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   BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04 (6 PKH 1.04)   

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BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04 (6 PKH 1.04) (https://dejure.org/2004,2585)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.2004 - 6 B 5.04 (6 PKH 1.04) (https://dejure.org/2004,2585)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2004 - 6 B 5.04 (6 PKH 1.04) (https://dejure.org/2004,2585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für ein "handwerksmäßiges Betreiben" eines Gewerbebetriebes nach der Handwerksordnung (HwO) - Betreiben eines Malergewerbes und Lackierergewerbes ohne Meisterbrief sowie ohne Sondererlaubnis - Abgrenzung von ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen für ein "handwerksmäßiges Betreiben" eines Gewerbebetriebes nach der Handwerksordnung (HwO); Betreiben eines Malergewerbes und Lackierergewerbes ohne Meisterbrief oder Sondererlaubnis; Abgrenzung von ...

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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79

    Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk,

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    Die Voraussetzungen, unter denen ein Gewerbe, das einem der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten dazu gehört weiterhin das Maler- und Lackierergewerbe (Anlage A Nr. 10) und damit zulassungspflichtigen Handwerke zuzuordnen ist , handwerksmäßig betrieben wird, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, soweit sich diese Frage überhaupt fallübergreifend beantworten lässt (vgl. insoweit Urteile vom 21. November 1978 BVerwG 1 C 49.74 , vom 12. Juli 1979 BVerwG 5 C 10.79 Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 15 und Nr. 17 = GewArch 1979, 262 und 377 und vom 26. April 1994 BVerwG 1 C 17.92 BVerwGE 95, 363 = GewArch 1994, 474).

    Ob ein Gewerbebetrieb zum Bereich des Handwerks oder der Industrie zu rechnen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweils in Betracht kommenden Gewerbezweiges beantworten und mit annähernder Sicherheit nur für den Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilen (BVerwGE 18, 226 ; 20, 263; 58, 217 ).

    Zu den für eine industrielle Betriebsweise typischen Merkmalen gehört weiter die umfangreichere Verwendung von technischen Hilfsmitteln und ein verhältnismäßig stärkerer Kapitaleinsatz (BVerwGE 58, 217 ).

  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 228.59

    Handwerksmäßige Betriebsweise - Arbeitsteilung - Teilarbeiten - Druckerei -

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    Ob ein Gewerbebetrieb zum Bereich des Handwerks oder der Industrie zu rechnen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweils in Betracht kommenden Gewerbezweiges beantworten und mit annähernder Sicherheit nur für den Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilen (BVerwGE 18, 226 ; 20, 263; 58, 217 ).

    Daneben ist für die Frage der Abgrenzung u.a. von Bedeutung, ob und in welchem Umfang der Einsatz von Arbeitskräften erforderlich ist, die eine umfassende handwerkliche Ausbildung erfahren haben, und ob der Inhaber des Betriebes in der Lage ist, die Arbeit seiner Mitarbeiter im Einzelnen zu überwachen und ihnen erforderlichenfalls Anweisungen zu erteilen (Urteil vom 17. April 1964 BVerwG 7 C 228.59 Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 9 = GewArch 1964, 249 ).

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89

    Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    Unzutreffend ist, dass alle Arbeiten des Maler- und Lackiererhandwerks mit Ausnahme der Autolackierung "keine wesentlichen Tätigkeiten" im Sinne des § 1 Abs. 2 HwO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2933) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die der Kläger verweist (Urteil vom 25. Februar 1992 BVerwG 1 C 27.89 (Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 23 = GewArch 1992, 386) seien.
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    20 bb) Das Berufungsgericht konnte nicht von einem Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 7. April 2003 1 BvR 2129/02 (GewArch 2003, 243) abweichen, wie der Kläger (Beschwerdebegründung S. 10) geltend macht.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (Urteil vom 28. November 2002 BVerwG 2 C 25.01 BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    4 aa) Der Kläger hält dem Berufungsgericht vor, das in § 1 Abs. 2 der Handwerksordnung die das Bundesverwaltungsgericht in der erst nach Erlass des Berufungsurteils in Kraft getretenen Fassung anzuwenden hat, die sie durch die Gesetze vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2933 und 2934) erlangt hat, weil das Berufungsgericht diese Fassung hätte berücksichtigen müssen, wenn sie im Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits in Kraft gewesen wäre (BVerwGE 52, 1 ; 89, 14 ; 89, 296 ) enthaltene Tatbestandsmerkmal "wenn es handwerksmäßig betrieben wird" nicht geprüft zu haben, und hält dieses Merkmal für unbestimmt.
  • BVerwG, 22.12.1998 - 1 B 81.98

