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   BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07   

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BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07 (https://dejure.org/2007,2565)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.2007 - 4 BN 32.07 (https://dejure.org/2007,2565)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 2007 - 4 BN 32.07 (https://dejure.org/2007,2565)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 244 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 20, §§ 29, 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. f
    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des Bebauungsplanverfahrens; Ausschluss sonstiger Nutzungen; Sicherung von Rohstoffvorkommen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 244 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 20
    Abschluss des Bebauungsplanverfahrens; Ausfertigungsmangel; Ausschluss sonstiger Nutzungen; Bebauungsplan; Sicherung von Rohstoffvorkommen; erneute Bekanntmachung

  • Wolters Kluwer

    Abschluss des Verfahrens i.S.d. § 244 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch Beschluss und Bekanntmachung eines Bebauungsplanes als Satzung; Rechtsfolgen der erneuten Bekanntgabe eines Bebauungsplans mit unverändertem Inhalt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des Bebauungsplanverfahrens; Ausschluss sonstiger Nutzungen; Sicherung von Rohstoffvorkommen

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. f; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20; ; BauGB § 29; ; BauGB § 244 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des Bebauungsplanverfahrens; Ausschluss sonstiger Nutzungen; Sicherung von Rohstoffvorkommen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Wann ist Verfahren abgeschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1310
  • NZBau 2007, 632
  • BauR 2007, 1838
  • ZfBR 2007, 794
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07
    Der Senat hat im Anschluss an das Urteil vom 4. November 1966 (BVerwG 4 C 36.65 - BVerwGE 25, 243), dessen Bestand nach Inkrafttreten des Baugesetzbuchs die Beschwerde geklärt haben möchte, bereits klargestellt, dass eine Pflicht der privaten Grundstückseigentümer zur Verwirklichung der im Plan festgesetzten Nutzung nicht besteht (Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG 4 C 40.71 - BVerwGE 42, 30 ).

    Daraus ergibt sich, dass unter Umständen auch auf längere Dauer andere als die festgesetzten Nutzungsarten hingenommen werden müssen (Urteil vom 2. März 1973 a.a.O. S. 36, 38).

    Etwas anderes könnte - die Anwendbarkeit des Bebauungsplans auf Nutzungen, die kein Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB sind, unterstellt - allenfalls dann gelten, wenn die sonstige Nutzung die künftige Verwirklichung des Plans verhindert oder wesentlich erschwert oder dem Gebietscharakter widerspricht (Urteil vom 2. März 1973 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07
    Wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat (UA S. 18), besteht kein Anhalt dafür, dass der Gesetzgeber eine Wiederholung des Abwägungsvorgangs und einen erneuten Satzungsbeschluss wollte, wenn lediglich ein nach dem Satzungsbeschluss aufgetretener Ausfertigungsmangel zu beseitigen war (vgl. Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - BRS 59 Nr. 31 ).

    Dass die zur Behebung eines Ausfertigungsmangels erforderliche erneute Bekanntmachung eines Bebauungsplans kein rechtlich eigenständiges Verfahren ist, sondern das ursprüngliche Bauleitplanverfahren an der Stelle, an der der Fehler unterlaufen ist, fortsetzt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. Beschluss vom 25. Februar 1997 a.a.O. ).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07
    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere, jeweils für sich selbständig tragfähige Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe zulässig vorgetragen und gegeben ist (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger"

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07
    Der Senat hat im Anschluss an das Urteil vom 4. November 1966 (BVerwG 4 C 36.65 - BVerwGE 25, 243), dessen Bestand nach Inkrafttreten des Baugesetzbuchs die Beschwerde geklärt haben möchte, bereits klargestellt, dass eine Pflicht der privaten Grundstückseigentümer zur Verwirklichung der im Plan festgesetzten Nutzung nicht besteht (Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG 4 C 40.71 - BVerwGE 42, 30 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 34/07

    Unzumutbare Immissionen wg. Einkaufszentrumserweiterung?

