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   BVerwG, 01.04.1985 - 9 B 10654.83   

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BVerwG, 01.04.1985 - 9 B 10654.83 (https://dejure.org/1985,8787)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1985 - 9 B 10654.83 (https://dejure.org/1985,8787)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1985 - 9 B 10654.83 (https://dejure.org/1985,8787)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unglaubwürdigkeit seines Asylvorbringens - Vorliegen politischer Verfolgung - Verweigerung der Wiedereinreise durch den Heimatstaat

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1985 - 9 B 10654.83
    Die gerichtliche Hinweispflicht bezweckt lediglich eine Hilfestellung für die Beteiligten bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsobliegenheiten, die dadurch nicht eingeschränkt oder beseitigt werden (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 35).
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1985 - 9 B 10654.83
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - inzwischen entschieden, daß eine Verweigerung der Wiedereinreise nur dann eine politische Verfolgung darstellt, wenn ihr politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung zielt.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1985 - 9 B 10654.83
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - inzwischen entschieden, daß eine Verweigerung der Wiedereinreise nur dann eine politische Verfolgung darstellt, wenn ihr politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung zielt.
  • BVerwG, 12.09.1986 - 9 B 180.86

    Rechtsmittel

    Es versteht sich von selbst, daß ein sich steigernder Vortrag des Asylsuchenden zur Unglaubwürdigkeit seines Asylvorbringens führen kann (vgl.Beschluß vom 1. April 1985 - BVerwG 9 B 10654.83 -).

    Vielmehr ist ein Asylsuchender nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von sich aus gehalten, einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, aus dem sich - als wahr unterstellt - ergibt, daß ihm bei verständiger Würdigung politische Verfolgung droht(Beschluß vom 1. April 1985 - BVerwG 9 B 10654.83 -).

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