    Recht des Handwerks - Verfassungsmäüßigkeit des sof. "großen

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das grundsätzliche Erfordernis des großen Befähigungsnachweises in Form der Meisterprüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (Beschluss vom 22. Dezember 1998 BVerwG 1 B 81.98 Buchholz 451.45 § 13 HwO Nr. 4 = GewArch 1999, 108).
  • BVerwG, 27.05.1998 - 1 B 51.98

    Recht des Handwerks - Eintragung von EG-Ausländern ohne Meistertitel in die

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    11 ff) Die Frage der sog. Inländerdiskriminierung im Zusammenhang mit der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 9 HwO i.V.m. der EWG/EWR-Handwerk-Verordnung (nunmehr gemäß Art. 8 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003: EU/EWR-Handwerk-Verordnung) hat der 1. Revisionssenat in seinem Beschluss vom 27. Mai 1998 BVerwG 1 B 51.98 (Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 19 = GewArch 1998, 470) behandelt.
  • BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 123.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im Verwaltungsgerichtsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    Das europäische Gemeinschaftsrecht ist auf rein innerstaatliche Sachverhalte wie die nicht grenzüberschreitende Ausübung des Maler- und Lackiererhandwerks eines Deutschen in Deutschland nicht anwendbar (Beschluss vom 25. März 1996 BVerwG 1 B 123.95 Buchholz 451.45 § 9 HwO Nr. 6; EuGH, Urteil vom 16. Februar 1995 verb. Rs. C-29/94 bis C-35/94 GewArch 1995, 195).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
    Stützt das Tatsachengericht seine Entscheidung auf mehrere jeweils selbständig tragende Gründe, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn in Bezug auf jeden Grund ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

  • BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92

    Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit -

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 53.65

    Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung über die Schließung eines Handwerksbetriebes

  • BVerwG, 14.02.1994 - 1 B 152.93

    Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Eintragung in

  • BVerwG, 12.02.1965 - VII C 77.64

    Gesamtstruktur - Unternehmen - Überwachung - Meister - Handwerkliche

  • BVerwG, 25.07.2002 - 6 B 37.02

    Kriterien für die Abgrenzung des Industriebetriebes zum Handwerksbetrieb -

  • EuGH, 16.02.1995 - C-35/94

    Rechtmäßigkeit einer nationalen Regelung, auf Grund derer der Betrieb eines

  • BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98

    Zu Handwerksleistungen im Reisegewerbe

  • EuGH, 16.02.1995 - C-29/94

    Strafverfahren gegen Aubertin u.a.

  • BVerwG, 21.11.1978 - I C 49.74

    Handwerksbetriebe - Industriebetriebe - Herstellung von Backwaren

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 6 S 2789/17

    Berufsbilder des Fleischerei-Fachverkäufers, Fleischers und Fleischermeisters;

    Bezugspunkt der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergänzend heranzuziehenden (Ausbildungs-)Berufsbilder für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe ist dementsprechend auch - jeweils positiv - die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des jeweiligen Meister-Berufsbilds (vgl. hierzu nur BVerwG, Beschluss vom 01.04.2004 - 6 B 5.04 -, GewArch 2004, 488 ) und nicht etwa - im Sinne der von der Klägerin unterstellten "Negativabgrenzung" - diejenigen der in der Qualifikation nachgeordneten Gesellen oder Fachverkäufer.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12

    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk;

    Bei den im Klageantrag genannten Tätigkeiten handele es sich nicht um ein eintragungspflichtiges Maler- und Lackiererhandwerk, da nicht sämtliche Tätigkeiten aus diesem Berufsbild ausgeübt werden sollten, sondern um ein "Aliud" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488) und um einen nicht in der Anlage A zur Handwerksordnung bezeichneten Beruf.

    Zwar ist es nach der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488) möglich, dass durch eine Reduzierung auf einzelne Betätigungen der Kernbereich des Handwerks verlassen wird, so dass eine minderhandwerkliche Tätigkeit vorliegen kann.

    Zwischen der handwerklichen Betätigung im Reisegewerbe einerseits und im stehenden Gewerbe andererseits bestehen strukturelle Unterschiede, die es nach der Wertung des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks 15/1481 S. 19) rechtfertigen, für das stehende Gewerbe neben der persönlichen auch die fachliche Eignung des Betriebsinhabers/Betriebsleiters zu verlangen, während im Reisegewerbe die persönliche Zuverlässigkeit genügt (Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - a.a.O. Rn. 39; Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488 ).

