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   BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82   

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BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82 (https://dejure.org/1983,5022)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1983 - 2 B 11.82 (https://dejure.org/1983,5022)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1983 - 2 B 11.82 (https://dejure.org/1983,5022)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründet die Fürsorgepflicht grundsätzlich keinen Anspruch des Beamten auf Beförderung (vgl. BVerwGE 15, 3 [7]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78]).

    Ebenfalls geklärt ist, daß dem Dienstherrn bei Beförderungsentscheidungen ein Ermessensspielraum, insbesondere auch hinsichtlich der Gewichtung der verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte - also auch eines festgesetzten ADA -, eingeräumt ist (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [9]; Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26 = DÖD 1970, 95, 97]; Beschlüsse vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 26] und vom 26. November 1982 - BVerwG 2 B 98.81 -).

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1978 - BVerwG 6 C 9.77 - (BVerwGE 55, 212 [BVerwG 01.02.1978 - 6 C 9/77] [216]) ist zwar davon auszugehen, daß die Ernennung des Klägers zum Lokomotivführer (Besoldungsgruppe A 6) mit Wirkung zum 1. Juli 1975 nicht hätte zurückgenommen werden dürfen.

    Dies ändert aber nichts daran, daß diese Ernennung materiell nicht mit dem zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs geltenden Recht in Einklang stand (vgl. BVerwGE 55, 212 [BVerwG 01.02.1978 - 6 C 9/77] [213 f.]).

  • BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82

    Anspruch eines Beamten auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Allerdings hat der Dienstherr über die Beförderung von Beamten unter Berücksichtigung ihres schutzwürdigen Interesses an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ermessensfehlerfrei, d.h. unter Ausschluß sachfremder Erwägungen, zu entscheiden (vgl. auch Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139]; Beschluß vom 10. Juni 1982 - BVerwG 2 B 78.82 -).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Allerdings hat der Dienstherr über die Beförderung von Beamten unter Berücksichtigung ihres schutzwürdigen Interesses an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ermessensfehlerfrei, d.h. unter Ausschluß sachfremder Erwägungen, zu entscheiden (vgl. auch Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139]; Beschluß vom 10. Juni 1982 - BVerwG 2 B 78.82 -).
  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtsgrundsätzlich geklärt, daß das ADA jedenfalls im Verhältnis zwischen Beamten Bedeutung gewinnen kann, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt werden (BVerwGE 19, 19 [22]; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 15] und Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 25]: "bei gleicher Quafilikation").
  • BVerwG, 26.11.1982 - 2 B 98.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Ebenfalls geklärt ist, daß dem Dienstherrn bei Beförderungsentscheidungen ein Ermessensspielraum, insbesondere auch hinsichtlich der Gewichtung der verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte - also auch eines festgesetzten ADA -, eingeräumt ist (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [9]; Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26 = DÖD 1970, 95, 97]; Beschlüsse vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 26] und vom 26. November 1982 - BVerwG 2 B 98.81 -).
  • BVerwG, 20.12.1982 - 2 B 100.81

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des vom Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Auch über die Erfüllung der Voraussetzungen einer Fürsorgepflichtverletzung kann nur nach den Umständen des Einzelfalles entschieden werden (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1982 - BVerwG 2 B 100.81 -).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründet die Fürsorgepflicht grundsätzlich keinen Anspruch des Beamten auf Beförderung (vgl. BVerwGE 15, 3 [7]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78]).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Ebenfalls geklärt ist, daß dem Dienstherrn bei Beförderungsentscheidungen ein Ermessensspielraum, insbesondere auch hinsichtlich der Gewichtung der verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte - also auch eines festgesetzten ADA -, eingeräumt ist (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [9]; Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26 = DÖD 1970, 95, 97]; Beschlüsse vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 26] und vom 26. November 1982 - BVerwG 2 B 98.81 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergeben sich keine Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen und deren Entscheidung in einem Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 18.11.1977 - 6 CB 63.76

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65

    Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf

  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 99.65

    Ermessen des Dienstherrn bei Besetzung von freien Stellen und Bedeutung für die

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