Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11973
BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93 (https://dejure.org/1993,11973)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1993 - 9 C 287.93 (https://dejure.org/1993,11973)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - 9 C 287.93 (https://dejure.org/1993,11973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,11973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylberechtigung vietnamesischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik nach vorheriger Einreise in die DDR und Beurteilung politischer Verfolgung nach dem vietnamesischen Strafgesetz - Reintegrationsabkommen zwischen Vietnam und der Bundesrepublik als Möglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Dieses Abkommen ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (DVBl 1993, S. 324, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) ausgeführt hat, auch zwischenzeitlich in Kraft getreten; das Auswärtige Amt hat dies in einer Auskunft vom 6. März 1993 gegenüber dem Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt und als Tag des Inkrafttretens den 16. Oktober 1992 genannt.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (a.a.O.) entschieden hat, ist es den Klägern, sofern sie zu dem von dem Abkommen erfaßten Personenkreis gehören, nämlich zumutbar, die durch das "Reintegrationsabkommen" eröffnete Möglichkeit der straffreien Rückkehr nach Vietnam in Anspruch zu nehmen.

    Dies gilt zumindest bei Anlegung des Prognosemaßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der für unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren maßgeblich ist (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - a.a.O. - m.w.N.).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung der Kläger aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich, sofern sie von der Staffreiheitsgarantie des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 9. Juni 1992 abgeschlossenen Abkommens über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage erfaßt sind.
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Der Senat hat insoweit auf die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG geltende übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung der Kläger aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich, sofern sie von der Staffreiheitsgarantie des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 9. Juni 1992 abgeschlossenen Abkommens über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage erfaßt sind.
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Das Berufungsgericht hat danach zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Das Berufungsgericht hat danach zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Zwar hat das Berufungsgericht Anhaltspunkte dafür festgestellt, daß diese Strafvorschrift an sich nicht nur "auf dem Papier" steht; für freiwillig auf der Grundlage des "Reintegrationsabkommens" zurückkehrende vietnamesische Staatsangehörige hat der vietnamesische Staat aber, wie ausgeführt, ausdrücklich auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichtet, so daß insoweit bei der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise (vgl. hierzu Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90] ) die für eine Anwendung dieser Vorschrift sprechenden Umstände offensichtlich nicht mehr die dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung der Kläger aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich, sofern sie von der Staffreiheitsgarantie des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 9. Juni 1992 abgeschlossenen Abkommens über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage erfaßt sind.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Der Senat hat insoweit auf die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG geltende übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 287.93
    Der Senat hat insoweit auf die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG geltende übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht