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   BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11   

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BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11 (https://dejure.org/2012,26)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2012 - 8 C 24.11 (https://dejure.org/2012,26)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 8 C 24.11 (https://dejure.org/2012,26)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § ... 3 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 10 Satz 1 und 2, §§ 20, 22; GewO § 36 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf: Art. 2 Abs. 5, Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; Satzung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen vom 22. März 2010: § 2 Abs. 4, § 22
    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung; Berufsfreiheit; Berufswahl; besondere Sach- und Fachkunde; Bestellung; Diskriminierung; Erwägungsgründe; Erwerbstätigkeit; selbstständige Erwerbstätigkeit; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1
    Altersdiskriminierung; Beruf; Berufsausübung; Berufsfreiheit; Berufswahl; Bestellung; Diskriminierung; Erwerbstätigkeit; Erwägungsgründe; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Leistungsfähigkeit; Sachverständiger; Sicherheitsvorbehalt; Ziel; Zugang; berufliche Anforderungen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 6 Abs 3 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 8 Abs 1 AGG
    Zur generellen Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer generellen Höchstaltergrenze zur Sicherstellung eines geordneten Rechtsverkehrs bei Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

  • hensche.de

    Höchstalter, Diskriminierung: Alter

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 2, 3 und 10 AGG, § 36 Abs. 4 i.V. mit Abs. 3 Nr. 1 GewO, Art. 12 GG, §§ 2 Abs. 5, 4 Abs. 1, 6 Abs. 1, 8 Abs. 1 RL 2000/78/EG
    Befugnis der Industrie- und Handelskammern zur satzungsmäßigen Regelung von Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige | Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • rewis.io

    Zur generellen Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung einer generellen Höchstaltergrenze zur Sicherstellung eines geordneten Rechtsverkehrs bei Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Höchstaltersgrenze für ö.b.u.v. Sachverständige!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höchstalter für öffentlich bestellte Sachverständige in IHK-Satzung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Generelle Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachver-ständige unzulässig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Generelle Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine generelle Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • lto.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unzulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Altershöchstgrenze für Sachverständige

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Feste Altersgrenzen für Sachverständige unwirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Generelle Altersgrenze für Sachverständige verstößt gegen das AGG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Generelle Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unzulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann unzulässig sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Generelle Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unzulässig

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige

Besprechungen u.ä. (6)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Feste Altersgrenzen für Sachverständige unwirksam

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Höchstaltersgrenzen: Lieber Job als Rente

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 01.02.2012, Az.: 8 C 24.11 (Sachverständiger, Höchstaltersgrenze)" von RA Dr. Peter Bleutge, original erschienen in: GewArch 2012, 203 - 206.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ist auch mit 71 Jahren nicht Schluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Bestellung: Generelle Altersgrenze für Sachverständige ist rechtswidrig! (IBR 2012, 233)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 385
  • NJW 2012, 1018
  • NZA 2012, 12
  • DVBl 2012, 626
  • DB 2012, 806
  • DÖV 2012, 529
  • BauR 2012, 996
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich hieraus, dass legitim in diesem Sinne nur sozialpolitische Ziele sind (EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - Rs. C-447/09, Prigge - EuZW 2011, 751 m.w.N.).

    Es fehlt vorliegend bereits an der Voraussetzung, dass an die Tätigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen - besondere - Anforderungen gestellt sind, die für diese Tätigkeit nach ihrer Art wesentlich und entscheidend sind und die im Zusammenhang mit dem Lebensalter stehen (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08, Wolf - Slg. 2010, I-1 Rn. 35 und vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 66).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausnahmebestimmung des Art. 4 Abs. 1 der RL 2000/78/EG nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eng ausgelegt werden muss (EuGH, Urteil vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 72 m.w.N.; vgl. RL 2000/78/EG Erwägungsgrund Nr. 23).

