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   BVerwG, 01.06.1984 - 4 B 91.84   

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https://dejure.org/1984,7725
BVerwG, 01.06.1984 - 4 B 91.84 (https://dejure.org/1984,7725)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1984 - 4 B 91.84 (https://dejure.org/1984,7725)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1984 - 4 B 91.84 (https://dejure.org/1984,7725)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1984 - 4 B 91.84
    Diese Auslegung kann vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln verletzt sind (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 und vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 45).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1984 - 4 B 91.84
    Dazu gehört neben der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage mindestens ein Hinweis, aus dem sich ihre grundsätzliche Bedeutung ergibt (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1984 - 4 B 91.84
    Diese Auslegung kann vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln verletzt sind (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 und vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 45).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 01.06.1984 - 4 B 91.84
    Dazu gehört neben der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage mindestens ein Hinweis, aus dem sich ihre grundsätzliche Bedeutung ergibt (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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