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   BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 17.11, 6 C 17.11 (6 C 24.10)   

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https://dejure.org/2011,18890
BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 17.11, 6 C 17.11 (6 C 24.10) (https://dejure.org/2011,18890)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.2011 - 6 C 17.11, 6 C 17.11 (6 C 24.10) (https://dejure.org/2011,18890)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 2011 - 6 C 17.11, 6 C 17.11 (6 C 24.10) (https://dejure.org/2011,18890)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Wirkung der Erhebung einer Filmabgabe zugunsten von Unternehmen der Kinowirtschaft, Videowirtschaft und der Fernsehveranstalter

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FFG §§ 7 ff.; GG Art. 103 Abs. 1
    Mittelbare Wirkung der Erhebung einer Filmabgabe zugunsten von Unternehmen der Kinowirtschaft, Videowirtschaft und der Fernsehveranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 17.11
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 17.11
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 ), nicht aber, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt.
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 17.11
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 23. Februar 2011 - BVerwG 6 C 24.10 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 17.11
    Ebenso wäre es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Verfahrens - wie dem vorliegenden - zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 17.11
    Da es nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO ist, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines Urteils vom 23. Februar 2011 zu veranlassen (vgl. BTDrucks 15/3706 S. 16), beschränkt er sich auf die folgenden Hinweise:.
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