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   BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11   

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BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11 (https://dejure.org/2012,1996)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2012 - 9 VR 7.11 (https://dejure.org/2012,1996)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2012 - 9 VR 7.11 (https://dejure.org/2012,1996)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1; VerkPBG § 5 Abs. 2 Satz 1; FStrG § 16a Abs. 1, § 17e Abs. 2
    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan; baulicher Vollzug; naturschutzfachliche Vorabmaßnahmen; Umfang der sofortigen Vollziehung; Beschränkung der sofortigen Vollziehung; Vorarbeiten; Vorbereitung der Baudurchführung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1
    Ausschreibung; Bauablaufplan; Beschränkung der sofortigen Vollziehung; Duldungspflicht; Erkundungsbohrung; Grundwasserbeprobung; Planfeststellungsbeschluss; Straßenplanung; Umfang der sofortigen Vollziehung; Vermessungen; Vorarbeiten; Vorbereitung der Baudurchführung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 3 VwGO, § 80 Abs 4 S 1 VwGO, § 5 Abs 2 S 3 VerkPBG, § 16a Abs 1 FStrG
    Neubau der Autobahn A 44; Antrag gegen die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses; naturschutzfachliche Vorabmaßnahmen; Vorarbeiten; Vorbereitung der Baudurchführung

  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses bei ausschließlicher Absicht zur Umsetzung punktueller naturschutzfachlicher Vorabmaßnahmen

  • rewis.io

    Neubau der Autobahn A 44; Antrag gegen die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses; naturschutzfachliche Vorabmaßnahmen; Vorarbeiten; Vorbereitung der Baudurchführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses bei ausschließlicher Absicht zur Umsetzung punktueller naturschutzfachlicher Vorabmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der sofort vollziehbare, aber nicht umgesetzte Planfeststellungsbeschluss

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 571
  • DVBl 2012, 629
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11
    Dadurch wird zugleich vermieden, dass von diesen Vorabmaßnahmen möglicherweise gar nicht berührte bzw. mit ihnen einverstandene Planbetroffene oder klagebefugte Vereinigungen ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Gesamtvorhaben einleiten, wozu sie bei einer vollumfänglichen Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Vermeidung etwaiger Rechtsnachteile gezwungen sind (vgl. die Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2 und vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 m.w.N.; ferner Sauthoff, in: Müller/Schulz, FStrG, 2008, § 17e Rn. 54; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 80 Rn. 30 und 48).

    Ihnen kann aber nicht entnommen werden, dass sie als "andere Bestimmung" i.S.v. § 80 Abs. 4 Satz 1 letzter Halbsatz VwGO eine behördliche (Teil-)Aussetzung der sofortigen Vollziehung ausschließen (vgl. Beschluss vom 17. September 2001 a.a.O. S. 4 zur Regelung im VerkPBG).

    Sollte sich die Sachlage ändern, etwa weil bestimmte Baumaßnahmen doch früher als ursprünglich geplant verwirklicht werden sollen oder weil die Entscheidung über die Klage sich verzögert, bleibt es der Planfeststellungsbehörde unbenommen, ihre Entscheidung über die teilweise Aussetzung der sofortigen Vollziehung (ganz oder teilweise) zu ändern oder aufzuheben mit der Folge, dass die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung insoweit wieder auflebt (vgl. Beschluss vom 17. September 2001 a.a.O. S. 4; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. I, Stand: 22. Erg.Lfg. September 2011, § 80 Rn. 320 ff.; Eyermann/Schmidt a.a.O. § 80 Rn. 51).

  • BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11

    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; Aussetzung der

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11
    Dadurch wird zugleich vermieden, dass von diesen Vorabmaßnahmen möglicherweise gar nicht berührte bzw. mit ihnen einverstandene Planbetroffene oder klagebefugte Vereinigungen ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Gesamtvorhaben einleiten, wozu sie bei einer vollumfänglichen Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Vermeidung etwaiger Rechtsnachteile gezwungen sind (vgl. die Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2 und vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 m.w.N.; ferner Sauthoff, in: Müller/Schulz, FStrG, 2008, § 17e Rn. 54; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 80 Rn. 30 und 48).

