Rechtsprechung
BVerwG, 01.07.2004 - 4 B 41.04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Festlegung der "Taburäume" für Windenergieanlagen - Anpassungsverpflichtung des Flächennutzungsplans - Erfolgsaussichten einer Amtshaftungsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11146/03
- BVerwG, 01.07.2004 - 4 B 41.04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81
Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 4 B 41.04
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ausnahmsweise nicht (nur) ein materiellrechtlicher, sondern (auch) ein verfahrensrechtlicher, einer Rüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugänglicher Verstoß sein, wenn ein Gericht bei Bildung seiner Überzeugung entscheidungstragend von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (BVerwGE 68, 338; 85, 155). - BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00
Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage
Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 4 B 41.04
Dieser Grundsatz gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es sich bei dem beanstandeten Verhalten um eine grundsätzliche Maßnahme zentraler Dienststellen bei Anwendung eines ihnen besonders anvertrauten Spezialgesetzes handelt oder wenn das Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - in ZR 282/00 - DVBl 2001, 1619). - BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90
Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 4 B 41.04
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ausnahmsweise nicht (nur) ein materiellrechtlicher, sondern (auch) ein verfahrensrechtlicher, einer Rüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugänglicher Verstoß sein, wenn ein Gericht bei Bildung seiner Überzeugung entscheidungstragend von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (BVerwGE 68, 338; 85, 155). - BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 4 B 41.04
Bezogen auf Amtshaftungsklagen ist das etwa dann der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verhalten eines Beamten als rechtmäßig gewertet hat und diesem gegenüber deshalb nicht der Vorwurf erhoben werden kann, er habe offensichtlich fehlsam gehandelt und damit schuldhaft eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270).