    Zur Fehlerbehebung vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 BN 20.07 -, JURIS-Dokumentation und Beschluss vom 1. August 2007 - 4 BN 32.07 -, BauR 2007, 1838 = NVwZ 2007, 1310.
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Das gilt - wie der Senat für die vergleichbare Regelung des § 244 BauGB klargestellt hat - auch dann, wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (Beschlüsse vom 1. August 2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - Buchholz 406.11 § 244 BauGB Nr. 4 - juris Rn. 4 und vom 26. Januar 2009 - BVerwG 4 BN 27.08 - BauR 2009, 780 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Maßgeblich für § 244 Abs. 1 BauGB bleibt der erstmalige Verfahrensabschluss, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - 4 BN 32.07 -, NVwZ 2007, 1310; Beschl. v. 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BauR 2008, 1417; Beschl. v. 26.1.2009 - 4 BN 27.08 -, BauR 2009, 780).
  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

    Insbesondere trifft einen privaten Grundstückseigentümer keine Pflicht zur Verwirklichung der im Bebauungsplan auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Nutzungen (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2007 - 4 BN 32.07 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplanänderung

    Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und ihn bekannt gemacht, so ist dieser Plan angenommen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.08.2007 - 4 BN 32.07 -, NVwZ 2007, 1310 ; Beschl. v. 20.09.2007 - 4 BN 20.07 -, [...]).
  • BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08

    Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung der Satzung als maßgbend auch bei

    § 244 Abs. 1 BauGB dient, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 1. August 2007 BVerwG 4 BN 32.07 (NVwZ 2007, 1310) hingewiesen hat, der Umsetzung der von Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl EG Nr. L 197 S. 30) vorgegebenen Umsetzungsfrist für die Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie.

    9 Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung auch dann maßgebend ist, wenn der Plan zur Behebung eines Verfahrensfehlers wie eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (Beschluss vom 1. August 2007 BVerwG 4 BN 32.07 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2020 - 8 S 2280/18

    Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in einem anderen ("Ausgleichs"-)

    Allein die Festsetzung von Ausgleichsflächen begründet zwar noch keine Pflicht der betroffenen Grundstückseigentümer zur Verwirklichung der im Plan festgesetzten Nutzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2007 - 4 BN 32.07 -, NuR 2007, 614 = juris Rn. 7; siehe hierzu auch BayVGH, Urteile vom 01.04.2015 - 1 N 13.1138 -, juris Rn. 34 m.w.N., und vom 21.07.2011 - 15 N 10.1638 -, juris Rn. 29; Saarl.
  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen

    Der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung sei auch dann maßgebend, wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht werde (Beschluss vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 01.08.2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - beide in juris-online).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Wurde der Regionalplan beschlossen und bekannt gemacht, ist dieser Plan angenommen und das Verfahren im Sinne des § 23 Abs. 3 Sätze 2 und 3 ROG 1998 abgeschlossen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Bekanntmachungsfehlers zu einem späteren Zeitpunkt mit unverändertem Inhalt erneut bekannt wird (vgl. zu einem Bebauungsplan bei einem Ausfertigungsmangel: BVerwG, Beschl. v. 01.08.2007 - 4 BN 32.07 -, NVwZ 2007, 1310, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07

    Fristbeginn zur Stellung des Normenkontrollantrags bei Neubekanntmachung eines

    10 Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und ihn gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, so ist dieser Plan angenommen und das Verfahren abgeschlossen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (Beschluss vom 1. August 2007 BVerwG 4 BN 32.07 juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 89/07

    Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens im Zusammenhang mit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 3 S 170/07

    Normenkontrollverfahren gegen eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines

  • VGH Bayern, 07.02.2013 - 1 N 11.1854

    Beschränkung der Grundfläche privilegierter landwirtschaftlicher Vorhaben;

  • BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08

    Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen

  • VGH Bayern, 07.10.2022 - 9 N 21.190

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - artenschutzrechtliche Konflikte

  • OVG Sachsen, 20.03.2014 - 1 C 11/10

    Antragsfrist zur Normenkontrolle einer mehrfach bekanntgemachten Rechtsvorschrift

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06

    Windkraftanlagen im regionalen Planungsgebiet Magdeburg

  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 2 A 11.07

    Bebauungsplan "Brücker Zentrum"

  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 792/20

    "Durchwachsen"; Austausch der Rechtsgrundlage; Bestimmtheit; Erledigung;

  • VG Arnsberg, 30.10.2012 - 4 K 2699/11

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer

  • VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13

    Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Erweiterung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - 7 D 71/06

    Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan hinsichtlich der Zulässigkeit einer

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 14 B 10.194

    Behebung eines Verfahrensfehlers (fehlende Genehmigung) im ergänzenden Verfahren.

  • VGH Bayern, 21.07.2008 - 2 ZB 05.786

    Zulassung der Berufung; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten;

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