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   BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 53.92   

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BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 53.92 (https://dejure.org/1993,10922)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 11 B 53.92 (https://dejure.org/1993,10922)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 11 B 53.92 (https://dejure.org/1993,10922)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Rechtswidrigkeit des Wertermittlungsrahmens in einem ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 53.92
    Dadurch, daß die Anfechtungsklage des Klägers gegen die Wertfeststellung teilweise als unzulässig abgewiesen worden ist, kann die Rechtsstellung der Ehefrau des Klägers und sonstiger Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens nicht beeinträchtigt worden sein (vgl. dazu BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84]; 80, 228 [BVerwG 22.09.1988 - 2 C 35/86]; Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - ).
  • BVerwG, 10.01.1964 - V B 83.62
    Auszug aus BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 53.92
    Soweit sich die Beschwerde auf die Teilaufhebung des Widerspruchsbescheides und die Zurückverweisung bezieht, ist sie unzulässig, weil der Kläger durch diesen Teil des angefochtenen Urteils nicht beschwert ist (vgl. BVerwGE 17, 352).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 53.92
    Dadurch, daß die Anfechtungsklage des Klägers gegen die Wertfeststellung teilweise als unzulässig abgewiesen worden ist, kann die Rechtsstellung der Ehefrau des Klägers und sonstiger Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens nicht beeinträchtigt worden sein (vgl. dazu BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84]; 80, 228 [BVerwG 22.09.1988 - 2 C 35/86]; Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - ).
  • BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92

    Gaststättenerlaubnis, Verpflichtungsklage, notwendige Beiladung, Nachbarn

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 53.92
    Dadurch, daß die Anfechtungsklage des Klägers gegen die Wertfeststellung teilweise als unzulässig abgewiesen worden ist, kann die Rechtsstellung der Ehefrau des Klägers und sonstiger Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens nicht beeinträchtigt worden sein (vgl. dazu BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84]; 80, 228 [BVerwG 22.09.1988 - 2 C 35/86]; Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - ).
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 53.92
    Dadurch, daß die Anfechtungsklage des Klägers gegen die Wertfeststellung teilweise als unzulässig abgewiesen worden ist, kann die Rechtsstellung der Ehefrau des Klägers und sonstiger Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens nicht beeinträchtigt worden sein (vgl. dazu BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84]; 80, 228 [BVerwG 22.09.1988 - 2 C 35/86]; Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - ).
  • BVerwG, 05.10.1993 - 11 B 62.93

    Recht auf Achtung des Eigentums - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für

    Dadurch, daß die Anfechtungsklage der Kläger gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung abgewiesen worden ist, kann die Rechtsstellung der Teilnehmergemeinschaft oder einzelner anderer Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens nicht beeinträchtigt worden sein (vgl. dazu BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84]; 80, 228 [BVerwG 22.09.1988 - 2 C 35/86]; Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - ; Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 11 B 53.92 -).
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