Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11, 6 C 15.11 (6 C 22.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15478
BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11, 6 C 15.11 (6 C 22.10) (https://dejure.org/2011,15478)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.2011 - 6 C 15.11, 6 C 15.11 (6 C 22.10) (https://dejure.org/2011,15478)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 2011 - 6 C 15.11, 6 C 15.11 (6 C 22.10) (https://dejure.org/2011,15478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Wirkung der Erhebung einer Filmabgabe zugunsten von Unternehmen der Kinowirtschaft, Videowirtschaft und der Fernsehveranstalter

  • rewis.io

    Anhörungsrüge; Filmförderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anhörungsrüge; Filmförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FFG §§ 7 ff.; GG Art. 103 Abs. 1
    Mittelbare Wirkung der Erhebung einer Filmabgabe zugunsten von Unternehmen der Kinowirtschaft, Videowirtschaft und der Fernsehveranstalter

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge; Filmförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 23. Februar 2011 - BVerwG 6 C 22.10 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 ), nicht aber, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
    Ebenso wäre es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Verfahrens - wie dem vorliegenden - zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
    Da es nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO ist, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines Urteils vom 23. Februar 2011 zu veranlassen (vgl. BTDrucks 15/3706 S. 16), beschränkt er sich auf die folgenden Hinweise:.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines bestimmten Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.04.1983 - 2 BvR 678/81 - BVerfGE 64, 1, und v. 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839; BVerwG, Beschl. v. 01.08.2011 - 6 C 15.11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 9 S 977/23

    Anhörungsrüge: Beginn der 2- Wochenfrist; Zurechnung der Kenntnis des

    Der Sache nach wendet sich der Kläger gegen die inhaltliche Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung; hierauf kann eine Anhörungsrüge indes nicht mit Erfolg gestützt werden (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 25.02.2015 - 8 B 76.14 -, juris, sowie vom 01.08.2011 - 6 C 15.11 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.01.2024 - 8 CS 23.1815

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, Gegenvorstellung, Anhörungsrüge,

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht zudem, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber dazu, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15.11 - juris Rn. 1; BayVGH" B.v. 11.1.2023 - 8 CS 22.2079 - juris Rn.14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht