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   BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80   

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BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80 (https://dejure.org/1981,19354)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1981 - 6 CB 114.80 (https://dejure.org/1981,19354)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1981 - 6 CB 114.80 (https://dejure.org/1981,19354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei ausgeprägter Tötungshemmung - Anforderungen an einen Verstoß gegen die Bestimmungen über das Protokoll der mündlichen Verhandlung - Unverständlichkeit oder wesentliche Unvollständigkeit der Übertragung einer Tonaufnahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.02.1981 - 6 B 121.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Diese, und die weiteren Ausführungen des Verwaltunssgerichts stehen ebenfalls nicht mit dem Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerens in Widerspruch, sich an der Abwehr eines feindlichen Angriffs zu beteiligen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 6 B 121.80 - Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 13.73 - [BVerwGE 44, 313 [BVerwG 25.01.1974 - BVerwG VI C 18.73] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 68]).

    Der beschließende Senat hat wiederholt ausgeführt, nicht die wertneutrale persönliche Entscheidungsfreiheit über den Einsatz von Gewalt und den Ablauf der militärischen Situation sei durch Art. 4 Abs. 2 GG, § 25 WPflG geschützt, sondern nur die an der eigenen sittlichen Überzeugung orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage für sich bindend und unbedingt verpflichtend empfinde, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könne; Gewissenskonflikte, die durch den Verlust der Entscheidungsfreiheit bei Zugehörigkeit zu irgendeiner Art von Militär (vgl. dazu den erwähnten Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 6 B 121.80 - mit Nachweisen) oder - wie beim Kläger - durch die Situation innerhalb einer Armee bestehen mögen, stellen keinen durch Art. 4 Abs. 3 GG geschützten Gewissenskonflikt dar (vgl. auch Beschlüsse vom 14. Juli 1980 - BVerwG 6 B 49.80 - und 8. Juli 1977 - BVerwG 6 CB 24.77 -).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Diese, und die weiteren Ausführungen des Verwaltunssgerichts stehen ebenfalls nicht mit dem Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerens in Widerspruch, sich an der Abwehr eines feindlichen Angriffs zu beteiligen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 6 B 121.80 - Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 13.73 - [BVerwGE 44, 313 [BVerwG 25.01.1974 - BVerwG VI C 18.73] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 68]).
  • BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Es besteht jedenfalls kein zwingendes Erfordernis zugunsten derartiger, im Ergebnis oft zweifelhafter Bemühungen zunächst auf die sicheren Erfolg versprechende Heranziehung des nächsten erreichbaren Vertreters zu verzichten (vgl. auch Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 10]).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 12.76

    Unvollständige Tonaufzeichnungen - Unverständliche Tonaufzeichnungen -

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Dann fehlt es nämlich an einem vom Verwaltungsgericht unter Mitwirkung der Beteiligten genau festgelegten Ergebnis der Beweisaufnahme, und eine Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung ist deshalb nicht möglich; eine nur gelegentliche Unklarheit, die der Teilnehmer an der mündlichen Verhandlung in der Hegel auch mit Hilfe der Protokollberichtigung beheben kann, rechtfertigt dagegen eine entsprechende Rüge jedenfalls dann nicht, wenn mit ihr nicht näher dargelegt wird, was der vernommene Kläger tatsächlich gesagt hat und inwiefern die von ihm bekundeten Umstände möglicherweise für die Entscheidungsfindung Bedeutung haben könnten (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21 = DÖV 1977 Seite 370]).
  • BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79

    Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 22. November 1979 - BVerwG 6 CB 56.79 - (DÖV 1980, 766 = ZBR 1980, 228) näher ausgeführt hat, kann nach dem Sinn und Zweck des § 30 Abs. 2 VwGO, die planmäßige Abwicklung der angesetzten Termine zu gewährleisten, nicht gefordert werden, daß das Verwaltungsgericht mehrfach versucht, sich mit dem nach der Hilfsliste als erster zur Mitwirkung heranstehenden ehrenamtlichen Richter in Verbindung zu setzen und festzustellen, ob er teilnehmen kann oder verhindert ist.
  • BVerwG, 14.07.1980 - 6 B 49.80

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Der beschließende Senat hat wiederholt ausgeführt, nicht die wertneutrale persönliche Entscheidungsfreiheit über den Einsatz von Gewalt und den Ablauf der militärischen Situation sei durch Art. 4 Abs. 2 GG, § 25 WPflG geschützt, sondern nur die an der eigenen sittlichen Überzeugung orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage für sich bindend und unbedingt verpflichtend empfinde, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könne; Gewissenskonflikte, die durch den Verlust der Entscheidungsfreiheit bei Zugehörigkeit zu irgendeiner Art von Militär (vgl. dazu den erwähnten Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 6 B 121.80 - mit Nachweisen) oder - wie beim Kläger - durch die Situation innerhalb einer Armee bestehen mögen, stellen keinen durch Art. 4 Abs. 3 GG geschützten Gewissenskonflikt dar (vgl. auch Beschlüsse vom 14. Juli 1980 - BVerwG 6 B 49.80 - und 8. Juli 1977 - BVerwG 6 CB 24.77 -).
  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73

    Aktenwidrigkeit eines Urteils - Verteidigungsbereitschaft eines

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Diese, und die weiteren Ausführungen des Verwaltunssgerichts stehen ebenfalls nicht mit dem Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerens in Widerspruch, sich an der Abwehr eines feindlichen Angriffs zu beteiligen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 6 B 121.80 - Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 13.73 - [BVerwGE 44, 313 [BVerwG 25.01.1974 - BVerwG VI C 18.73] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 68]).
  • BVerwG, 06.06.1980 - 6 B 41.80

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fehlendem Nachweis des Unvermögens zur

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (vgl. Beschluß vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 B 41.80 -).
  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 50.74

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung einer Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Soweit das Verwaltungsgericht die Bekundungen des Klägers gewürdigt hat, er sei im Kriegsfalle in eine Armee eingegliedert und habe auf Befehl zunächst strategische Ziele zu verfolgen und sei nicht zum Schutz von Leben eingesetzt, ist es nicht von den Grundsätzen des Urteils vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 50.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83) abgewichen.
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73

    Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
    Eine Abweichung von dem Beschluß vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66) ist nicht ersichtlich.
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