    Mit dem Erlass dieses Sicherheitsvorbehalts wollte der Unionsgesetzgeber auf dem Gebiet von Beschäftigung und Beruf dem Entstehen eines Spannungsfeldes zwischen dem Grundsatz der Gleichbehandlung zum einen und der notwendigen Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, der Verhütung von Rechtsverstößen sowie dem Schutz der individuellen Rechte und Freiheiten, die für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind, zum anderen vorbeugen und vermittelnd eingreifen (EuGH, Urteil vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 55).

    Auch Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG ist eng auszulegen, weil er eine Abweichung vom Grundsatz des Verbots der Diskriminierung begründet (EuGH, Urteile vom 12. Januar 2010 - Rs. C-341/08, Domnica Petersen - Slg. 2010, I-47 Rn. 60 und vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 56).

    Er ist nicht auf die Belange des Justizwesens beschränkt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 55), sondern hat auch den außerforensischen Rechtsverkehr zum Gegenstand.

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09

    Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
    Die dagegen gerichtete Revision des Klägers ist vom erkennenden Senat mit Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 46.09 - (BVerwGE 139, 1) zurückgewiesen worden.

    Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 46.09 - BVerwGE 139, 1 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 274).

    Die in Rede stehende Höchstaltersgrenze verfolgt das Ziel, im Interesse eines reibungslosen Rechtsverkehrs und einer funktionierenden Rechtspflege allen Behörden, Gerichten und privaten Interessenten für komplizierte Sachverhaltsfeststellungen und Prüfungen kompetente und glaubwürdige Fachleute anzubieten; schwierige und zeitraubende Nachforschungen über den Ruf und die Eignung des Gutachters sollen durch die öffentliche Bestellung entbehrlich werden (Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 46.09 - a.a.O. Rn. 30, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28 ).

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 2011 (a.a.O. Rn. 31) entschieden.

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
    Die in Rede stehende Höchstaltersgrenze verfolgt das Ziel, im Interesse eines reibungslosen Rechtsverkehrs und einer funktionierenden Rechtspflege allen Behörden, Gerichten und privaten Interessenten für komplizierte Sachverhaltsfeststellungen und Prüfungen kompetente und glaubwürdige Fachleute anzubieten; schwierige und zeitraubende Nachforschungen über den Ruf und die Eignung des Gutachters sollen durch die öffentliche Bestellung entbehrlich werden (Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 46.09 - a.a.O. Rn. 30, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28 ).

    Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger ist vielmehr unabhängig von einer konkreten Bedarfsprüfung; § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO ist entsprechend einschränkend auszulegen (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 a.a.O. Rn. 55 ff.).

  • EuGH, 12.01.2010 - C-341/08

    Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
    Danach wird der Zugang zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bereits dann beschränkt, wenn die Höchstaltersgrenze geeignet ist, die Nachfrage nach den vom Kläger angebotenen Dienstleistungen tatsächlich zu beschränken (EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-341/08, Domnica Petersen - Slg. 2010, I-47 Rn. 33).

    Auch Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG ist eng auszulegen, weil er eine Abweichung vom Grundsatz des Verbots der Diskriminierung begründet (EuGH, Urteile vom 12. Januar 2010 - Rs. C-341/08, Domnica Petersen - Slg. 2010, I-47 Rn. 60 und vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 56).

  • VGH Bayern, 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154

    Prüfingenieur für Standsicherheit; Altersgrenze; Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
    Denn wesentliche Bereiche des Polizei- und Ordnungsrechts fallen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder (vgl. etwa zum Bereich der Bautensicherheit die auf Art. 80 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBauO gestützte Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen vom 29. November 2007 i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. Dezember 2011, GVBl S. 720, und dazu VGH München, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 22 ZB 11.2154 - juris).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
    Es fehlt vorliegend bereits an der Voraussetzung, dass an die Tätigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen - besondere - Anforderungen gestellt sind, die für diese Tätigkeit nach ihrer Art wesentlich und entscheidend sind und die im Zusammenhang mit dem Lebensalter stehen (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08, Wolf - Slg. 2010, I-1 Rn. 35 und vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 66).
  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
    Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2011 (Az: 1 BvR 1103/11) mit der Begründung aufgehoben, es sei unter Verstoß gegen die Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ergangen.
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    EU 2011, Nr. C 319, 4 = ZIP 2011, 1882 Rn. 72 - Prigge/Deutsche Lufthansa; Urteil vom 12. Januar 2011 - C-229/08, Slg. 2010, I-1 = NVwZ 2010, 244 Rn. 35 ff. - Wolf; BVerwG, NJW 2012, 1018 Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 10 CN 1.14

