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   BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14   

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https://dejure.org/2014,6950
BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14 (https://dejure.org/2014,6950)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.2014 - 1 B 1.14 (https://dejure.org/2014,6950)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2014 - 1 B 1.14 (https://dejure.org/2014,6950)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 7 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 3 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 29 Abs 3 S 1 AufenthG 2004
    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; kumulative Aufenthaltstitel

  • Wolters Kluwer

    Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug i.R.d. Erteilung von Aufenthaltstiteln hinsichtlich Sicherung des Lebensunterhalts

  • rewis.io

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; kumulative Aufenthaltstitel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug i.R.d. Erteilung von Aufenthaltstiteln hinsichtlich Sicherung des Lebensunterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (220)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12

    Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
    Die Beschwerde macht zunächst geltend, das vorliegende Verfahren gebe Gelegenheit, in Ergänzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2013 - BVerwG 1 C 12.12 - zu den konkreten Voraussetzungen und möglichen Ausnahmetatbeständen der jeweils zu erteilenden Aufenthaltserlaubnisse grundsätzliche Vorgaben zu entwickeln.

    Der Ausländer erhält hierdurch kein über die gesetzlich geregelten Aufenthaltstitel hinausgehendes "neues" Aufenthaltsrecht, sondern lediglich mehrere Aufenthaltstitel, die in ihren Rechtsfolgen und in ihrem Fortbestand weiterhin jeweils ihren eigenen Regelungen unterliegen (Urteil vom 19. März 2013 - BVerwG 1 C 12.12 - BVerwGE 146, 117 Rn. 19 f. = InfAuslR 2013, 264).

    Die von der Beschwerde behauptete Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2013 - BVerwG 1 C 12.12 - (a.a.O.) ist schon nicht entsprechend den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt hierfür nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 1 C 19.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Ehegattennachzug; Erledigung der

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
    Daraus ergibt sich zugleich, dass auch der Umstand, dass die dem Kläger bereits erteilte humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG an die vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers anknüpft und damit gegenüber anderen Aufenthaltstiteln subsidiär ist, der Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels bei Vorliegen der für diesen Titel erforderlichen Erteilungsvoraussetzungen nicht entgegensteht, sondern allenfalls Anlass für eine nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gibt (vgl. Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 1 C 19.10 - InfAuslR 2011, 431, dort noch offengelassen).
  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 22 K 7814/15

    Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1/14 -, juris, Rdn. 5.
  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
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