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   BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11   

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https://dejure.org/2012,9270
BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11 (https://dejure.org/2012,9270)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2012 - 10 C 8.11 (https://dejure.org/2012,9270)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2012 - 10 C 8.11 (https://dejure.org/2012,9270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 AufenthG 2004, § 121 VwGO
    Flüchtlingsanerkennung durch rechtskräftiges Feststellungsurteil; neuerliche Feststellung des Bundesamts; unionsrechtliche Vorgaben für ein Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines togoischen Staatsangehörigen wegen Änderung der maßgeblichen Verhältnisse in Togo

  • rewis.io

    Flüchtlingsanerkennung durch rechtskräftiges Feststellungsurteil; neuerliche Feststellung des Bundesamts; unionsrechtliche Vorgaben für ein Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines togoischen Staatsangehörigen wegen Änderung der maßgeblichen Verhältnisse in Togo

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11
    Die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG ist daher mit der Verpflichtungsklage zu erstreiten (vgl. Urteil vom 23. November 1999 - BVerwG 9 C 16.99 - BVerwGE 110, 111 für den Fall eines gerichtlich festgestellten Abschiebungshindernisses nach § 53 AuslG 1990).

    Sie ergibt sich für diesen Sonderfall aus einer entsprechenden Anwendung der in § 73 Abs. 1 AsylVfG enthaltenen gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung (vgl. Urteil vom 23. November 1999 a.a.O. ).

    § 121 VwGO steht daher einem Bescheid des Bundesamts nicht entgegen, der feststellt, dass wegen veränderter Umstände die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG nicht mehr vorliegen (vgl. Urteil vom 23. November 1999 a.a.O. ).

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11
    Diese hat nach Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. dazu im Einzelnen: Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 10 C 7.11 Rn. 12 f. m.w.N.).

    Insoweit wird zur weiteren Begründung Bezug genommen auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 7.11 (Rn. 16).

    Auch insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 7.11 (Rn. 18).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11
    Die Voraussetzungen in § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG sind daher unionsrechtskonform im Sinne der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie auszulegen, die sich ihrerseits an Art. 1 C Nr. 5 und 6 der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - orientieren (vgl. Urteile vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 Rn. 9 und vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - InfAuslR 2011, 408 Rn. 15, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Das Berufungsgericht hatte daher zu prüfen, ob es sich hierbei um eine hinreichend erhebliche und dauerhafte Veränderung der Umstände im Sinne des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG handelt, weil sich eine signifikant und entscheidungserheblich veränderte Grundlage für die Verfolgungsprognose ergeben hat, so dass keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung mehr besteht (Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 20, 23).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11
    Die Voraussetzungen in § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG sind daher unionsrechtskonform im Sinne der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie auszulegen, die sich ihrerseits an Art. 1 C Nr. 5 und 6 der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - orientieren (vgl. Urteile vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 Rn. 9 und vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - InfAuslR 2011, 408 Rn. 15, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11
    Bei dieser Feststellung, die im vorliegenden Fall formell nicht zu beanstanden ist (vgl. hierzu Urteil vom 29. September 2011 - BVerwG 10 C 24.10 - juris Rn. 11 ff.), ist für die Verfolgungsprognose auf den Maßstab der beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit abzustellen, den das Berufungsgericht verfehlt hat.
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11
    Die unionsrechtlichen Vorgaben für ein Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil vom 2. März 2010 (Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - NVwZ 2010, 505) weiter konkretisiert.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - A 12 S 1999/14

    Exilpolitischen Betätigung eines Angolaners; Widerruf der Feststellung des

    Dies gilt erst recht für den Widerruf der auf einem Verpflichtungsurteil beruhenden Anerkennung, von deren Rechtmäßigkeit wegen der Rechtskraft des Urteils auch im Rahmen der Widerrufsprüfung auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.11.2011 - 10 C 29.10 - NVwZ 2012, 1042, Urteil v. 01.03.2012 - 10 C 8.11 - AuAS 2012, 153).

    45 Relevant ist vor diesem Hintergrund in erster Linie, ob sich die Verhältnisse in Angola seither derart nachhaltig und stabil geändert haben, dass seitens des angolanischen Staates entsprechende Maßnahmen "asylrelevanter Weise" bei einer unterstellten jetzigen Rückkehr des Klägers nach Angola nicht mehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (vgl. BVerwG, Urteil v. 01.03.2012, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 561/13

    Zum Widerruf der Asylanerkennung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Dies gilt erst recht für den Widerruf der auf einem Verpflichtungsurteil beruhenden Anerkennung, von deren Rechtmäßigkeit wegen der Rechtskraft des Urteils auch im Rahmen der Widerrufsprüfung auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2011 - 10 C 29.10 -, NVwZ 2012, 1042, Urteil vom 01.03.2012 - 10 C 8.11 -, AuAS 2012, 153).

    aaa) Relevant ist vor diesem Hintergrund zunächst, ob sich die Verhältnisse in der Türkei seither derart nachhaltig und stabil geändert haben, dass seitens des türkischen Staates entsprechende Maßnahmen "asylrelevanter Weise" bei einer unterstellten jetzigen Rückkehr der Klägerin in die Türkei nicht mehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.2012, a.a.O.).

  • VG Schwerin, 20.11.2015 - 15 A 1524/13

    Armenien: Zwangsverheiratung innerhalb der Volksgruppe der Yeziden

    nunmehr BVerwG, Urteile v. 1. März 2012 - 10 C 8.11 -, juris Rn. 12 f. mwN und - 10 C 7.11 - Rn. 12 mwN.
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