Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.2019 - 2 WNB 5.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29042
BVerwG, 01.08.2019 - 2 WNB 5.19 (https://dejure.org/2019,29042)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.2019 - 2 WNB 5.19 (https://dejure.org/2019,29042)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 2019 - 2 WNB 5.19 (https://dejure.org/2019,29042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,29042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach §§ 22a, 22b WBO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung; unabwendbarer Zufall; Wiederaufnahme

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist im Wehrbeschwerdeverfahren; Ausschluss der allgemeinen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 1051
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93

    Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2019 - 2 WNB 5.19
    Vielmehr stellt § 7 WBO eine für das Wehrbeschwerderecht getroffene Sonderregelung dar, die bei einem Fristversäumnis die allgemeinen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1995 - 8 C 38.93 - Buchholz 311 § 7 WBO Nr. 1 LS 2 u. Rn. 16).

    Sie ist abschließend und verdrängt im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1995 - 8 C 38.93 - Buchholz 311 § 7 WBO Nr. 1 Rn. 16).

  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WRB 1.11

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versäumnis der Begründungsfrist; Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2019 - 2 WNB 5.19
    Diese in § 7 WBO für das Wehrbeschwerderecht getroffene gesetzliche Sonderregelung gilt angesichts ihres nicht eingeschränkten Wortlauts auch für die Begründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach §§ 22a, 22b WBO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 WRB 1.11 - NZWehrr 2013, 209 ).
  • BVerwG, 28.09.2023 - 2 WRB 2.23

    Keine Rechtsbeschwerde in Kostensachen

    Inwieweit andere unvermeidbare Fristversäumnisgründe im Sinne des § 7 WBO vorliegen, wird das Truppendienstgericht zu prüfen haben (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. August 2019 - 2 WNB 5.19 - Buchholz 450.1 § 7 WBO Nr. 8 Rn. 6 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht