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   BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19   

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BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19 (https://dejure.org/2020,24636)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2020 - 2 WD 15.19 (https://dejure.org/2020,24636)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 2 WD 15.19 (https://dejure.org/2020,24636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 2 Satz 2, Art. 5 Abs.... 1 Satz 1, Art. 17a, Art. 20 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 46 Abs. 2, Art. 48 Abs. 1 und 2, Art. 65a, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4, Art. 115b, Art. 137 Abs. 1; SG §§ 6, 7, 8, 10 Abs. 6, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 12 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 3, § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 2; WDO § 17 Abs. 2, § 22 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 6, § 108 Abs. 3 Satz 1; AbgG § 5 Abs. 1; SoldGG § 3 Abs. 3; Verf RP Art. 96 Abs. 1; AbgGRhPf § 2 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1; StGB §§ 81, 82, 94, 185 ff.
    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens; Fahrlässigkeit; Formalbeleidigung; Inkompatibilität; Kameradschaftspflicht; Kommunikationszusammenhang; Kontext von Äußerungen; Landesverrat; Meinungsfreiheit; Mäßigungspflicht; Schmähkritik; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 17a GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG

  • rewis.io

    Äußerungen eines Offiziers als nominierter Landtagskandidat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um den Vorwurf unangebrachter Äußerungen eines früheren Soldaten gegenüber einer Untergebenen und polemischer Äußerungen als Landtagskandidat im Wahlkampf; Einordnung polemischer Äußerungen eines Offiziers als nominierter Kandidat für eine Partei im Wahlkampf ohne ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 169, 66
  • NVwZ-RR 2020, 1039
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch disziplinarrechtliche Ahndung von

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    § 10 Abs. 6 SG schränkt zwar als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG die Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 17a Abs. 1 GG) ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ).

    Die polemischen Äußerungen erreichen auch nicht den Grad einer Formalbeleidigung oder Schmähkritik, sodass sie nicht mehr von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt wären (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71.07 - BVerfGK 11, 82 und vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 - NVwZ 2019, 719 Rn. 10 f.).

    Dagegen spricht vor allem, dass die verbal attackierten Personen vom früheren Soldaten in ihrer Eigenschaft als staatliche Funktionsträger - Bundeskanzler, Ministerpräsident, Innenminister - angegriffen wurden und er deren Subjektqualität und Menschenwürde nicht infrage stellte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71.07 - BVerfGK 11, 82 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    Dass die Äußerungen polemisch überspitzt und herabwürdigend formuliert sind, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266 ).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze verbieten mithin die konkreten Umstände, unter denen die Äußerungen gefallen sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266 ), sie als Verstoß gegen § 10 Abs. 6 SG disziplinarisch zu ahnden.

  • BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch in scharfer Form zu kritisieren, markiert gerade den Kernbereich der Meinungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 - NJW 2019, 2600).
  • BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17

    Zu den Voraussetzungen an die gerichtliche Untersagung einer Äußerung als

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    Die polemischen Äußerungen erreichen auch nicht den Grad einer Formalbeleidigung oder Schmähkritik, sodass sie nicht mehr von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt wären (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71.07 - BVerfGK 11, 82 und vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 - NVwZ 2019, 719 Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    Das Verfahren ist daher unter Feststellung eines Dienstvergehens nach § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 46 Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    Auch in der Kumulation der Pflichtverletzungen erreicht das Dienstvergehen keine solche Schwere, dass eine disziplinargerichtliche Maßnahme geboten wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 101 und vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    Auch in der Kumulation der Pflichtverletzungen erreicht das Dienstvergehen keine solche Schwere, dass eine disziplinargerichtliche Maßnahme geboten wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 101 und vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    Es handelt sich um Pflichtverletzungen lediglich verbaler Art, die nur fahrlässig begangen worden und darum im Vergleich zu einer vorsätzlichen Begehung milder zu gewichten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - juris Rn. 54 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    Sie verlangt, seine Mäßigungspflichten zu reduzieren, bildet die Wahl doch die "Quelle der Staatsgewalt" (BVerfG, Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. - BVerfGE 123, 267 ).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
    Sie müssen ihren Standpunkt aber zum Erhalt ihrer Autorität als Vorgesetzte besonnen, tolerant und sachlich vertreten (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36 ; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 WDB 3, 19 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16

    Klinikpförtner kann Kreisrat sein

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

  • BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24.77

    Soldat - Verletzung von Dienstpflichten - Öffentliche politische Veranstaltung

  • BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98

    Neutralitätspflicht staatlicher Organe gegenüber politischen Parteien und

  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 25.05.2022 - 2 WRB 2.21

    Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr

    Vielmehr muss § 17 Abs. 2 Satz 3 SG nach der sogenannten Wechselwirkungstheorie seinerseits im Lichte der Grundrechte ausgelegt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 "Lüth"; Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 746/68 - BVerfGE 28, 55 zu § 17 Abs. 1 SG und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 23 ff.).

