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   BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10   

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BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10 (https://dejure.org/2010,7523)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2010 - 6 PB 7.10 (https://dejure.org/2010,7523)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 6 PB 7.10 (https://dejure.org/2010,7523)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 321; BPersVG § 44; BRKG § 5
    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; übergangener Antrag; Gehörsrüge; Reisekosten von Mitgliedern des Bezirkspersonalrats; große Wegstreckenentschädigung

  • openjur.de

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; übergangener Antrag; Gehörsrüge; Reisekosten von Mitgliedern des Bezirkspersonalrats; große Wegstreckenentschädigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 Nr 3 Alt 2 ArbGG, § 321 ZPO, § 44 Abs 1 S 2 BPersVG, § 54 Abs 1 BPersVG, § 5 Abs 1 S 2 BRKG
    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; übergangener Antrag; Gehörsrüge; Reisekosten von Mitgliedern des Bezirkspersonalrats; große Wegstreckenentschädigung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens der Beschlussergänzung gem. § 312 Zivilprozessordnung (ZPO) im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren i.R.e. rechtsirrtümlichen Nichtbescheidung eines Anspruchs; Anfechtbarkeit einer Beschlussergänzung mit der ...

  • rewis.io

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; übergangener Antrag; Gehörsrüge; Reisekosten von Mitgliedern des Bezirkspersonalrats; große Wegstreckenentschädigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; übergangener Antrag; Gehörsrüge; Reisekosten von Mitgliedern des Bezirkspersonalrats; große Wegstreckenentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens der Beschlussergänzung gem. § 312 Zivilprozessordnung ( ZPO ) im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren i.R.e. rechtsirrtümlichen Nichtbescheidung eines Anspruchs; Anfechtbarkeit einer Beschlussergänzung mit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 816
  • DVBl 2010, 1320
  • DÖV 2011, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10
    Eine Benachteiligung der Personalratstätigkeit liegt darin offensichtlich nicht, weil das Personalratsmitglied genauso behandelt wird, wie jeder andere Anspruchsberechtigte ohne personalvertretungsrechtliche Funktion und weil spezielle personalvertretungsrechtliche Gründe es nicht gebieten, die vom Gesetzgeber gewollte ökologische Verhaltenssteuerung zu vernachlässigen (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2008 - BVerwG 6 PB 4.08 - juris Rn. 5 und 7 sowie vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - juris Rn. 17).

    In solchen Fällen hält die "große Wegstreckenentschädigung" nach § 5 Abs. 2 BRKG eine Regelung bereit, die bei sachgerechter Anwendung im Einklang mit dem Benachteiligungsverbot des § 8 BPersVG sicherstellt, dass der Beschäftigte nicht mit Kosten belastet bleibt, die er bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seines Personalratsmandats nicht vermeiden kann (vgl. Beschluss vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10
    Wurde dagegen ein Anspruch rechtsirrtümlich nicht beschieden, etwa weil das Gericht unter Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör den für die Auslegung des Antrags erheblichen Vortrag des Antragstellers nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat, so kann von einem Übergehen im Sinne des § 321 ZPO nicht gesprochen werden (so zu § 120 VwGO: Urteil vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 = Buchholz 402.25 § 13 AsylVfG Nr. 1 S. 4 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 16 A 164/08

    Feststellungsinteresse hinsichtlich einer Entscheidung ohne rechtliche Auswirkung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10
    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 10.02.2010 - AZ: OVG 16 A 164/08.PVB.
  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10
    Dieser war zum 1. Januar 2009 in die Freistellungsphase nach dem Blockmodell der Altersteilzeit eingetreten und damit aus dem Bezirkspersonalrat ausgeschieden (vgl. Beschluss vom 15. Mai 2002 - BVerwG 6 P 8.01 - BVerwGE 116, 242 = Buchholz 250 § 29 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 4.08

    Entscheidungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der Entscheidung über die

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10
    Eine Benachteiligung der Personalratstätigkeit liegt darin offensichtlich nicht, weil das Personalratsmitglied genauso behandelt wird, wie jeder andere Anspruchsberechtigte ohne personalvertretungsrechtliche Funktion und weil spezielle personalvertretungsrechtliche Gründe es nicht gebieten, die vom Gesetzgeber gewollte ökologische Verhaltenssteuerung zu vernachlässigen (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2008 - BVerwG 6 PB 4.08 - juris Rn. 5 und 7 sowie vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Die nach pflichtgemäßer Abwägung der für und gegen die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs sprechenden Umstände getroffene Entscheidung, dieses zu nutzen, ist gerichtlich nur auf Vertretbarkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. April 2008 - 6 PB 3.08 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 36 Rn. 4 ff. und - 6 PB 4.08 - juris Rn. 4 ff. m.w.N., vgl. auch Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 17; vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7.10 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 38 Rn. 22 und vom 26. März 2013 - 6 PB 2.13 - juris Rn. 3).