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Zwischen der handwerklichen Betätigung im Reisegewerbe und im stehenden Gewerbe bestehen erhebliche strukturelle Unterschiede, die es nach der Wertung des Gesetzgebers rechtfertigen, für das stehende Gewerbe neben der persönlichen auch die fachliche Eignung des Inhabers/Betriebsleiters zu verlangen, während im Reisegewerbe die persönliche Zuverlässigkeit genügt (vgl. Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 (6 PKH 1.04) - GewArch 2004, 488 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 - GewArch 2000, 480 ).
  • VGH Hessen, 10.04.2008 - 9 UZ 1588/07

    Eintragung in die Handwerksrolle ohne Meisterprüfung als Maler und Lackierer,

    Mit Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - (GewArch 2004, 488) hat das Bundesverwaltungsgericht auf seine ständige Rechtsprechung zur Problematik des sog. Meisterzwangs Bezug genommen und dargelegt, dass sich durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlichen Vorschriften vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934) insoweit keine Änderung ergeben habe.

    Im Übrigen ergeben sich auch unter dem Gesichtspunkt der in der Klagebegründung thematisierten sog. Inländerdiskriminierung im Zusammenhang mit der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 9 HwO i.V.m. der EU/EWR-Handwerksverordnung keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 -, a.a.O.; Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. März 2004 - 22 ZB 03.2260 -, GewArch 2004, 259).

    Soweit der Kläger auf Seite 25 der Antragsbegründung die Auffassung vertritt, dass sämtliche am Gebäude vorkommenden Malerarbeiten Minderhandwerk seien, ist dies angesichts der Ausbildungsdauer von drei Jahren für den Ausbildungsberuf des Malers und Lackierers gemäß § 2 der Verordnung über die Berufsausbildung im Maler und Lackierergewerbe vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064) und des in den dortigen Anlagen 1 und 2 enthaltenen umfangreichen Ausbildungsrahmenplans nicht nachzuvollziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 -, a.a.O.; Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. März 2006 - 22 ZB 05.3069 -, juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger mit seinem Ein-Mann-Betrieb das Maler- und Lackierergewerbe nicht handwerksmäßig, sondern als Industriebetrieb betreiben könnte, sind nicht ersichtlich; zudem erweist sich dieses Tatbestandsmerkmal auch - anders als es der Kläger auf Seite 23 (unten) der Antragsbegründung annimmt - als hinreichend bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 -, a.a.O.).

    Angesichts dessen ist es Sache des Klägers, den Antrag auf bestimmte Betätigungen zu beschränken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 -, a.a.O.; Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 22 ZB 05.2111 -, juris).

    Denn in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass das Gesetz mit den für eine Ausnahmebewilligung vorausgesetzten Kenntnissen und Fähigkeiten etwa die gleiche Befähigung fordert, wie sie in der Meisterprüfung nachgewiesen werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 -, a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 14. Februar 1994 - BVerwG 1 B 152.93 -, NVwZ 1994, 1014; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2003 - 14 S 275/03 -, GewArch 2004, 21).

    Der genaue Inhalt dieser Anforderungen lässt sich für das jeweilige Berufsbild unter Heranziehung der entsprechenden Meisterprüfungsverordnungen ermitteln und ist damit auch hinreichend bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - a.a.O.).

    Ein Verstoß dagegen ist nicht bereits anzunehmen, wenn die Begründung in sachlicher Hinsicht lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig ist; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Das gemeinschaftsrechtliche Primärrecht ist auf rein innerstaatliche Sachverhalte wie die nicht grenzüberschreitende Berufsausübung eines Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland nicht anwendbar (Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 2008/05

    Ausübung des Berufs eines Dachdeckers durch einen Dachdeckergesellen hinsichtlich

    Im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5/04 (6 PKH 1/04), GewArch 2004, 488; BayVGH, Beschluss vom 29. März 2006 - 22 ZB 05.3069 -, Juris.

    15/1481, S. 19 f.; i.E. ebenso BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5/04 -, a.a.O.; kritisch etwa Hüpers, Reisegewerbe und handwerklicher Befähigungsnachweis, Gewerbearchiv 2004, 230.

    vgl. Detterbeck, a.a.O., § 1 Rn. 45 ff. (zur handwerksmäßigen Betriebsform) sowie Rn. 66 ff. (zum Begriff "wesentliche Tätigkeiten") mit zahlreichen Nachweisen; vgl. ferner: BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5/04 -, a.a.O.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5/04, 6 PKH 1/04 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 1499/06

    Zulässigkeit subjektiver Berufswahlbeschränkungen durch Vorschriften der

    BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5/04 (6 PKH 1/04), GewArch 2004, 488.

    vgl. Detterbeck, a.a.O., § 1 Rn. 45 ff. (zur handwerksmäßigen Betriebsform) sowie Rn. 66 ff. (zum Begriff "wesentliche Tätigkeiten") mit zahlreichen Nachweisen; vgl. ferner: BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5/04 -, a.a.O.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5/04, 6 PKH 1/04 -, a.a.O.