    Vielmehr beschränkt § 17 Abs. 2 Satz 3 Alt. 2 SG die Art und Weise dieser Betätigung und erfordert, bei der äußeren Gestaltung und Formulierung entsprechender Internetauftritte auf die mit der dienstlichen Stellung verbundenen Integritätserwartungen Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36 und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 14 zu § 10 Abs. 6 SG und Art. 5 Abs. 1 GG).

    Gegen diesen Grundsatz wird verstoßen, wenn Teilen einer Meinungsäußerung eine bei hinreichender Beachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche und damit überzogene Deutung gegeben und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterworfen wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 - NJW 1992, 2750 ; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020- 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 20).

  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Diese Besonderheiten der Wahlkampfsituation verlangen, die Mäßigungspflichten zu reduzieren, bildet die Wahl doch die "Quelle der Staatsgewalt" (BVerfG, Urteil vom 30.06.2009 - 2 BvE 2/08 u.a. - BVerfGE 123, 267 , so auch für Soldaten BVerwG, Urteil vom 01.07.2020 - 2 WD 15.19 -, juris).
  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (BVerwG, Urteile vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 27), sofern sie noch nicht den Grad einer Formalbeleidigung oder Schmähkritik erreichen (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 31).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 23 m. w. N.).

    Sie müssen ihren Standpunkt aber zum Erhalt ihrer Autorität als Vorgesetzte besonnen, tolerant und sachlich vertreten (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36 ; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 14).

  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    Die nur fahrlässig verursachte Körperverletzung verlangt eine mildere Disziplinarmaßnahme als die Dienstgradherabsetzung, weil die Rechtsordnung den Unrechtsgehalt zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln unterschiedlich bewertet (BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1998 - 2 WD 16.97 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 19, vom 14. April 2011 - 2 WD 7.10 - NZWehrr 2012, 35, vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 28 und vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - juris Rn. 34).

    Ihrer Verhängung steht auch nicht § 17 Abs. 2 WDO entgegen, weil durch die Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens der halbjährige Fristlauf gemäß § 17 Abs. 5 WDO gehemmt wurde (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - Rn. 34).

  • BVerwG, 08.05.2023 - 2 WDB 13.22

    Leugnung und Verharmlosung des Holocaust

    (aa) Die unabhängig vom Dienstgrad nach § 8 SG bestehende politische Treuepflicht eines Soldaten verlangt von diesem zwar nicht, sich mit den Zielen oder einer bestimmten Politik der jeweiligen Bundesregierung oder der im Bundestag vertretenen Parteien zu identifizieren und sie zu unterstützen, auch wenn ihn dies nicht vom Zurückhaltungsgebot nach § 10 Abs. 6 SG befreit (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 22); sie verpflichtet ihn jedoch, die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes zum einen anzuerkennen und zum anderen, für ihre Erhaltung einzutreten.
  • BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21

    Nachweis des Handelns eines Soldaten aus verfassungsfeindlicher Gesinnung (hier:

    Ebenso neigt er dazu, dass der Soldat durch seine mit den in Anschuldigungspunkt 4. und 5. beschriebenen Äußerungen sich wohl noch im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 33 ff., vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 ff. und vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 23).

    Die unabhängig vom Dienstgrad bestehende politische Treuepflicht eines Soldaten verlangt von diesem zwar - wie vom Soldaten zutreffend betont - nicht, sich mit den Zielen oder einer bestimmten Politik der jeweiligen Bundesregierung oder der im Bundestag vertretenen Parteien zu identifizieren und sie zu unterstützen, auch wenn ihn dies nicht - wie vom Soldaten augenscheinlich verkannt - vom Zurückhaltungsgebot nach § 10 Abs. 6 SG befreit (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 22); sie verpflichtet ihn jedoch, die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes zum einen anzuerkennen und zum anderen, für ihre Erhaltung einzutreten.

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

    Ungeachtet der historischen Fragwürdigkeit der Behauptungen bewegen sie sich noch im Bereich des nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 GG, § 15 Abs. 1 Satz 2 SG Zulässigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 ff.).
  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

    Es handelte sich auch nicht um Pflichtverletzungen, die nur fahrlässig begangen wurden und deshalb milder zu gewichten wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2022 - 2 WDB 7.21

    Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebeung der Anordnung der vorläufigen

    Dies gilt umso mehr, als der Soldat die Äußerungen nur hinsichtlich Ziffer 23 der Anschuldigungsschrift (entspricht Ziffer 4 der Einleitungsverfügung) bestreitet und nur hinsichtlich Ziffer 8 der Anschuldigungsschrift (entspricht Ziffer 2.a) der Einleitungsverfügung) als alkoholbedingte Entgleisung darstellt, sie im Übrigen einräumt und inhaltlich weitgehend mit vermeintlich politischen Fehlentscheidungen der seinerzeitigen Verteidigungsministerin zu erklären versucht, der er als Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt (Art. 65a GG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 32) Loyalität schuldet.
  • BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20

    Teilweise Aufhebung einer Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen

  • BVerwG, 18.08.2023 - 2 WDB 5.23

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten durch die Einleitungsbehörde bei

  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

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