    Spezielle personalvertretungsrechtliche Gründe gebieten es nicht, die in der Beschränkung auf den im Vergleich zur Entschädigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 SächsRKG geringeren Satz des § 5 Abs. 1 Satz 1 SächsRKG zum Ausdruck kommende ökologische Verhaltenssteuerung zu vernachlässigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 17; vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7.10 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 38 Rn. 22 und vom 26. März 2013 - 6 PB 2.13 - juris Rn. 3).

  • VG Potsdam, 15.05.2012 - 21 K 95/10

    Personalvertretungsrecht der Länder

    Denn das Bundesverwaltungsgericht stellt sowohl in dem Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 17, als auch in dem Beschluss vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7/10 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 22, ausdrücklich fest, dass nicht einmal die bundesrechtliche Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BRKG, der immerhin eine Wegstreckenentschädigung von 0, 20 EUR je gefahrenen Kilometer vorsieht, auf Kostendeckung angelegt ist.

    Mit § 5 Abs. 2 BRKG steht damit eine Regelung zur Verfügung, die bei sachgerechter Anwendung im Einklang mit dem Benachteiligungsgebot des § 107 Satz 1 BPersVG sicherstellt, dass der Beschäftigte nicht mit Kosten belastet bleibt, die er bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seines Personalratsmandats nicht vermeiden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 19, und vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7/10 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 23).

    In Anlehnung an den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, wonach die Gewährung der großen Wegstreckenentschädigung immer dann in Betracht zu ziehen ist, wenn eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausscheidet und die zu Gunsten des Personalratsmitgliedes eingreifenden Regelungen in § 6 TGV-Bund und § 5 Abs. 1 BRKG eine auch nur annähernd kostendeckende Erstattung nicht zulassen (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 19, und vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7/10 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 23; OVG Münster, Urteil vom 21. März 2012 - 1 A 1295/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 53 ff.), geht die Kammer von einer atypischen Konstellation im Sinne dieser Rechtsprechung auch dann aus, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vom Wohnort zum Dienstort und zurück deshalb ausscheidet, weil das Personalratsmitglied für eine sachgerechte Bewältigung der anstehenden Personalratstätigkeit auf einen am Dienstort zur Verfügung stehenden PKW angewiesen ist.

  • VG Köln, 05.03.2012 - 33 K 5314/11

    Erfolgloser Antrag eines Mitglieds des BezPR beim BMVg auf Gewährung weiterer

    Im Rahmen des ihm in diesem Zusammenhang zustehenden begrenzten Beurteilungsspielraums vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.07.2010 - 6 PB 7/10 -, ZfPR online 2010, S. 5 = NVwZ-RR 2010, 816.

    so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009 - 6 PB 17/09 -, PersR 2010, 200 = ZfPR online 2010, 9; Beschluss vom 01.07.2010, a.a.O.; in diesem Sinne auch Teilziffer 5.2.2, erster Spiegelstrich BRKGVwV, wonach ein erhebliches dienstliches Interesse vorliegen kann, wenn "das Dienstgeschäft bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels nicht durchgeführt werden kann oder ein solches nicht zur Verfügung steht".

  • BVerwG, 26.03.2013 - 6 PB 2.13

    Verweigerung der Zahlung der sogenannten großen Wegstreckenentschädigung (30

    Spezielle personalvertretungsrechtliche Gründe gebieten es nicht, die vom Gesetzgeber mit der Festlegung eines solchen Satzes gewollte ökologische Verhaltenssteuerung zu vernachlässigen (Beschlüsse vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 17 und vom 1. Juli 2010 - BVerwG 6 PB 7.10 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 38 Rn. 22).
  • ArbG Halle, 05.06.2014 - 1 BV 58/13

    Höhe der Erstattung von Fahrtkosten - Betriebsratsmitglied - Teilnahme an

    In solchen Fällen hält jedoch die "große Wegstreckenentschädigung" nach § 5 Abs. 2 BRKG eine Regelung bereit, die bei sachgerechter Anwendung im Einklang mit dem Benachteiligungsverbot von Betriebsratsmitgliedern sicher stellt, dass das Betriebsratsmitglied nicht mit Kosten belastet bleibt, die er bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seines Mandats nicht vermeiden kann (vgl. hinsichtlich Reisekosten von Mitgliedern des Personalrates: BVerwG vom 01.07.2010 - 6 PB 7/10 - juris, Rz. 22).
  • VG Greifswald, 07.04.2011 - 7 A 534/06

    Personalvertretungsrecht des Landes

    Eine Benachteiligung der Personalratstätigkeit liegt darin offensichtlich nicht, weil das Personalratsmitglied genau so behandelt wird, wie jeder andere Anspruchsberechtigte ohne personalvertretungsrechtliche Funktion und weil spezielle personalvertretungsrechtliche Gründe es nicht gebieten, die vom Gesetzgeber gewollte ökologische Verhaltenssteuerung zu vernachlässigen (BVerwG, Beschluss vom 01.07.2010 Az. 6 PB 7/10; zit. nach juris).
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