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   BVerwG, 01.04.1992 - 9 B 344.91   

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https://dejure.org/1992,15837
BVerwG, 01.04.1992 - 9 B 344.91 (https://dejure.org/1992,15837)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1992 - 9 B 344.91 (https://dejure.org/1992,15837)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1992 - 9 B 344.91 (https://dejure.org/1992,15837)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter - Anforderungen an die Erhebung der Grundsatzrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1992 - 9 B 344.91
    Die in dieser Hinsicht erhobene Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist zwar unbegründet geworden, weil die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage inzwischen durch das Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - geklärt ist.

    Das Berufungsgericht hat entgegen der im Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - enthaltenen Rechtsauffassung rechtsirrtümlich und damit zugleich verfahrensfehlerhaft über die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG nicht entschieden, also einen Teil des Streitgegenstands unberücksichtigt gelassen.

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82

    Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1992 - 9 B 344.91
    Es ist auch nicht verfahrensfehlerhaft, daß nicht die Prozeßakten selbst die handschriftlich unterzeichnete Urteilsurschrift enthalten (Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 3.82 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1992 - 9 B 344.91
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1992 - 9 B 344.91
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
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