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   BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99   

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BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99 (https://dejure.org/1999,2898)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1999 - 4 B 26.99 (https://dejure.org/1999,2898)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1999 - 4 B 26.99 (https://dejure.org/1999,2898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Besitzeinweisungsverfahren - Vorzeitige Besitzeinweisung - Gerichtliche Zuständigkeit - Enteignungsverfahren - Baulandkammer

  • Judicialis

    VerkPBG § 9 Abs. 3; ; FStrG § 18 f; ; FStrG § 19; ; BauGB § 217; ; BauGB § 224; ; VwGO § 40; ; VwGO § 48 Abs. 1 Satz 3; ; GVV § 17 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baulandgericht zuständig bei Straßen nach dem VerkPBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 485
  • DÖV 1999, 1012 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.1996 - 1 S 179/96

    Zuständigkeit; Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    In entsprechender Weise habe auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluß vom 28. März 1996 - I S 179/96 - (SächsVBl 1997, 13) entschieden.

    Auch der Hinweis des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, aus § 2018 f Abs. 6 a FStrG lasse sich durch Bezugnahme auf § 80 Abs. 5 VwGO eine verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit entnehmen (SächsVBl 1997, 13), führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 28. März 1996 (SächsVBl 1997, 13) angenommen, § 48 Abs. 1 Satz 3 VwGO gestatte es den Ländern - insoweit abweichend von § 2040 Abs. 1 VwGO - hinsichtlich des gerichtlichen Verfahrens über Streitigkeiten zur vorzeitigen Besitzeinweisung eine Rechtswegzuweisung an das Oberverwaltungsgericht auch in den Fällen anzuordnen, in denen der Bundesgesetzgeber Streitigkeiten über Entscheidungen der Enteignungsbehörde allgemein den ordentlichen Gerichten zugewiesen habe.

  • VGH Bayern, 09.03.1999 - 8 AS 99.40011
    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    VGH München vom 09.03.1999 - Az.: VGH 8 AS 99.40011 -.

    BVerwG 4 B 26.99 VGH 8 AS 99.40011.

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    Über sie ist gesondert zu befinden (vgl. BGH NJW 1993, 2541; BSG MDR 1997, 1066).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    Dieser Betrag ist nochmals auf 1/5 zu mindern (vgl. BGH, NJW 1998, 909).
  • BSG, 09.07.1997 - 3 BS 3/96

    Nachholung einer unterlassenen Kostenentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    Über sie ist gesondert zu befinden (vgl. BGH NJW 1993, 2541; BSG MDR 1997, 1066).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    Gerade Regelungen über gerichtliche Zuständigkeiten können aus Gründen der Klarheit des Rechtsschutzes nur in engen Grenzen einer Auslegung im Sinne teleologischer Reduktion zugänglich sein (vgl. allg. BVerfGE 49, 148 ; 57, 9 ; 87, 48 ).
  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 104/64

    Revision in Baulandsachen

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    Dies und die mit der Befristung auch des vorläufigen Rechtsschutzsbegehrens in § 5 Abs. 2 VerkPBG gewollte Beschleunigung legen es nahe, daß das zuständige Gericht im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung - anders als §§ 217, 224 BauGB es sonst voraussetzen (vgl. BGHZ 43, 168 ; 61, 240 ; BayVerfGH NVwZ 1985, 106 ) - die Zulässigkeit der Enteignung aus Gründen, die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses sind, nicht zu prüfen hat.
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71

    Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    Dies und die mit der Befristung auch des vorläufigen Rechtsschutzsbegehrens in § 5 Abs. 2 VerkPBG gewollte Beschleunigung legen es nahe, daß das zuständige Gericht im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung - anders als §§ 217, 224 BauGB es sonst voraussetzen (vgl. BGHZ 43, 168 ; 61, 240 ; BayVerfGH NVwZ 1985, 106 ) - die Zulässigkeit der Enteignung aus Gründen, die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses sind, nicht zu prüfen hat.
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    Gerade Regelungen über gerichtliche Zuständigkeiten können aus Gründen der Klarheit des Rechtsschutzes nur in engen Grenzen einer Auslegung im Sinne teleologischer Reduktion zugänglich sein (vgl. allg. BVerfGE 49, 148 ; 57, 9 ; 87, 48 ).
  • VerfGH Bayern, 15.02.1984 - 13-VII-82
    Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
    Dies und die mit der Befristung auch des vorläufigen Rechtsschutzsbegehrens in § 5 Abs. 2 VerkPBG gewollte Beschleunigung legen es nahe, daß das zuständige Gericht im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung - anders als §§ 217, 224 BauGB es sonst voraussetzen (vgl. BGHZ 43, 168 ; 61, 240 ; BayVerfGH NVwZ 1985, 106 ) - die Zulässigkeit der Enteignung aus Gründen, die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses sind, nicht zu prüfen hat.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft ist dementsprechend bereits seit langem geklärt, dass alle Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung, insbesondere auch solche grundsätzlicher Art gegen das Vorhaben, im Planfeststellungsverfahren und gegebenenfalls in einem nachfolgenden gerichtlichen Anfechtungsverfahren vorgebracht werden können, aber zur Vermeidung entstehender Bindungswirkungen auch vorgebracht werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1983, 4 C 80.79, BVerwGE 67, 74 ; BVerwG, Urteil vom 9. März 1990, 7 C 21.89, BVerwGE 85, 44 ; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999, 4 B 26/99, NVwZ-RR 1999, S. 485 ; BVerwG, Urteil vom 11. April 2002, 4 A 22/01, NVwZ 2002, S. 1119 ; vgl. ferner Fischer, in: Ziekow , Praxis des Fachplanungsrechts, 2004, Rn. 437; Hoppe/Schlarmann/Buchner, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen, 3. Aufl. 2001, Rn. 181).
  • BVerwG, 30.03.2000 - 4 B 23.00

