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   BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 6.82   

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https://dejure.org/1983,6275
BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 6.82 (https://dejure.org/1983,6275)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1983 - 2 B 6.82 (https://dejure.org/1983,6275)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1983 - 2 B 6.82 (https://dejure.org/1983,6275)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ordnungsmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens - Entscheidung auf Grund des Entlastungsgesetzes (EntlG) durch Beschluss als Verletzung des rechtlichen Gehörs - Abweichung im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 6.82
    Die Revision ist auch nicht wegen einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 50.79 - (BVerwGE 55, 355) zuzulassen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 6.82
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 6.82
    Die Entscheidung durch das Berufungsgericht aufgrund des Entlastungsgesetz es durch Beschluß bedeutet ebenfalls keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerwGE 57, 272 [273 f. mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 6.82
    Das gilt schon deshalb, weil eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nur in Betracht kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 6.82
    Das gilt schon deshalb, weil eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nur in Betracht kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 6.82
    Das gilt schon deshalb, weil eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nur in Betracht kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
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