    Solche verwaltungsinternen Vorbereitungsmaßnahmen fallen schon mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung nicht unter die in § 80 VwGO geregelte sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. bereits den Beschluss vom 31. März 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02

    Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11
    Zur vorangegangenen Gesetzesfassung - ohne Einbeziehung auch der Baudurchführung - hatte das Bundesverwaltungsgericht in Zweifel gezogen, ob die Vorschrift auch nach Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses Anwendung findet (vgl. Beschlüsse vom 7. August 2002 - BVerwG 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 2 und vom 17. September 2002 - BVerwG 9 VR 17.02 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.2004 - 9 VR 2.04
    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11
    Mit Einwendungen gegen die Planung selbst können die Betroffenen im Rahmen von § 16a Abs. 1 FStrG nicht gehört werden (Beschluss vom 6. Februar 2004 - BVerwG 9 VR 2.04 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.09.2002 - 9 VR 17.02

    Beschleunigung des Ausbaus der Verkehrswege zwischen alten und neuen Ländern

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11
    Zur vorangegangenen Gesetzesfassung - ohne Einbeziehung auch der Baudurchführung - hatte das Bundesverwaltungsgericht in Zweifel gezogen, ob die Vorschrift auch nach Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses Anwendung findet (vgl. Beschlüsse vom 7. August 2002 - BVerwG 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 2 und vom 17. September 2002 - BVerwG 9 VR 17.02 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11
    Nach Bekanntgabe dieser Entscheidung können Betroffene und klagebefugte Vereinigungen hiergegen innerhalb der einmonatigen Antragsfrist entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 3 VerkPBG bzw. § 17e Abs. 4 FStrG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragen (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2009 - BVerwG 9 VR 1.09 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 81 Rn. 2).
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 A 6.08
    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11
    Nach der Wertung des Gesetzes ist es den Betroffenen zuzumuten, solche Vorarbeiten wegen ihrer von der Norm vorausgesetzten geringen Eingriffsintensität - nach fristgemäßer unmittelbarer Bekanntgabe oder ortsüblicher Bekanntmachung (vgl. dazu Beschluss vom 6. Mai 2008 - BVerwG 9 A 6.08 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 3 Rn. 2 ff.) und ggf. gegen Entschädigung - zu dulden.
  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11
    I Der Antragsteller, eine im Land Hessen anerkannte Naturschutzvereinigung, wendet sich mit dem am 5. Dezember 2011 eingegangenen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehung des von ihm gleichzeitig im Klageverfahren BVerwG 9 A 22.11 angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses des Antragsgegners vom 28. Oktober 2011 für den Neubau der Autobahn A 44 im Abschnitt VKE 40.1 zwischen Anschlussstelle Waldkappel und Hoheneiche.
  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Sie soll auf diese Weise ein zeitgerechtes, sinnvolles Wechselspiel zwischen der Planung und der Ausschreibungsvorbereitung erleichtern (BT-Drs. 16/54 S. 27; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 11).

    Im Einklang damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die Betroffenen Vorarbeiten gerade wegen deren vom Gesetz vorausgesetzter geringer Eingriffsintensität - nach fristgemäßer Bekanntgabe und gegebenenfalls gegen Entschädigung - zu dulden haben (Beschluss vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 6; kritisch gegenüber einer erheblich belastenden Duldungspflicht vor Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses auch Schütz, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 17 Rn. 33).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 9 VR 3.13

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Aussetzung;

    Einen solchen weiteren Gesichtspunkt stellt die bei fehlender Dringlichkeit eines planfestgestellten Vorhabens zur Vermeidung unnötiger (fristgebundener) Anträge nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotene Aussetzung einer gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung durch die Behörde dar (vgl. Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2 und vom 1. März 2012 - BVerwG 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 6; stRspr).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt es an einem das Suspensivinteresse überwiegenden Vollzugsinteresse, wenn und soweit während eines längeren Zeitraums keine Vollzugsmaßnahmen anstehen und es deshalb von Anfang an nahegelegen hätte, die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 17e Abs. 2 Satz 1 FStrG) gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO ganz oder teilweise auszusetzen, um unnötigen Rechtsschutzverfahren vorzubeugen, die ansonsten wegen der Fristbindung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (§ 17e Abs. 2 Satz 2 FStrG) eingeleitet werden (vgl. Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2, vom 22. September 2010 - BVerwG 9 VR 2.10 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 82 Rn. 3, vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - BVerwG 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 6).