    Diskriminierung wegen des Alters; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

    Danach wird der Zugang zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bereits dann beschränkt, wenn die Altersgrenze geeignet ist, die Nachfrage nach der vom Antragsteller angebotenen Dienstleistung tatsächlich zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 12; EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-341/08, Domenica Petersen - Slg. 2010, I-47 Rn. 33).

    Sie wird nicht durch § 8 Abs. 1 AGG legitimiert, weil an die Tätigkeit des Prüfsachverständigen keine Anforderungen gestellt sind, die für diese Tätigkeit nach ihrer Art wesentlich und entscheidend sind und die im Zusammenhang mit dem Lebensalter stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 19).

    Denn die angegriffene Regelung dient keinem sozialpolitischen Ziel, das die Ungleichbehandlung legitimieren könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 16).

    Mit diesem Sicherheitsvorbehalt wollte der Unionsgesetzgeber auf dem Gebiet von Beschäftigung und Beruf dem Entstehen eines Spannungsfeldes zwischen dem Grundsatz der Gleichbehandlung zum einen und der notwendigen Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, der Verhütung von Rechtsverstößen sowie dem Schutz der individuellen Rechte und Freiheiten, die für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind, zum anderen vorbeugen und vermittelnd eingreifen (EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - Rs. C-447/09, Prigge - Slg. 2011, I-8003 Rn. 55; BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 23).

    Der Sicherheitsvorbehalt ist eng auszulegen, weil er eine Abweichung vom Grundsatz des Diskriminierungsverbots begründet (EuGH, Urteile vom 12. Januar 2010 - Rs. C-341/08, Domenica Petersen - Slg. 2010, I-47 Rn. 60 und vom 13. September 2011 - Rs. C-447/09, Prigge - Slg. 2011, I-8003 Rn. 56; BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 23).

    Der Bundesgesetzgeber hat den Sicherheitsvorbehalt zwar nicht ausdrücklich in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen, auf ihn aber auch nicht bewusst verzichtet, so dass das Schweigen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anderweitigen Regelungen des innerstaatlichen Rechts außerhalb dieses Gesetzes nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 24 f.).

    Der Antragsteller weist auch zu Recht darauf hin, dass der mit einer Einzelfallprüfung verbundene erhöhte Verwaltungsaufwand die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters nicht rechtfertigen könnte (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 22).

  • BGH, 27.05.2019 - NotZ(Brfg) 7/18

    Diskriminierung durch Altersgrenze für erstmalige Bestellung zum Notar

    Insbesondere ergibt sich aus der von der Berufung in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 (BVerwGE 141, 385 ff.), die sich mit dem anders gelagerten Fall einer generellen Höchstaltersgrenze für die Tätigkeit öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigen befasst, nichts anderes.

    Zwar führt das Bundesverwaltungsgericht - dem Gerichtshof der Europäischen Union folgend (vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - Rs. C-447/09 "Prigge", EuZW 2011, 751 Rn. 81) - hier aus, legitim im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie seien nur sozialpolitische Ziele (BVerwGE 141, 385 Rn. 16).

    Als solches ist aber auch die Absicht des Normgebers zu sehen, durch eine Höchstaltersgrenze jüngeren Bewerbern bessere Zugangschancen zu einem Beruf zu eröffnen (EuGH, Urteil vom 6. November 2012 - C-286/12 "Kommission/Ungarn", juris Rn. 60, 62 ff. mwN; BVerwGE 141, 385 Rn. 17).

