.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59).
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