    Denn für den Fall, dass die aufschiebende Bedingung vor Unanfechtbarkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses eingetreten wäre, hätte die Planfeststellungsbehörde die Entscheidung über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung aufheben können mit der Folge, dass die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung wieder aufgelebt wäre (vgl. Beschluss vom 1. März 2012 a.a.O. Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 4.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung (hier: Vorarbeiten

    Mit ihrer umfassenden Kritik am geplanten Bau des SuedOstLinks kann die Antragstellerin im Verfahren um eine Duldungsanordnung nicht gehört werden (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 Nr. 2 Rn. 10 zu § 16a FStrG; Greinacher, in: Elspas/Graßmann/Rasbach, EnWG, 1. Aufl. 2018, § 44 Rn. 3), weil dies auf eine - unzulässige - vorbeugende Unterlassungsklage hinausliefe (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2004 - 9 VR 2.04 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen

    Dadurch werden auch Vorarbeiten erfasst, die nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt werden und etwa der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen und der Ausführungsplanung dienen (Beschluss vom 1. März 2012 - BVerwG 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 11).

    Die sich aus § 16a Abs. 1 FStrG ergebende Duldungspflicht für Vorarbeiten für die Baudurchführung erfasst nicht die Arbeiten in Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses und besteht daher unabhängig von der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses und einem etwaigen Erfolg im Klageverfahren (vgl. Beschluss vom 1. März 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

    An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner darüber hinaus schon deshalb nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 16).
  • BVerwG, 09.06.2023 - 9 VR 1.23

    Einstellung des Verfahrens über den Antrag auf Gewährung vorläufigen

    In einem solchen Fall liegt es nahe, die kraft Gesetzes (§ 17e Abs. 2 Satz 1 FStrG) bestehende sofortige Vollziehung bereits seitens der Planfeststellungsbehörde von Amts wegen gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO auszusetzen oder auf etwaige Vorabmaßnahmen zu begrenzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2001 - 4 VR 19.01 - NVwZ-RR 2002, 153 , vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - NVwZ 2011, 820 Rn. 2, vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - NVwZ 2012, 571 Rn. 6, vom 15. Mai 2012 - 9 VR 3.12 - juris Rn. 2 und vom 15. April 2013 - 9 VR 1.13 - juris Rn. 2).

    Der Behörde bleibt es hierdurch unbenommen, auf eine Änderung der Sachlage hin ihre Aussetzungsentscheidung aufzuheben mit der Folge, dass die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung wiederauflebt und der Lauf der Antragsfrist nach § 17e Abs. 4 FStrG in Gang gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 2009 - 9 VR 1.09 - NVwZ-RR 2009, 753 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - NVwZ 2012, 571 Rn. 8); an verwaltungsinternen Maßnahmen zur Vorbereitung des Planvollzugs ist sie in der Zwischenzeit nicht gehindert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - NVwZ 2011, 820 ).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

    An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner darüber hinaus schon deshalb nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 16).
  • VGH Hessen, 09.11.2017 - 23 C 1257/17

    Flurbereinigung - Eilrechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Dem kann auch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 (- 9 VR 7.11 -), juris nicht entgegengehalten werden, der die sofortige Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses, und nicht wie hier der Anordnung der Unternehmensflurbereinigung betraf.
  • BVerwG, 15.04.2013 - 9 VR 1.13

    Verfahren über Antrag vorläufigen Rechtsschutzes; Verfahrenseinstellung; Kosten

    In einem solchen Fall liegt es vielmehr nahe, die sofortige Vollziehung bereits seitens der Planfeststellungsbehörde von Amts wegen gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO auszusetzen (vgl. Beschluss vom 1. März 2012 - BVerwG 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 6).
  • VG Gießen, 08.04.2020 - 6 L 1015/20
    Darüber hinaus könnte die Antragstellerin, wenn die Antragsgegnerin die Aussetzungsentscheidung während des Klageverfahrens vor dem erkennenden Gericht mit der Folge aufheben sollte, dass die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung wieder auflebt, hiergegen innerhalb der Wochenfrist entsprechend § 34a Abs. 2 S. 1 AsylG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.3.2012, NVwZ 2012, 571 zu § 5 Abs. 2 S. 3 VerkPBG und § 17e Abs. 4 FStrG).
  • VG Ansbach, 26.08.2020 - AN 18 S 20.50301

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Überstellung nach Polen im

  • VGH Bayern, 20.06.2016 - 20 CS 16.368

    Widerruf der behördlichen Aussetzungsentscheidung

  • OVG Bremen, 29.07.2022 - 1 B 82/22

    Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 18f FStrG - vorzeitige Besitzeinweisung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

  • BVerwG, 15.05.2012 - 9 VR 3.12
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