    Denn zum einem steckt in der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 BNotO verfolgten Absicht, der Gefahr einer Überalterung des Notarberufs zu begegnen (vgl. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, BT-Drs. 11/6007, S. 10), auch der Gedanke, jüngeren Bewerbern den Zugang zum Notaramt zu erleichtern; die Zahl der Notarstellen ist - anders als bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (vgl. BVerwGE 141, 385 Rn. 17) - durch den objektiv zu bestimmenden Bedarf (§ 4 BNotO) beschränkt.

  • VG Düsseldorf, 10.04.2013 - 20 K 440/12

    Höchstaltersgrenze für Bausachverständige in NRW rechtswidrig!

    vgl. EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011, a.a.O.; Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24/11 -, Juris; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 28. September 2010 - 8 B 5/10 - Juris, zur Tätigkeit des staatlich anerkannten Sachverständigen nach der SV-VO.

    Urteil vom 1. Februar 2012, a.a.O..

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011, a.a.O.; Urteil vom 1. Februar 2012, a.a.O..

    Abgesehen von der sozialpolitischen Fragwürdigkeit eines solchen Normzwecks, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012, a.a.O., der etwa mit der Einführung verpflichtender medizinischer Untersuchungen bei älteren Sachverständigen ebenso erreicht werden könnte, erscheint es insgesamt eher fernliegend, hier überhaupt eine solche Absicht des Verordnungsgebers anzunehmen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012, a.a.O..

    Vielmehr steht das "Schweigen" des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anderweitigen diesbezüglichen Regelungen des innerstaatlichen Rechts (außerhalb des AGG) nicht entgegen, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012, a.a.O., zumal eine derartige Sperrwirkung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch nicht mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern in Einklang zu bringen wäre.

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 2.15

    Diskriminierung wegen des Alters; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

    Denn die in Rede stehende Altersgrenze für Prüfsachverständige dient keinem sozialpolitischen Ziel, das die Ungleichbehandlung legitimieren könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 16 und vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 - BVerwGE 151, 192 Rn. 17).

    Mit Erlass dieses Sicherheitsvorbehalts wollte der Unionsgesetzgeber auf dem Gebiet von Beschäftigung und Beruf dem Entstehen eines Spannungsfeldes zwischen dem Grundsatz der Gleichbehandlung zum einen und der notwendigen Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, der Verhütung von Rechtsverstößen sowie dem Schutz der individuellen Rechte und Freiheiten, die für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind, zum anderen vorbeugen und vermittelnd eingreifen (EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - C-447/09 [ECLI:EU:C:2011:573], Prigge - Rn. 55; BVerwG, Urteile vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 23 und vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 - BVerwGE 151, 192 Rn. 18).

    Der Sicherheitsvorbehalt ist eng auszulegen, weil er eine Abweichung vom Grundsatz des Diskriminierungsverbots begründet (EuGH, Urteile vom 12. Januar 2010 - C-341/08 [ECLI:EU:C:2010:4], Domnica Petersen - Rn. 60 und vom 13. September 2011 - C-447/09, Prigge - Rn. 56; BVerwG, Urteile vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 23 und vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 - BVerwGE 151, 192 Rn. 18).

    Der Bundesgesetzgeber hat den Sicherheitsvorbehalt zwar nicht ausdrücklich in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen, auf ihn aber auch nicht bewusst verzichtet, so dass das Schweigen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anderweitigen Regelungen des innerstaatlichen Rechts außerhalb dieses Gesetzes nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 24 f. und vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 - BVerwGE 151, 192 Rn. 18).

    Der Kläger weist auch zu Recht darauf hin, dass der mit einer Einzelfallprüfung verbundene erhöhte Verwaltungsaufwand die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters nicht rechtfertigen könnte (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 Rn. 22 und vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 - BVerwGE 151, 192 Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2019 - 9 S 2567/17

    Höchstaltersgrenze für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung, insbesondere des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.02.2012 (Az.: 8 C 24.11) ist davon auszugehen, dass die bisher in der ÖbVIBO enthaltene generelle Höchstaltersgrenze ohne Einzelfallprüfung gegen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstößt.

