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   BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11   

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https://dejure.org/2012,333
BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11 (https://dejure.org/2012,333)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2012 - 5 C 12.11 (https://dejure.org/2012,333)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2012 - 5 C 12.11 (https://dejure.org/2012,333)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3; SGB VIII § 27 Abs. 1 und 2a, § 33 Satz 1, § 36a Abs. 1 und 3, § 39 Abs. 1 und 4, § 86 Abs. 1 und 5
    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Elternhaus; Erstattungszeitraum; erzieherischer Bedarf; Gleichbehandlungsgebot bei selbst beschafften Hilfen; Großelternpflege; Herkunftsfamilie; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfeträger; Kindeswohl; Pflegefamilie; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3
    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Elternhaus; Erstattungszeitraum; Gleichbehandlungsgebot bei selbst beschafften Hilfen; Großelternpflege; Herkunftsfamilie; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfeträger; Kindeswohl; Pflegefamilie; Pflegegeld; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 2a SGB 8, § 33 S 1 SGB 8, § 39 Abs 1 SGB 8, § 27 Abs 1 SGB 8, § 36a Abs 1 SGB 8
    Pflegegeld für die Großeltern eines Kindes; Zusammenleben von Großeltern, Eltern und Kind; Aufwendungsübernahme

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Großeltern auf jugendhilferechtlichen Aufwendungsersatz für die Vollzeitpflege ihres Enkelkindes; Erfolgen der Pflege "in einer anderen Familie" und "außerhalb des Elternhauses" bei Wohnsitz der Eltern des Kindes oder Jugendlichen im Haus der Großeltern

  • rewis.io

    Pflegegeld für die Großeltern eines Kindes; Zusammenleben von Großeltern, Eltern und Kind; Aufwendungsübernahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Großeltern auf jugendhilferechtlichen Aufwendungsersatz für die Vollzeitpflege ihres Enkelkindes; Erfolgen der Pflege "in einer anderen Familie" und "außerhalb des Elternhauses" bei Wohnsitz der Eltern des Kindes oder Jugendlichen im Haus der Großeltern

  • rechtsportal.de

    Anspruch der Großeltern auf jugendhilferechtlichen Aufwendungsersatz für die Vollzeitpflege ihres Enkelkindes; Erfolgen der Pflege "in einer anderen Familie" und "außerhalb des Elternhauses" bei Wohnsitz der Eltern des Kindes oder Jugendlichen im Haus der Großeltern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufwendungen für Vollzeitpflege des Enkels

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Pflegegeld für die Großeltern eines Kindes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflegegeld für die Großeltern - Es wird ausnahmsweise auch gezahlt, wenn die Mutter im gleichen Haushalt lebt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pflegegeld für die Großeltern eines Kindes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflegegeld für die Großeltern eines Kindes

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflegegeld für die Großeltern eines Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Großeltern erhalten für ihren Enkel Pflegegeld

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Pflegegeld für Großeltern: Jugendamt muss auch Oma und Opa unterstützen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 142, 115
  • NJW 2012, 2130
  • FamRZ 2012, 1566
  • DVBl 2012, 766
  • DÖV 2012, 612
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11
    Das ist die aus den Eltern und gegebenenfalls Geschwistern bestehende sogenannte Kernfamilie (vgl. Urteile vom 12. September 1996 - BVerwG 5 C 31.95 - Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 3 S. 10 und vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 2.94 - BVerwGE 100, 178 ).

    Seit sie mit ihrem Antrag vom 19. April 2006 erklärt haben, nicht mehr zur weiteren Erziehung des Kindes ohne staatliche Unterstützung bereit zu sein, ist der Bedarf jedoch nicht mehr von dritter Seite gedeckt gewesen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995 a.a.O. ).

    Vor Inkrafttreten des § 36a Abs. 3 SGB VIII waren die Jugendhilfeträger im Falle zulässiger Selbstbeschaffung nach der Rechtsprechung verpflichtet, die begehrte Hilfe durch einen Hilfebescheid rückwirkend zu bewilligen und auf dieser Grundlage die entsprechenden Kosten zu übernehmen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995 a.a.O. ).

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11
    Das ist die aus den Eltern und gegebenenfalls Geschwistern bestehende sogenannte Kernfamilie (vgl. Urteile vom 12. September 1996 - BVerwG 5 C 31.95 - Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 3 S. 10 und vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 2.94 - BVerwGE 100, 178 ).

    Erbringen sie die Vollzeitpflege, sind sie als "andere Familie" im Sinne von § 33 Satz 1 SGB VIII anzusehen (vgl. Urteil vom 12. September 1996 a.a.O. S. 10).

    Da das Amtsgericht den Klägern mit Beschluss vom 1. Dezember 2005 die Vormundschaft für das Kind übertragen hat (vgl. § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB), sind sie im Sinne des § 27 Abs. 1 SGB VIII als Personensorgeberechtigte zur Geltendmachung des Anspruchs auf Vollzeitpflege und des Annexanspruchs auf Pflegegeld berechtigt gewesen (vgl. Urteil vom 12. September 1996 a.a.O. S. 8).

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11
    Der erkennende Senat ist im Zusammenhang mit der sozialhilferechtlichen Hilfe zum Lebensunterhalt stets davon ausgegangen, dass schon während des Verwaltungsverfahrens ein unaufschiebbarer Bedarf vorliegt (vgl. Urteil vom 23. Juni 1994 - BVerwG 5 C 26.92 - BVerwGE 96, 152 ).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11
    Für die Zeit des Aufenthalts der Mutter im Bereich der Beklagten folgt dies aus § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bzw. aus § 86 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 SGB VIII. Der Umzug der Mutter in den Bereich des Landkreises Stade führte nach § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII zu keiner Änderung der Zuständigkeit, weil die Personensorge keinem Elternteil zustand und in einem solchen Fall die bestehende Zuständigkeit trotz Aufenthaltswechsels eines Elternteils erhalten bleibt (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 25.10 - juris Rn. 34 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Der Umfang der zu übernehmenden erforderlichen Aufwendungen entspricht dem Betrag, der bei rechtzeitigem Nachweis eines ausreichenden Förderangebots von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach den zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu tragen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 5 C 12.11 - BVerwGE 142, 115 Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum;

    Dabei ist danach zu fragen, ob diese Mangelsituation infolge des erzieherischen Handelns bzw. Nichthandelns der leiblichen Eltern des Minderjährigen eingetreten ist, diese also nicht in der Lage sind, den Bedarf zu decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 5 C 12.11 - BVerwGE 142, 115 Rn. 19).

    Nichts anderes gilt, wenn es - wie hier - um die Deckung des erzieherischen Bedarfs von Kleinkindern durch jugendhilferechtliche Maßnahmen und die Sicherstellung des Unterhalts geht (BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 5 C 12.11 - BVerwGE 142, 115 Rn. 21).

    Denn in Fällen der vorliegenden Art entspricht der Umfang der nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII von der Beklagten zu übernehmenden erforderlichen Aufwendungen dem Betrag, der bei rechtzeitiger Gewährung der Leistung vom Jugendhilfeträger nach den zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu tragen gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 5 C 12.11 - BVerwGE 142, 115 Rn. 22 f.).

  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    b) Der Umfang der nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII vom Träger der Jugendhilfe zu übernehmenden Aufwendungen entspricht in der Regel dem Betrag, der bei rechtzeitiger Gewährung der Hilfe entsprechend den zugrundeliegenden öffentlichrechtlichen Bestimmungen zu tragen gewesen wäre (vgl. BVerwG, U. v. 1.3.2012 - 5 C 12.11 -, BVerwGE 142, 115 [122] Rn. 22).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Mit dem Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen hat der Gesetzgeber im Vergleich zur früheren Rechtslage keine Schlechterstellung der Berechtigten bezweckt (Urteil vom 1. März 2012 - BVerwG 5 C 12.11 - BVerwGE 142, 115 = Buchholz 436.511 § 33 SGB VIII Nr. 2 jeweils Rn. 23).

    Kennzeichnend für die in § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII normierten Fälle ist, dass ein gesetzlicher Primäranspruch, der keine bloße Geldleistung, sondern eine Sach- und Dienstleistung zum Gegenstand hat (nämlich insbesondere der Anspruch auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Erziehung) nicht erfüllt wird und diejenigen, die sich die unaufschiebbar notwendige Leistung, deren Gewährung der Jugendhilfeträger zu Unrecht abgelehnt oder über die er nicht rechtzeitig entschieden hat, selbstbeschaffen, nicht schlechter stehen sollen als diejenigen, deren Leistungsbegehren rechtzeitig erfüllt worden ist (vgl. Urteil vom 1. März 2012 a.a.O. Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2016 - 12 S 1782/15

    Aufwendungsersatz für selbstgeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei

    55 Der Umfang der nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII vom Träger der Jugendhilfe zu übernehmenden Aufwendungen entspricht in der Regel dem Betrag, der bei rechtzeitiger Gewährung der Hilfe entsprechend den zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu tragen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.2012 - 5 C 12.11 - BVerwGE 142, 115 [122] Rn. 22; Bayerischer VGH, Urteil vom 22.07.2016 - 12 BV 15.719 - juris Rn. 51).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 5 C 36.15

    Pflegegeld; Kosten; Sachaufwand; Hilfe; Erziehung; Verwandtenpflege; Großeltern;

    Die Beklagte gewährte der Klägerin Hilfe zur Erziehung ihres Sohnes in Vollzeitpflege in einer anderen Familie nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 i.V.m. § 33 Satz 1 SGB VIII. "Andere Familie" ist hier ist die Familie der Mutter der Klägerin und ihres Ehemannes (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 - Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 3 S. 10 und vom 1. März 2012 - 5 C 12.11 - BVerwGE 142, 115 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191

    Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz;

    Der Umfang der nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII vom Träger der Jugendhilfe zu übernehmenden Aufwendungen entspricht in der Regel dem Betrag, der bei rechtzeitiger Gewährung der Hilfe entsprechend den zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu tragen gewesen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 5 C 12.11 -, BVerwGE 142, 115 [122] Rn. 22).
  • VG München, 21.01.2015 - M 18 K 14.2448

    Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in

    2.2.2 Der Umfang der nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zu übernehmenden erforderlichen Aufwendungen entspricht dem Betrag, der bei rechtzeitiger Gewährung der Hilfe vom Jugendhilfeträger nach den zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu tragen gewesen wäre (BVerwG v. 1.3.2012 Az.: 5 C 12/11 - juris, Rn. 22).

    Nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII sind also alle Kosten, die vom Jugendhilfeträger bei rechtzeitiger Bewilligung zu erstatten gewesen wären, zu übernehmen (vgl. BVerwG v. 1.3.2012 a. a. O., Rn. 23).

  • VGH Bayern, 30.06.2016 - 12 C 16.1162

    Prozesskostenhilfe: Gewährung von Vollzeitpflege für eigenen Sohn durch dessen

    Übernehmen die Großeltern eines Kindes oder Jugendlichen dessen Vollzeitpflege so erfolgt diese Pflege auch dann "in einer anderen Familie" im Sinne des § 33 Satz 1 SGB VIII und "außerhalb des Elternhauses" im Sinne des § 27 Abs. 2 a SGB VIII und des § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, wenn die Eltern des Kindes ebenfalls bei den Großeltern wohnen (vgl. BVerwG, U. v. 1.3.2012 - 5 C 12/11 -, BVerwGE 142, 115 [118] Rn. 14).

    Bei dieser ist stets danach zu fragen, ob die Mangelsituation infolge des erzieherischen Handelns- oder Nichthandelns der leiblichen Eltern des Minderjährigen eingetreten ist, diese also nicht in der Lage sind, den Bedarf zu decken (vgl. BVerwG, U. v. 1.3.2012 - 5 C 12.11 -, BVerwGE 142, 115 [121] Rn. 19; U. v. 9.12.2014 - 5 C 32.13 -, BVerwGE 151, 44 [47 f.] Rn. 15).

    Die Rechtsfragen der Verwandtenpflege durch die Großeltern sind durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 - 5 C 12/11 -, BVerwGE 142, 115 und vom 9. Dezember 2014 - 5 C 32.13 -, BVerwGE 151, 44 abschließend geklärt.

  • VG Freiburg, 07.11.2018 - 4 K 2173/18

    Eltern-Gebärdensprachkurs als Anspruch auf Hilfe zur Erziehung

    Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt einen objektiven Ausfall der Erziehungsleistung der Eltern voraus; es handelt sich bei der Hilfe zur Erziehung in erster Linie um eine die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende Hilfe (BVerwG, Urt. v. 01.03.2012 - 5 C 12.11 -, BVerwGE 142, 115; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.03.2011 - 12 S 2823/08 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2013 - 7 A 10040/13

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege - zur Verpflichtung des Trägers der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 A 10771/20

    Erfüllung des Anspruchs auf bedarfsgerechte frühkindliche Förderung durch eine

  • VG Würzburg, 24.11.2022 - W 3 K 21.1437

    Untätigkeitsklage, Kostenübernahme, selbstbeschaffte Eingliederungshilfe,

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22

    Aufwendungsersatz; Freistellung; individueller Bedarf; Kindertageseinrichtung;

  • VG Oldenburg, 27.05.2014 - 13 A 476/13

    Vollzeitpflege für behinderten jungen Volljährigen

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 195/21

    Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im

  • VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1152/21

    Eingliederungshilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2022 - 4 L 277/21

    Gewährung von Pflegegeld bei Verwandtenpflege nach Übertragung der elterlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - 12 A 1933/16

    Erstattung von Aufwendungen für Leistungen der Jugendhilfe außerhalb des

  • VG Münster, 22.02.2022 - 6 K 2417/19
  • VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 14.01691

    Anspruch auf Kinderbetreuungsplatz; Erstattung der Aufwendungen für die

  • VG Hamburg, 15.10.2021 - 13 K 758/21

    Feststellung der (Un-)Geeignetheit einer zur Hilfeleistung bereiten Person i.S.d.

  • VG Köln, 01.02.2017 - 26 K 374/16
  • VG Gießen, 07.04.2015 - 7 K 1434/13

    Aufwendungsersatz für selbstbeschaffte Dyskalkulie Therapie

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1184/21

    Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im

  • VG Saarlouis, 19.07.2016 - 3 L 301/16

    Anspruch auf Pflegegeld nach Kinder- und Jugendhilferecht bei fehlender

  • VG Aachen, 19.08.2014 - 2 K 147/13

    Hilfe zur Erziehung; Verwandtenpflege; Erziehungsdefizit; Sexuellen Missbrauch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2020 - 12 B 1651/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2017 - L 8 SO 182/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 12 E 656/19
  • VG Köln, 14.05.2019 - 26 K 1907/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 12 E 176/14

    Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

  • VG Cottbus, 08.12.2021 - 8 K 1044/16

    Hilfe zur Erziehung

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