Rechtsprechung
BVerwG, 01.08.2019 - 2 WNB 5.19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
WBO § 7, § 22a Abs. 2, § 22b Abs. 2; WDO § 42
Wiederaufnahme; Wiedereinsetzung; unabwendbarer Zufall - rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach §§ 22a, 22b WBO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung; unabwendbarer Zufall; Wiederaufnahme
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist im Wehrbeschwerdeverfahren; Ausschluss der allgemeinen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 03.07.2019 - 2 WNB 4.19
- BVerwG, 01.08.2019 - 2 WNB 5.19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 1051
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93
Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist
Auszug aus BVerwG, 01.08.2019 - 2 WNB 5.19
Vielmehr stellt § 7 WBO eine für das Wehrbeschwerderecht getroffene Sonderregelung dar, die bei einem Fristversäumnis die allgemeinen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1995 - 8 C 38.93 - Buchholz 311 § 7 WBO Nr. 1 LS 2 u. Rn. 16).Sie ist abschließend und verdrängt im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1995 - 8 C 38.93 - Buchholz 311 § 7 WBO Nr. 1 Rn. 16).
- BVerwG, 28.08.2012 - 1 WRB 1.11
Rechtsbeschwerdeverfahren; Versäumnis der Begründungsfrist; Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 01.08.2019 - 2 WNB 5.19
Diese in § 7 WBO für das Wehrbeschwerderecht getroffene gesetzliche Sonderregelung gilt angesichts ihres nicht eingeschränkten Wortlauts auch für die Begründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach §§ 22a, 22b WBO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 WRB 1.11 - NZWehrr 2013, 209 ).
- BVerwG, 28.09.2023 - 2 WRB 2.23
Keine Rechtsbeschwerde in Kostensachen