    Das Verwaltungsgericht hat die Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs ohne nähere Begründung unter Hinweis auf die Bestimmung des § 6 Abs. 3 AGG bejaht (siehe ähnlich BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 -, juris, Rn. 17, zum Erlöschen der Anerkennung als Prüfsachverständiger mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren, sowie Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, BVerwGE 141, 385, und vom 11. Mai 2016 - 10 C 2.15 -, Urteilsabdruck, Rn. 9).

    Nach der (neueren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union steht (vgl. nur Urteil vom 13.09.2011 - C-447/09 -, "Prigge", Slg. 2011, I-8003), sind nur sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung legitime Ziele im Sinne des § 10 AGG (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 01.02.2012 - 8 C 24.11 -, BVerwGE 141, 385), die eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters rechtfertigen können.

    Damit steht das Schweigen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anderweitigen Regelungen des innerstaatlichen Rechts außerhalb dieses Gesetzes nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, NJW 2012, 1018, 1019 f., und vom 11. Mai 2016 - 10 C 2.15 -, Urteilsabdruck, Rn. 10).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2019 - 3 LB 7/16

    Ablauf der Bestallung zum Seelotsen mit Erreichen der Altersgrenze

    § 8 Abs. 1 AGG setzt Art. 4 Abs. 1 der RL 2000/78/EG in deutsches Recht um (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.02.2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 19).

    Mit dem Erlass dieses Sicherheitsvorbehalts wollte der Unionsgesetzgeber auf dem Gebiet von Beschäftigung und Beruf dem Entstehen eines Spannungsfeldes zwischen dem Grundsatz der Gleichbehandlung zum einen und der notwendigen Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, der Verhütung von Rechtsverstößen sowie dem Schutz der individuellen Rechte und Freiheiten, die für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind, zum anderen vorbeugen und vermittelnd eingreifen (EuGH, Urt. v. 13.09.2011 - C-447/09 - Rn. 55 juris; BVerwG, Urt. v. 01.02.2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 23).

    Der Bundesgesetzgeber hat auf den Sicherheitsvorbehalt aber nicht bewusst verzichtet; denn hierfür fehlt es an Anhaltspunkten im Wortlaut des Gesetzes und der Gesetzesbegründung (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.02.2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 24, 25; Urt. v. 21.01.2015 - 10 CN 1.14 -, juris Rn. 18, 19).

    Legitim in diesem Sinne sind nur sozialpolitische Ziele (vgl. EuGH, Urt. v. 13.09.2011 - C-447/09 - Rn. 81, juris ; so auch BVerwG, Urt. v. 01.02.2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 16).

  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2012 (BVerwGE 141, 385) vermag die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidungen ebenfalls nicht infrage zu stellen.

    Die dort bestehende Höchstaltersgrenze dient nach dieser Entscheidung jedoch keinem Sicherheitsbelang im Sinn von Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG (BVerwGE 141, 385/390 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2016 - 5 S 852/16

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Erlöschen des Amtes eines

    Das Verwaltungsgericht hat die Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereich ohne nähere Begründung unter Hinweis auf die Bestimmung des § 6 Abs. 3 AGG bejaht (siehe ähnlich BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 -, juris, Rn. 17, zum Erlöschen der Anerkennung als Prüfsachverständiger mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren, sowie Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, BVerwGE 141, 385, und vom 11. Mai 2016 - 10 C 2.15 -, Urteilsabdruck, Rn. 9).

    Es fordert nunmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. nur Urteil vom 13. September 2011 - C-447/09 -, "Prigge", Slg. 2011, I-8003), dass nur sozialpolitische Ziele legitime Ziele im Sinne des § 10 AGG sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, NJW 2012, 1018, 1019).

    Damit steht das Schweigen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anderweitigen Regelungen des innerstaatlichen Rechts außerhalb dieses Gesetzes nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, NJW 2012, 1018, 1019 f., und vom 11. Mai 2016 - 10 C 2.15 -, Urteilsabdruck, Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 9/12

    Oberverwaltungsgericht hält die Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf

    Die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer Maßnahme ist nachgewiesen, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf Beweismittel gestützt ist, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen hat (EuGH, Urteile v. 13.09.2011 - C-447/09 -, Prigge, Rdnr. 81 und v. 21.07.2011 - C 159/10 und 160/10 -, Fuchs und Köhler, Rdnr. 61, 73 f. und 80 f., 83; vgl. auch BVerwG, Urteile v. 23.02.2012 - 2 C 76/10 -, v. 01.02.2012 - 8 C 24/11 - und v. 26.01.2011 - 8 C 45/09 -, jeweils juris zu § 10 Abs. 1 AGG).
  • VG Berlin, 04.07.2018 - 22 L 6.18

    Verlängerung einer Anerkennung als Prüfsachverständiger

  • VGH Hessen, 26.02.2013 - 7 A 1644/12

    Unionsbürger als Prüfberechtigter nach der Bauordnung - Altersgrenze

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 4663/11

    Diskriminierende Altersgrenze in Hessen für den Ruhestandsübertritt

  • VG Saarlouis, 12.12.2013 - 1 K 758/12

    Altersgrenze von 68 Jahren für die Anerkennung als Prüfsachverständiger

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 946/07

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11

    Europarechtskonformität der Besoldung nach Dienstaltersstufen auf der Grundlage

  • VG Potsdam, 26.09.2013 - 6 L 568/13

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte,

  • OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Altersgrenze für Prüfsachverständige mit

  • VG Frankfurt/Main, 11.04.2014 - 4 K 1599/13

    Altershöchstgrenze unwirksam: Bestellung lebt nicht automatisch wieder auf!

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 12/13

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für Notare

  • OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11

    Voraussetzungen des Eintritts der Bindungswirkung eines nicht vollständig

  • VGH Hessen, 27.02.2020 - 10 A 1852/18

    Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Erreichen der

  • VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte

  • VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.1186

    Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 12 S 111.13

    Prüfsachverständiger; Altersgrenze; Vollendung des 68. Lebensjahrs;

  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 22 ZB 15.271

    Altersdiskriminierung, Sachverständiger, Höchstaltersgrenze, Antragsverfahren,

  • VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13

    Altersgrenze für Prüfberechtigte nach der Bauordnung

  • VG Aachen, 29.07.2013 - 5 L 226/13

    Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für den Personenkreis

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271

    Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines

  • VG Bayreuth, 10.12.2014 - B 4 K 13.242

    Kostenbescheid einer IHK für die öffentliche Bestellung zum vereidigten

  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 9 L 1393/13

    Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nach Gemeinschaftsrecht: Zulässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2021 - 8 B 536/21

    Dauer der Bestellung als Prüfer für den Sportbootführerschein - Binnen

  • LAG Köln, 27.06.2012 - 9 Sa 20/12

    Verbot der Altersdiskriminierung; Wirksamkeit der tarifliche

  • OLG Köln, 01.06.2012 - 6 U 218/11

    Werbung mit Hinweis auf frühere Bestellung kann zulässig sein!

  • OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673

    Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der

  • OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13

    öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Altersgrenze

  • VG Stuttgart, 31.03.2016 - 12 K 1708/16

    Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur; Altersgrenze; Diskriminierung

  • VG Wiesbaden, 27.07.2012 - 7 K 574/11

    Niederlassung als Voraussetzung für eine Anerkennung nach § 9 Hessische

  • LG Berlin, 04.07.2012 - 22 O 157/12

    Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung: Altersgrenze für die

  • OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12

    Vermessungsingenieure, Höchstaltersgrenze, sozialpolitische Ziele,

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