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BVerwG, 01.07.1986 - 6 PB 6.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Definition des Begriffs des Beschäftigter hinsichtlich einer Mitbestimmung bei der Personalratswahl
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.07.1985 - I/V - L 1044/85
- VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1542/85
- BVerwG, 01.07.1986 - 6 PB 6.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78
Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 6 PB 6.86
Dem Beteiligten kann auch nicht darin beigepflichtet werden, daß die angefochtene Entscheidung in dem o.a. Sinne von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1978 - BVerwG 6 P 34.78 - (PersV 1979, 194 = ZBR 1978, 345) abweicht. - BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80
Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 6 PB 6.86
Hiernach kann die Rüge des Beteiligten, der angegriffene Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 14.80 (PersV 1982, 110 = ZBR 1982, 156) ab, schon deshalb keinen Erfolg haben, weil dieser Beschluß zu der allgemeinen Regelung des Wahlrechs der "Beschäftigten" in § 9 Abs. 1 HPVG i.d.F. vom 2. Januar 1979 (GVBl. I S. 2) ergangen ist, während der angegriffene Beschluß auf einer Auslegung des Begriffs der "sonstigen in Erziehung und Unterrichtung tätigen Personen" in § 75 Abs. 1 HPVG beruht. - BVerwG, 12.12.1983 - 6 PB 21.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 6 PB 6.86
Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 -).