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   BVerwG, 01.06.1965 - I C 118.62   

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https://dejure.org/1965,142
BVerwG, 01.06.1965 - I C 118.62 (https://dejure.org/1965,142)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1965 - I C 118.62 (https://dejure.org/1965,142)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1965 - I C 118.62 (https://dejure.org/1965,142)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Antragsstellers als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention - Vorliegen des Verfolgungstatbestands im Sinne der Genfer Konvention

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Wird zitiert von ... (1107)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.06.1962 - I C 41.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1965 - I C 118.62
    Wie der Senat in den Urteilen vom 29. Juni 1962 - BVerwG I C 41.60 und BVerwG I C 54.60 - ausgeführt hat, liegen gute Gründe für eine Furcht vor Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention vor, wenn dem Flüchtling bei verständiger Würdigung des Falles nicht zuzumuten ist, daß er in dem Lande bleibt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß auch von nichtstaatlichen Stellen politische Verfolgung ausgehen kann, wenn der Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Betreffenden gegen Übergriffe Dritter zu schützen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1965 - BVerwG 1 C 118.62 -).
  • VG Frankfurt/Main, 29.03.1999 - 9 E 30919/97

    'Côte d''Ivoire, Minderjährige, Kinder, Stämme, Djoula, Geschlechtsspezifische

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  • VG Frankfurt/Main, 26.07.2000 - 9 E 30988/99
    Damit wird letztlich für die 1. Alternative auf die Abwesenheit einer Schutzmöglichkeit durch das Land abgestellt, dem der Betroffene als Staatsangehöriger angehört oder in dem im Falle einer Staatenlosigkeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BVerwG U. v. 01.06.1965 - I C 118.62 - UA S.5).

    Denn die GK hat die Aufgabe, den fehlenden oder unzumutbaren Schutz des Heimatlandes zu ersetzen (BVerwG U. v. 01.06.1965 - I C 118.62 - UA S.5).

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