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   BVerwG, 01.06.2010 - 3 KSt 1.10, 3 KSt 1.10 (3 B 48.09)   

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https://dejure.org/2010,14157
BVerwG, 01.06.2010 - 3 KSt 1.10, 3 KSt 1.10 (3 B 48.09) (https://dejure.org/2010,14157)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2010 - 3 KSt 1.10, 3 KSt 1.10 (3 B 48.09) (https://dejure.org/2010,14157)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 3 KSt 1.10, 3 KSt 1.10 (3 B 48.09) (https://dejure.org/2010,14157)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Fälligkeit der Gerichtskosten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Fälligkeit von Gerichtskosten nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtskraft; Verfassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Fälligkeit von Gerichtskosten nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtskraft; Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Fälligkeit der Gerichtskosten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Fälligkeit von Gerichtskosten nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtskraft; Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05

    Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2010 - 3 KSt 1.10
    Zur Entscheidung ist gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der in der Geschäftsverteilung des Senats vorgesehene Berichterstatter als Einzelrichter berufen (Beschluss vom 25. Januar 2006 - BVerwG 10 KSt 5.05 - NVwZ 2006, 479 ).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 3 B 48.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2010 - 3 KSt 1.10
    Der Kläger wendet sich dagegen, dass ihm als Unterlegenem des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens BVerwG 3 B 48.09 (Beschluss vom 16. März 2010) die Zahlung der - gemäß § 334 Abs. 3 Satz 2 LAG auf ein Viertel ermäßigten - Gebühr nach Nr. 5500 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz abverlangt wird.
  • BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung;

    Die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung des Klägers mit Beschluss vom 4. Mai 2020 - 3 KSt 1.10 -, über die der Senat gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG durch den Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet, ist unzulässig und daher zu verwerfen.
  • BVerwG, 07.11.2011 - 8 KSt 8.11
    Als außerordentlicher Rechtsbehelf hindert sie das Eintreten der Rechtskraft nicht (Beschluss vom 1. Juni 2010 - BVerwG 3 KSt 1.10 - juris m.w.N.).
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