  • VG Magdeburg, 28.03.2018 - 3 A 154/17

    Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle; hier: Altgeselle im

    Dies ist mit Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 -, juris [m. w. N.]; BVerwG, Beschl. v. 1. April 2004 - 6 B 5.04 -, juris).

    Das Berufsbild und die Ausbildungsanforderungen (vgl. § 45 Abs. 3 HandwO) sind insofern heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 1. April 2004 - 6 B 5.04 -, juris Rz. 15; BayVGH, Beschl. v. 25. Juli 2017 - 22 ZB 17.720 -, juris Rz. 21).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2012 - 6 A 10702/12

    Eintragung in die Handwerksrolle zur Ausübung von Tätigkeiten aus dem Bereich des

    Die Auffassung des Klägers findet in dem von ihm benannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 2004 (- 6 B 5.04, 6 B 5.04 [6 PKH 1.04] -, GewArch 2004, 488) keine Stütze.
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 89/11

    Berufsbildung - Angemessene Ausbildungsvergütung - Abgrenzung von industrieller

    Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die technische Entwicklung dazu geführt hat, dass auch Handwerksbetriebe, um wettbewerbsfähig bleiben zu können, in zunehmendem Maße auf die Verwendung von Maschinen und vorgefertigtem Material angewiesen sind (vgl. BVerwG 1. April 2004 - 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488; Günther GewArch 2012, 16 mwN) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - 4 A 489/14

    Anbieter von deutschlandweiten Erste-Hilfe-Kursen muss für das Kursangebot in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - 4 A 1381/18

    Goldankaufaktionen fallen unter das An- und Verkaufsverbot im Reisegewerbe

  • BFH, 15.07.2005 - I R 21/04

    Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht durch Hinzurechnungen

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk -

  • BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20

    Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform

  • VG Koblenz, 01.07.2021 - 5 L 475/21

    Das Anbieten von Brautfrisuren stellt ein zulassungspflichtiges Handwerk dar

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2020 - 6 S 2901/18

    J. gegen Handwerkskammer Heilbronn-Franken wegen Mitteilung der beabsichtigten

  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 22 B 13.2021

    Jedenfalls bei Ein-Mann-Betrieben können keine solchen Tätigkeiten bei der

  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 22 ZB 12.22

    Untersagung der Fortsetzung des Betriebs des Maler- und Lackiererhandwerks ohne

  • VG Arnsberg, 20.04.2005 - 1 K 2265/03

    Erfordernis eines "großen Befähigungsnachweises" (Meisterbrief) und einer

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 8 LA 63/05

    Streit über die Eintragungsverpflichtung eines elektrotechnischen Handwerks in

  • VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2005 - 6 S 1601/05

    Keine Zuordnung des Fassadenbaus zum Klempnerhandwerk

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 101/11

    Berufsbildung - Angemessene Ausbildungsvergütung - Abgrenzung von industrieller

  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 ZB 11.2189

    Gewerbeuntersagung; Zulassungsgründe nicht ausreichend dargelegt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - 4 B 96/16

    Untersagung und Einstellung der selbständigen Ausübung der zulassungspflichtigen

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 890/13

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk -

  • VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1462

    Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 11 S 2482/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Familiennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einem

  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 22 ZB 09.3156

    Ausnahmebewilligung für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk; Nachweis der

  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719

    Altgesellenregelung im Handwerksrecht: Lehrjahre zählen nicht als Berufspraxis

  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2005 - 9 K 2905/03

    Feststellungsinteresse; Handwerksrolleneintragung; Staats-Bürger-Verhältnis;

  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1509

    Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer

  • VG Gießen, 21.11.2005 - 10 E 872/05

    Genehmigungspflicht für die Vermittlung von Sportwetten

  • VG Koblenz, 26.01.2021 - 5 K 614/20

    Erteilung einer Reisegewerbekarte, Beschränkung auf "Reparaturen und kleinere

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2008 - 4 A 576/04

    Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Zulassung zum

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 8 ME 77/04

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz;

  • VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 9 K 478/07

    Löschung, Handwerksrolle, handwerkliche Betriebsform, industrielle Betriebsform,

  • VG Gießen, 21.11.2005 - 10 E 1104/05

    Vermittlung von Sportwetten ins Europäische Ausland

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 22 C 14.107

    Nachweis in etwa meistergleicher Kenntnisse und Fertigkeiten

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2013 - 2 LA 7/13

    Begründungsmangel eines Urteils bei Bezugnahme auf die Begründung eines

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 22 ZB 08.3350

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - 4 B 1693/09
  • VG Köln, 30.01.2014 - 9 K 5925/12
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