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   BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93   

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BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93 (https://dejure.org/1993,18207)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1993 - 9 C 67.93 (https://dejure.org/1993,18207)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - 9 C 67.93 (https://dejure.org/1993,18207)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung vietnamesischer Staatsangehöriger - Anforderungen an die Substantiierung eines Abschiebungshindernisses wegen einer drohenden Bestrafung wegen Republikflucht im Falle der Rückkehr nach Vietnam

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  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Dieses Abkommen ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (DBVl 1993, 324, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) ausgeführt hat, auch zwischenzeitlich in Kraft getreten; das Auswärtige Amt hat dies in einer Auskunft vom 6. März 1993 gegenüber dem Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt und als Tag des Inkrafttretens den 16. Oktober 1992 genannt.

    Dies gilt zumindest bei Anlegung des Prognosemaßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der für unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren maßgeblich ist (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - a.a.O. - m.w.N.).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - a.a.O.) entschieden hat, ist es den Klägern zumutbar, die durch das "Reintegrationsabkommen" eröffnete Möglichkeit der straffreien Rückkehr nach Vietnam in Anspruch zu nehmen.

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Es kann ebenfalls dahinstehen, ob eine denkbare Bestrafung wegen Übertritts zum christlichen Glauben in der Bundesrepublik Deutschland von der Straffreiheitsgarantie des Abkommens erfaßt ist, da die insoweit von dem Kläger zu 6 geäußerte Befürchtung nicht hinreichend substantiiert ist (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44), um daraus die Annahme einer drohenden Verfolgung herleiten zu können, zumal er nicht einmal dargelegt hat, welche Repressalien er infolge seines Übertritts befürchtet (Akte des VG Karlsruhe Bl. 3, 11, 89 und 91).
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Das Berufungsgericht hat ferner zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 [BVerwG 26.10.1971 - I C 30.68] und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Das Berufungsgericht hat ferner zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 [BVerwG 26.10.1971 - I C 30.68] und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Es gilt auch für die Kläger zu 7 und 15, da deren behauptete Degradierung zum "einfachen Arbeiter" in der früheren CSSR wegen kritischer Äußerungen (Bundesamtsakte Bl. 24/25) bzw. Verwarnung wegen Teilnahme an einer Demonstration in der früheren DDR (Bundesamtsakte Bl. 10), sofern ihr Vorbringen überhaupt in der gebotenen Weise substantiiert sein sollte, nicht die für die Annahme einer politischen Verfolgung erforderliche Intensität aufweisen (vgl. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Zwar hat das Berufungsgericht Anhaltspunkte dafür festgestellt, daß diese Strafvorschrift an sich nicht nur "auf dem Papier steht"; für freiwillig auf der Grundlage des "Reintegrationsabkommens" zurückkehrende vietnamesische Staatsangehörige hat der vietnamesische Staat aber - wie ausgeführt - zwischenzeitlich ausdrücklich auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichtet, so daß insoweit bei der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise (vgl. hierzu Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 ) die für eine Anwendung dieser Vorschrift sprechenden Umstände offensichtlich nicht mehr die dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Das gilt auch für die Klägerin zu 9, da deren behauptete einwöchige Inhaftierung wegen eines Fluchtversuchs im Jahre 1981 (Bundesamtsakte Bl. 9), soweit diese Maßnahme überhaupt politischen Charakter besaß, weder für das Verlassen Vietnams im April 1988 noch der früheren DDR ursächlich gewesen ist (vgl. zum Erfordernis des Kausalzusammenhangs von Verfolgung/Flucht/Asyl Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 67.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
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