    Fernstraßenplanung; neue Länder; Besitzeinweisung nach Planfeststellung;

    Bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, ist das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung (§ 7 VerkPBG 1991, jetzt § 18 f FStrG) - liegt eine anderweitige landesrechtliche Regelung nicht vor - gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG in Verbindung mit § 217 BauGB den ordentlichen Gerichten (Baulandgerichten) zugewiesen (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 26.99 - Buchholz 407.3 § 9 VerkPBG Nr. 1; NVwZ-RR 1999, 485).

    Bis zum 31. Dezember 1999 enthielt § 9 Abs. 3 VerkPBG insoweit eine abschließende Zuständigkeitsregelung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 26.99 - Buchholz 407.3 § 9 VerkPBG Nr. 1).

    Stellt § 19 SächsJustAG nach der für den Senat maßgeblichen Rechtsauffassung des vorinstanzlichen Gerichts keine im Sinne des § 9 Abs. 3 VerkPGB abweichende landesrechtliche Regelung dar, so entspricht es auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 26.99 - (a.a.O.) unverändert der Rechtslage, den Rechtsstreit an das Landgericht - Kammer für Baulandsachen - zu verweisen.

  • OLG Bremen, 16.03.2022 - 1 W 3/22

    Vorzeitige Besitzeinweisung durch eine Enteignungsbehörde auf

    Bei dem Verfahren einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 18f FStrG handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art (siehe BVerwG, Beschluss vom 01.04.1999 - 4 B 26/99, juris Rn. 8, NVwZ-RR 1999, 485), wie auch zwischen den Beteiligten nicht im Streit steht.

    Teils liegt dieser Rechtsprechung vielmehr die Geltung des § 9 Abs. 3 VerkPKG zugrunde (siehe BVerwG, Beschluss vom 01.04.1999 - 4 B 26/99, juris Rn. 8, NVwZ-RR 1999, 485; Beschluss vom 30.03.2000 - 4 B 23.00, juris Rn. 5, DVBl. 2000, 1462; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul), juris Rn. 7); teils sind Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung außerhalb des Anwendungsbereichs des FStrG betroffen, bei denen die Zuständigkeit der Kammern für Baulandsachen aus § 217 Abs. 1 BauGB folgt (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.10.2003 - 100 W 1/03 (Baul), juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 16 W (Baul) 1/02, juris Os., OLGR Hamm 2003, 89; Beschluss vom 19.01.2017 - 16 W (Baul) 1/16, juris Rn. 3, MDR 2017, 269).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1789/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 1 BvR 300/06 u. a. -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999 - 4 B 26.99 -, NVwZ-RR 1999, 485.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 1 BvR 300/06 u. a. -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999 - 4 B 26.99 -, NVwZ-RR 1999, 485.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1782/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 1 BvR 300/06 u. a. -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999 - 4 B 26.99 -, NVwZ-RR 1999, 485.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 1 S 282.13

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Neubau der BAB 100 (16. Bauabschnitt);

    Die hier allein in Betracht kommende Sonderzuweisung an die ordentlichen Gerichte (Kammern für Baulandsachen) in § 9 Abs. 3 Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) i.V.m. § 217 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch ist im vorliegenden Verfahren nicht mehr anwendbar (vgl. zur früheren Rechtslage: BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 1999 - 4 B 26.99 - juris Rn. 8 ff., und 30. März 2000 - 4 B 23.00 - juris Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10

    Rechtswegbestimmung: zuständiges Gericht bei die vorzeitige Besitzeinweisung für

    Da es sich bei dem gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 18 f FStrG mithin um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit i.S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO handelt, bleibt es beim Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, soweit die Streitigkeit nicht gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999-4 B 26-99 -" NVwZ-RR 1999, 485 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 E 1014/17

    Vertretungserfordernis für die Einlegung der Beschwerde

    vgl. auch - ebenfalls offenlassend - BVerwG, Beschluss vom 1.4.1999 - 4 B 26.99 -, NVwZ-RR 1999, 485 = juris, Rn. 6.
  • VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 314.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 1. April 1999 - 4 B 26/99 - und 30. März 2000 - 4 B 23/00 - entschieden, dass gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG iVm § 217 BauGB die Baulandkammern für gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung gemäß § 18 f FStrG zuständig sind (Entscheidungen in NVwZ-RR 1999, 485f. und NVwZ 2000, 1040).
  • VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung

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