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BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 421.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Politischer Charakter einer drohenden Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland - Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung im Asylrecht - Straffreiheitsgarantie für vietnamesische Gastarbeiter in der Bundesrepublik ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.04.1992 - A 8 K 12275/90
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.1992 - A 16 S 1412/92
- BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 421.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 421.93
Dieses Abkommen ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (DVBl 1993, 324; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) ausgeführt hat, auch zwischenzeitlich in Kraft getreten; das Auswärtige Amt hat dies in einer Auskunft vom 6. März 1993 gegenüber dem Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt und als Tag des Inkrafttretens den 16. Oktober 1992 genannt.Dies gilt zumindest bei Anlegung des Prognosemaßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der für unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren maßgeblich ist (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - a.a.O. - m.w.N.).
Selbst bei der von dem Kläger hier für erforderlich gehaltenen Anlegung des dem Begriff der "begründeten Furcht vor Verfolgung" im Sinne des Art. 1 A. Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention innewohnenden Prognosemaßstabs, wenn er sich denn von dem Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, wie ihn das Bundesverwaltungsgericht entwickelt (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - a.a.O.) und auch für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG für maßgeblich erklärt hat (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - a.a.O.), unterscheiden sollte, führte dies zu keinem anderen Ergebnis.
Wie der Senat in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (…a.a.O.) entschieden hat, ist es dem Kläger zumutbar, die durch das "Reintegrationsabkommen" eröffnete Möglichkeit der straffreien Rückkehr nach Vietnam in Anspruch zu nehmen.
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 421.93
Zwar hat das Berufungsgericht Anhaltspunkte dafür festgestellt, daß diese Strafvorschrift an sich nicht nur "auf dem Papier steht"; für freiwillig auf der Grundlage des "Reintegrationsabkommens" zurückkehrende vietnamesische Staatsangehörige hat der vietnamesische Staat aber - wie ausgeführt - zwischenzeitlich ausdrücklich auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichtet, so daß insoweit bei der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise (vgl. hierzu Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90] ) die für eine Anwendung dieser Vorschrift sprechenden Umstände offensichtlich nicht mehr die dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen. - BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 421.93
Das Berufungsgericht hat ferner zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Streitwertfestsetzung im Asylverfahren
Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 421.93
Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im f Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann. - BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68
Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 421.93
Das Berufungsgericht hat ferner zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41). - BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87
Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei
Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 421.93
Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im f Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann. - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 421.93
Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im f Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.